Im Verfassungsausschuss, der gestern tagte, waren sich die Fraktionen des Nationalrats einig: Die Akzeptanz der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist hoch.
So werden mehr als 90% der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht angefochten. Bei den Verwaltungsgerichten der Länder ist dieser Prozentsatz noch höher.
Großes Lob für neue Verwaltungsgerichtsbarkeit
Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) erinnerte daran, dass mit der Einführung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit 120 Behörden aufgelöst wurden. Seiner Meinung nach hätte sich „die größte Verwaltungsreform seit 1929“ ein breiteres Echo in der Öffentlichkeit verdient. Abgeordneter Johann Singer (V) hob aus der Sicht eines Bürgermeisters insbesondere die rasche und praxistaugliche Abwicklung von Verfahren hervor. Für ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ist die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein gutes Beispiel dafür, dass Reformen bei entsprechendem Wollen möglich sind. Großes Lob kam auch von Seiten der Opposition, durch das neue System habe man europäische Rechtsschutzstandards in der Verwaltung sichergestellt, sagte etwa Harald Stefan (F).