Maiforum 2016 (1): Eröffnungsvortrag von Nikolaus Forgó

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Nikolaus Forgó

Maiforum 2016 BannerDer Eröffnungsvortrag von Nikolaus Forgó (Universität Hannover) näherte sich in ganz besonderer Weise dem Generalthema der Qualität richterlicher Entscheidungen.

von Wolfgang Helm

In Form von „Zeitsprüngen“ über die letzten 80 Jahre beleuchtete der Vortragende die Irrungen der deutschen Rechtslehre, die Diskussion über Zielvorgaben für das Jurastudium und dessen aktuellen Zustand (Stichwort: Verteidigungsminister zu Guttenberg). Dabei spannte er einen großen Bogen von den Vertretern eines – im Gegensatz zum allgemeinen Verständnis von Wissenschaftlichkeit stehenden – formalistischen „Falllösungstrainings“ im Studium bis hin zur Frage einer künftigen Automatisierbarkeit von richterlichen Entscheidungen.

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Das war das Maiforum 2016

P1030631Dass die Themenstellung „Contemporary judgement writing“ auf sehr großes Interesse stieß, zeichnete sich schon vor Beginn der Veranstaltung ab.

Letztlich waren im voll besetzten Sitzungsaal des Niederösterreichischen Landtags RichterInnen aller Verwaltungsgerichte – ausgenommen Vorarlberg – vertreten und erstmals auch eine Reihe von JustizrichterInnen, darunter Sabine Matejka, Vizepräsidentin der Richtervereinigung.

Die Tagung ist ihrem Anspruch, die Anforderungen an eine zeitgemäße richterliche Tätigkeit zu formulieren und Herausforderungen zu benennen, voll gerecht geworden. Gerade der Vortrag von Prof. Forgo, der aus Sicht der Rechtsphilosophie die traditionellen juristischen Denk- und Arbeitsweisen hinterfragte, bot ungewohnte Denkanstöße.

Die vom Präsidenten des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, aufgezeigten Probleme der Verständlichkeit und Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen haben weitestgehend auch für die Verwaltungsgerichte Bedeutung.

Harald Wagner machte deutlich, welche Auswirkungen komplexe und grenzüberschreitende Sachverhalte auf die richterliche Arbeitsweise haben und welche organisatorischen und verfahrensrechtlichen Maßnahmen getroffen werden müssen, um Massenverfahren sachgerecht bewältigen zu können.

 

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Neuregelung der Verfahrenshilfe: Vorschläge der Gerichtspräsidenten zur Effizienzsteigerung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

c9b7fac77cIn einer gemeinsamen positiven Stellungnahme zur geplanten Neuregelung der Verfahrenshilfe wurden auch Vorschläge unterbreitet, die nach Ansicht der PräsidentInnen  der Verwaltungsgerichte  mit überschaubarem legistischen Aufwand zu einer erheblichen Effizienzsteigerung der verwaltungsgerichtlichen Tätigkeit führen würden.

Es  erscheine sinnvoll, auch im VwGVG eine dem § 193 ZPO entsprechende Bestimmung betreffend das Schließen der Verhandlung einzuführen. Dies mit der Konsequenz, dass ein neues  Vorbringen nach Schluss der Verhandlung nur noch erstattet werden kann, wenn es ohne Verschulden der Parteien nicht bereits vor bzw in der Verhandlung vorgebracht wurde.

Weiters solle die Einführung der Möglichkeit einer „gekürzten Erkenntnisausfertigung“ im 2. Abschnitt des VwGVG nach dem Modell der StPO (vgl § 270) angedacht werden. Das würde die Verwaltungsgerichte deutlich entlasten, die Verfahrensdauer verkürzen.

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EU-Justizbarometer – Daten der österreichischen Verwaltungsgerichte fehlen

EU-Justizbarometer-2015-800x636Mit dem „Justizbarometer“ beurteilt die EU-Kommission nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Qualität nationaler Justizsysteme.

Diese Einschätzung erfolgt anhand mehrerer Kriterien: Beobachtung und Bewertung der Gerichtstätigkeit, Erhebungen zur Nutzerzufriedenheit, finanzielle und personelle Ausstattung etc.

