Der Tätigkeitsbericht des LVwG Steiermark für das Jahr 2023 hebt die Weiterentwicklung des elektronischen Aktes hervor und, dass das digitale Beschwerdeverfahren bereits voll im Einsatz ist; für den Import von Plänen in den elektronischen Akt wurde sogar ein Großformatscanner angekauft. Im Rahmen des Wettbewerbes Top of Styria – „Managen statt Verwalten – ermöglichen statt verhindern“ wurde der Award 2023 der WKO Steiermark an das LVwG Steiermark für das hausinterne Fachinformationssystem (ELAK) verliehen. Zur räumlichen Aufteilung wird betont, dass es langfristig unumgänglich ist, das LVwG an einem Standort zu konzentrieren.
Seit 01.03.2023 hat das LVwG Steiermark eine neue Präsidentin; insgesamt sind samt dem Präsidium 39 Richter:innen am LVwG Steiermark tätig (Vollzeitäquivalent im Judizium von 36,77). Das Evidenzbüro ist mit sechs Jurist:innen besetzt, die zum Teil auch die Informations- und Medienstelle betreuen. Um die Vereinheitlichung der Rechtsprechung fortlaufend zu gewährleisten, finden vom Evidenzbüro organisierte Arbeitskreise statt und es werden überdies Leitfäden zu grundlegenden Themen und Zusammenfassungen von wichtigen höchstgerichtlichen Entscheidungen ausgeschickt. Im Berichtsjahr wurden seitens des Evidenzbüros Bestrebungen angestellt, ein KI-basiertes Anonymisierungstool einzurichten. Im RIS wurden 171 Rechtssätze und 119 Volltexte veröffentlicht.
Der Aktenanfall im Berichtsjahr betrug 3.984 Akten, welcher effektiv zu 5.791 Verfahren führte. Erledigt wurden 4.124 Geschäftsfälle. 2023 wurde in 38,29 % aller erledigten Beschwerdefälle die Entscheidung der Behörde aufgehoben, respektive abgeändert. Es gab sieben Beschwerden an den VfGH; lediglich zwei Entscheidung des VfGH führten zur Aufhebung. Insgesamt wurden 176 Revisionen an den VwGH erhoben; 56 Entscheidungen wurde vom VwGH aufgehoben. Es wurden neun Gesetzes- und Verordnungsanfechtungen beim VfGH eingebracht und ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gestellt. In der Steiermark liegt der höchste Aktenanfall im Bereich des Steiermärkischen Baugesetzes gefolgt von der Straßenverkehrsordnung. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 133,26 Tage (4,38 Monate). Der durchschnittliche Kostenaufwand pro entschiedenem Verfahren betrug im Berichtsjahr € 2.891,23.
Die Landesverwaltungsgericht-Compliance-Stelle, ein internes Meldesystem auf der Grundlage des Steiermärkischen Hinweisgeberschutzgesetzes, wurde eingerichtet.
Im November 2023 hat eine zweitägige Klausur des LVwG Steiermark stattgefunden ua. zum Thema Zeugenaussagen, Befragungstechnik und Entscheidungsmechanismen. Das LVwG Steiermark bietet auch Studierenden der Uni Graz die Möglichkeit zum Sammeln von Praxiserfahrung im Rahmen der REWI-Praxisbörse, eines Verwaltungspraktikums oder des Moot-Courts.