Asylrichterin wird Kabinettchefin im Verteidigungsministerium

Die langjährige Asylrichterin und derzeitige Leiterin der Evidenzstelle des Bundesverwaltungsgerichts in Wien, Alexandra Schrefler-König, wird Kabinettschefin im Verteidungsministerium. Schrefler-König war als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof und spätere Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Inneres seit mehr als zwei Jahrzehnten mit dem Fremden- und Asylrecht befasst und hat dazu zahlreiche Publikationen verfasst. Hier den Beitrag im „Standard“ lesen…  …

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VwGH Judikatur / umfassender und weit zu verstehender Begriff der „Verwaltungsstrafsache“

fachgruppe verfahrensrechtIn seiner Entscheidung vom 30.06.2016 führt der VwGH ausführlich aus, dass der umfassende Begriff „Verwaltungsstrafsache“ weit zu verstehen ist und was darunter zu verstehen ist, da in diesen Angelegenheiten gem. § 50 VwGVG nicht zurückverwiesen werden kann, sondern nur in der Sache selbst zu entscheiden ist (wenn die Beschwerde nicht zurückzuweisen oder das Verfahren einzustellen ist).

Auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit einem Verwaltungsstrafverfahren, unabhängig davon, ob das Strafverfahren bereits abgeschlossen ist und wem gegenüber die Entscheidung ergeht, ist eine Verwaltungsstrafsache.

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Amtssachverständige im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

fachgruppe verfahrensrechtDer VwGH fasst die wesentlichen Regeln zur Einbeziehung von Amtssachverständigen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren in seinem Beschluss vom 20.06.2016 zusammen.

Das Verwaltungsgericht hat in seinem Verfahren gemäß § 17 VwGVG iVm §§ 52 und 53 AVG primär die ihm zur Verfügung stehenden Amtssachverständigen heranzuziehen, kann aber nach den Umständen auch nichtamtliche Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten betrauen.

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Verfahren vor den Verwaltungsgerichten – und wer trägt die Kosten?

Justitia - Goettin der GerechtigkeitIn wessen Namen werden die Verwaltungsgerichte tätig und wer ist eigentlich der (zahlungspflichtige) Rechtsträger?  Dieser Frage geht ein Beitrag in der Zeitschrift „Kommunal.at“ im Zusammenhang mit der in Kürze in Kraft tretenden Verfahrenshilfebestimmung nach.

Bereits bei den  Unabhängigen Verwaltungssenaten ortet der Autor eine uneinheitliche und teils divergierende Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zur Kostentragung, für die Auslegung der Bestimmung des § 26 Abs. 4 des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes („ Der Aufwand ist von jenem Rechtsträger zu tragen, in dessen Namen das Verwaltungsgericht in der Angelegenheit handelt.“) fehle es überhaupt an höchstgerichtlicher Judikatur.

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Die Grenzen der Freiheit der Religionsausübung

GesichtsschleierSeit dem Jahr 2013 sind die deutschen Verwaltungsgerichte immer wieder mit Verfahren befasst, in denen – insbesondere im Schulbereich – die Frage zu lösen ist, in welchem Verhältnis die Freiheit der Religionsausübung zu den sonstigen Grundfreiheiten steht.

Hier ein kurzer Überblick über die bisherige Rechtsprechung:

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Überlastung eines Verwaltungsgerichtes rechtfertigt keine Zurückverweisung

Verwaltungsgerichte sollen selbst ermitteln
Verwaltungsgerichte sollen selbst ermitteln

In seiner Entscheidung Ra 2016/03/0027 vom 22.06.2016 bekräftigt der Verwaltungsgerichtshof seine Auffassung, dass  nach den Verfahrensvorschriften grundsätzlich eine meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte vorgesehen ist.

Darum ist die in § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG vorgesehene Möglichkeit der Kassation eines verwaltungsbehördlichen Bescheides streng beschränkt. Von der Möglichkeit der Zurückverweisung kann nur bei krassen bzw. besonders gravierenden Ermittlungslücken Gebrauch gemacht werden.

Zu der im Anlassfall vom Verwaltungsgericht geltend gemachten fehlenden Interessensabwägung durch die Behörde in angefochtenen Bescheid und Überlastung eines richterlichen Organs weist der Gerichtshof auf seine Rechtsprechung hin, wonach die Behörden – nunmehr auch Verwaltungsgerichte – dafür Sorge zu tragen haben, dass durch organisatorische Vorkehrungen eine rasche Entscheidung einer Rechtssache möglich ist. Überlastung kann somit eine Zurückverweisung iSd § 28 Abs 3 VwGG grundsätzlich nicht begründen.

 

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Asylverfahren (2): Asylanträge trotz Notverordnung?

Um die Asylzahlen massiv zu reduzieren, soll laut Innenministerium mit der Notverordnung geltendes Unionsrecht – die EU-Asylverfahrensrichtlinie – „nicht mehr anzuwenden sein“. Dann soll Flüchtlingen an den Grenzen die Einreise verweigert werden, auch wenn sie einen Asylantrag stellen wollen. Das umzusetzen, sei auch mit mehr Personal an den Grenzen verbunden. Ausnahmen soll es für Angehörige …

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VwGH Tätigkeitsbericht 2015: Verfahrensdauer und offene Verfahren weiter gesunken

Die Einrichtung der elf Verwaltungsgerichte hat dem Höchstgericht weitere Entlastungen gebracht.

So konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren von 16,7 Monaten im Jahr 2013 auf nur 8,9 Monate im Jahr 2015 verringert werden. Die Arbeitskapazität des Gerichtshofes hat sich auf rund 5.400 Verfahren pro Jahr eingependelt, die Anzahl offener Verfahren belief sich zum Jahresende 2015 auf knapp 2.400 Verfahren.

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Personalnot am Bundesfinanzgericht

Am Bundesfinanzgericht herrsche „dramatische Personalnot“, beklagen die Richtervereinigung und die Justiz-Gewerkschaft. Offene Planstellen müssten rasch nachbesetzt und dem Gericht juristische Mitarbeiter und administratives Personal zugestanden werden – sonst steige die Dauer der Verfahren und „Steuerschulden können nicht eingebracht werden“. 226 Richterplanstellen hat das Bundesfinanzgericht, besetzt sind derzeit nur 216 – und bis Jahresende gehen noch …

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