Intransparente Auswahlsysteme wie „closed-door-hearings“ ermöglichen es, Personen als Richter zu ernennen, die für eine Einflussnahme anfällig sind.
Die Beeinflussung von Entscheidungsträgern in den Justizsystemen kann Dienstbeurteilungen oder disziplinäre Maßnahmen gegen Richter und so deren weiteren Karriereverlauf steuern. Lukrative Nebentätigkeiten können als Möglichkeit zur Einflussnahme dienen. Das sind die gängigsten Mechanismen, welche nach internationaler Erfahrung zur Korruption von Richtern führen können.
Die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) überprüft derzeit in allen Mitgliedsstaaten, inwieweit die vom Europarat verabschiedeten Rechtsinstrumente zur Korruptionsprävention umgesetzt wurden (4. Evaluierungsrunde). Letzte Woche wurden dazu im Justizministerium von einer internationalen Expertenrunde alle Repräsentanten der österreichischen Rechtsprechungsorgane befragt, darunter auch die Vertreter der richterlichen Standesvertretungen.
Im Zuge dieser Befragungen wurde Fragen der Geschäftsverteilung und der Abnahme von Verfahren erörtert, die Geltendmachung von Befangenheiten, der Ablauf der Auswahlverfahren für Richter, die Regelungen für Disziplinarverfahren oder Nebentätigkeiten. Dabei stellte sich schnell heraus, dass keines der vom Europarat zur Korruptionsprävention vorgeschlagenen Instrumente bei den Verwaltungsgerichten (in den Ländern) Anwendung findet.
Während im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit bereits bei der Richterausbildung Themen wie „richterliche Ethik“ behandelt werden auch in den Fortbildungsveranstaltungen die Bewusstseinsbildung über mögliche Einfallstore für Korruption erfolgt, fehlen für die Richter der Landesverwaltungsgerichte jegliche Vorgaben. Dieser Mangel besteht aber nicht nur bei den Richtern, auch Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention für das nichtrichterliche Personal oder Laienrichter fehlen völlig.
Nach den Vorgaben des Europarates kommt den Richtervereinigungen bei der Korruptionsprävention eine besondere Rolle zu. Durch ihre Beteiligung an Gesetzesvorhaben können sie auf jene Bereiche hinweisen, die für die Gewährleistung der Unabhängigkeit essentiell sind, sie können innerhalb und außerhalb der Richterschaft ein Bewusstsein für die Problematik der Korruption schaffen und durch die Entwicklung eines Ethik-Codex professionelle Standards für die richterliche Tätigkeit formulieren.