Judikatur/Bindungswirkung (3)

fachgruppe verfahrensrechtBindung der Zivilgerichte an verwaltungsgerichtliche Erkenntnisse

Der Oberste Gerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung eine Bindung der Gerichte an rechtskräftige Bescheide der Verwaltungsbehörden, mit welchen eine für den Zivilrechtsstreit maßgebliche Vorfrage entschieden wurde, und zwar selbst dann, wenn diese Bescheide fehlerhaft (gesetzwidrig) sein sollten.

In seinem Urteil vom 24. 11. 2015, 1 Ob 127/15f, setzt sich der Gerichtshof ausführlich mit der Frage der Rechtskraft von Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte auseinander. Er kommt zu dem Schluss, dass von einer Bindung der Zivilgerichte an ein verwaltungsgerichtliches Erkenntnis auch dann auszugehen ist, wenn dagegen eine außerordentliche Revision erhoben wurde, weil die außerordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof kein den Eintritt der Rechtskraft hemmendes Rechtsmittel ist.

Hier die Entscheidung im Volltext…

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