Die Auswertung des Justizbarometers für das Jahr 2015 ergibt, dass Österreich bei der Effizienz der Justizsysteme im Spitzenfeld der Mitgliedsstaaten liegt. Diese Zahlen sind allerdings nur für die ordentlichen Gerichte aussagekräftig, denn für die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich fehlt es an einer bundesweiten Datenerhebung und Auswertung. Das geht aus den soeben veröffentlichten Statistiken im „Justice-Scoreboard 2015“ hervor.

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Maiforum 2016: Die Qualität richterlicher Entscheidungen

Maiforum 2016 save the date2„Contemporary Judgement Writing“
Die Qualität richterlicher Entscheidungen
Anforderungen – Herausforderungen

20. Mai 2016
Landtagssaal des NÖ Landhauses
Landhausplatz, Haus 1B
3109 St. Pölten

Die Veranstaltung wird diesmal von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Niederösterreich durchgeführt.

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„Greco“ überprüft Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten

CrecoIntransparente Auswahlsysteme wie „closed-door-hearings“ ermöglichen es, Personen als Richter zu ernennen, die für eine Einflussnahme anfällig sind.

Die Beeinflussung von Entscheidungsträgern in den Justizsystemen kann Dienstbeurteilungen oder disziplinäre Maßnahmen gegen Richter und so deren weiteren Karriereverlauf steuern. Lukrative Nebentätigkeiten können als Möglichkeit zur Einflussnahme dienen. Das sind die gängigsten Mechanismen, welche nach internationaler Erfahrung zur Korruption von Richtern führen können.

Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) überprüft derzeit in allen Mitgliedsstaaten, inwieweit die vom Europarat verabschiedeten Rechtsinstrumente zur Korruptionsprävention umgesetzt wurden (4. Evaluierungsrunde). Letzte Woche wurden dazu im Justizministerium von einer internationalen Expertenrunde alle Repräsentanten der österreichischen Rechtsprechungsorgane befragt, darunter auch die Vertreter der richterlichen Standesvertretungen.

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Ländervorschlag: Verwaltungsgerichte sollen Behörden entlasten

laenderNachdem sich die Länder über viele Jahre gegen die Einrichtung von Verwaltungsgerichten ausgesprochen haben, erfolgt jetzt eine Kehrtwendung:

Nach einem Reformvorschlag der Verbindungsstelle der Bundesländer sollen die Verwaltungsbehörden künftig kein Ermittlungsverfahren mehr durchführen, sondern ihre Entscheidungen ausschließlich in einem abgekürzten Verfahren in Form  sogenannter „Mandatsbescheide“ treffen.

Ist der Bürger mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden, kann er sich an ein Verwaltungsgericht wenden, welches dann das Verfahren nachholen muss.

Fachkundiger Beamter als Auslaufsmodell

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Judikatur/Bindungswirkung (3)

fachgruppe verfahrensrechtBindung der Zivilgerichte an verwaltungsgerichtliche Erkenntnisse

Der Oberste Gerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung eine Bindung der Gerichte an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden, mit welchen eine für den Zivilrechtsstreit maßgebliche Vorfrage entschieden wurde, und zwar selbst dann, wenn diese Bescheide fehlerhaft (gesetzwidrig) sein sollten.

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Richterernennungen

Noch vor Ostern wurden mit Wirksamkeit 1. April  neue VerwaltungsrichterInnen ernannt.

Beim Bundesverwaltungsgericht nehmen 13 neue Richterinnen und Richter ihren Dienst auf, beim Verwaltungsgericht Wien zwei neue Kolleginnen.

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VwG Judikatur / Vergaberecht: fakultative Widerrufsgründe

Fachgruppe VergaberechtEin fakultativer Widerrufsgrund berechtigt nicht immer zum Widerruf des Vergabeverfahrens.

Einem aktuellen Erkenntnis des LVG OÖ zu Folge darf ein Vergabeverfahren trotz Vorliegens eines fakultativen Widerrufsgrundes nicht widerrufen werden, wenn der Widerruf den Grundsätzen des lauteren Wettbewerbs gemäß § 19 Abs. 1 BVergG widerspricht.

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