Ländervorschlag: Verwaltungsgerichte sollen Behörden entlasten

laenderNachdem sich die Länder über viele Jahre gegen die Einrichtung von Verwaltungsgerichten ausgesprochen haben, erfolgt jetzt eine Kehrtwendung:

Nach einem Reformvorschlag der Verbindungsstelle der Bundesländer sollen die Verwaltungsbehörden künftig kein Ermittlungsverfahren mehr durchführen, sondern ihre Entscheidungen ausschließlich in einem abgekürzten Verfahren in Form  sogenannter „Mandatsbescheide“ treffen.

Ist der Bürger mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden, kann er sich an ein Verwaltungsgericht wenden, welches dann das Verfahren nachholen muss.

Fachkundiger Beamter als Auslaufsmodell

Von dieser Maßnahme erwarte man sich eine wesentliche Beschleunigung der Behördenverfahren. Außerdem könne so bei den Verwaltungsbehörden Personal eingespart werden. „Der fachkundige Verwaltungsbeamte ist ohnehin ein Auslaufmodell“, so ein Ländervertreter. „Fachwissen kostet Zeit und Geld und verstellt oft den Blick auf pragmatische Lösungen, wie sie Politiker von einer modernen Verwaltung erwarten dürfen.“

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Neue Entscheidungssoftware

Eine weitere Vereinfachung der Verfahrensführung wird durch den Einsatz der neu entwickelten Entscheidungssoftware „Decision Making Helper (DMH)“ erwartet. Diese Software sucht in den eingebrachten Schriftsätzen nach Schlüsselwörtern und schlägt dem Beamten automatisch eine Entscheidung vor.

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Der Probebetrieb verlief so erfolgreich, dass die Auslieferung der Software an die Bezirksverwaltungsbehörden bereits ab 1. April erfolgen soll.

 

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