Das LVwG Burgenland hatte 2022/2023 mit einer erhöhten Aktenbelastung und Personalknappheit zu kämpfen

Dem Tätigkeitsbericht des LVwG Burgenland 2022 bis 2023 als kleinstes Verwaltungsgericht in Österreich ist zu entnehmen, dass dieses am Ende der Berichtsperiode aus dem Vizepräsident und acht weiteren Mitgliedern bestand und während des gesamten Berichtszeitraumes vom Vizepräsidenten geführt wurde. Die notwendig gewordene Aufstockung des richterlichen Personals mit zwei zusätzlichen Richtern erfolgte erst zu Beginn des heurigen Jahres. Es bestand ein vergleichsweise geringer Anteil an nichtrichterlichem Personal im Verhältnis zu den Richter:innen (5,75 VBÄ). Das Evidenzbüro war mit einem juristischen Leiter und einer weiteren Mitarbeiterin ausreichend besetzt, sodass auch die Gesamtzahl der im RIS veröffentlichten Rechtssätze und Texte im Vergleich zum bisherigen Stand deutlich erhöht werden konnten.

In den Berichtsjahren sind 2.057 Rechtssachen angefallen, davon 48,8 % Administrativverfahren und 43,9 % Strafsachen, wobei hier das Verkehrsrecht beinahe die Hälfte der Fälle ausmachte. Im Administrativverfahren fiel der Schwerpunkt auf die Gemeindewahlordnung und das Epidemiegesetz. Es wurden 6 Normprüfungsanträge gestellt. Der um 205 gestiegene Aktenrückstand ist einerseits auf den außergewöhnlich hohen Aktenanfall und andererseits auf die angespannte Personalsituation zurückzuführen. Die Personalknappheit hatte auch negative Auswirkungen auf die Erledigungsdauer, die 273 Tage betrug (2020/2021 waren es noch 132 Tage). Die Erfolgsquote bei einem Verfahren vor dem LVwG Burgenland lag weiterhin hoch bei 48,5%.

Insgesamt traf das LVwG Burgenland im Berichtszeitraum 1.732 Entscheidungen, davon wurden 4,6 % beim VwGH und 1,3 % beim VfGH angefochten. 99,6 % aller getroffenen Entscheidungen des LVwG Burgenland hatten Bestand.

Das Verwaltungsgericht sieht sich immer öfter damit konfrontiert, unterlassene Verfahrensschritte der Verwaltungsbehörden nachholen zu müssen. Auffallend ist zudem, dass Verwaltungsakten dem Gericht vielfach nur unvollständig vorgelegt werden. Die Nichtteilnahme der Verwaltungsbehörden bei Verhandlungen in Maßnahmenbeschwerdeverfahren erschwert die gerichtliche Arbeit am Verwaltungsgericht zusehends.

Es wird eine Erhöhung der Bezüge der Richter:innen für erforderlich erachtet, um ein attraktives Arbeitsumfeld zu gewährleisten und kompetentes, erfahrenes Personal weiterhin sicherzustellen. Zudem wird eine zeitnahe Nachbesetzung vor dem Hintergrund anstehender Pensionierungen angeregt und die Aufstockung des nichtrichterlichen Personals für erforderlich erachtet.

Hier geht es zum Tätigkeitsbericht 2023 des LVwG Burgenland

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