Mit dem „Justizbarometer“ beurteilt die EU-Kommission nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Qualität nationaler Justizsysteme.
Diese Einschätzung erfolgt anhand mehrerer Kriterien: Beobachtung und Bewertung der Gerichtstätigkeit, Erhebungen zur Nutzerzufriedenheit, finanzielle und personelle Ausstattung etc.
Die Auswertung des Justizbarometers für das Jahr 2015 ergibt, dass Österreich bei der Effizienz der Justizsysteme im Spitzenfeld der Mitgliedsstaaten liegt. Diese Zahlen sind allerdings nur für die ordentlichen Gerichte aussagekräftig, denn für die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich fehlt es an einer bundesweiten Datenerhebung und Auswertung. Das geht aus den soeben veröffentlichten Statistiken im „Justice-Scoreboard 2015“ hervor.
So fehlen für Österreich beispielsweise die Daten über die durchschnittliche Verfahrensdauer der Verwaltungsverfahren (Graphik 6), die Quote der gerichtlich entschiedenen Verfahren (Grafik 09) oder die Anzahl der anhängigen Verwaltungsverfahren pro 100 Einwohner.
Überraschenderweise wird die durchschnittliche Dauer von Vergabeverfahren („cases in which public procurement rules applied“) in Österreich mit mehr als 1000 Tagen angegeben (Grafik 17), obwohl die Verwaltungsgerichte hier nur wenigen Wochen Entscheidungsfrist haben und diese regelmäßig auch einhalten.
Selbst dort, wo Daten leicht verfügbar sind, wie etwa beim Zugang zu Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, die über das Internet verfügbar sind, werden diese offenkundig nicht bekanntgegeben (Grafik 30). Dabei wäre es leicht, hier Abhilfe zu schaffen, indem beispielsweise die in den Tätigkeitsberichten der Verwaltungsgerichte enthaltenen Daten ausgewertet werden.