„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (3): Hohe Akzeptanz der Entscheidungen

parlament-headerIm Verfassungsausschuss, der gestern tagte, waren sich die Fraktionen des Nationalrats einig: Die Akzeptanz der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist hoch.

So werden mehr als 90% der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts nicht angefochten. Bei den Verwaltungsgerichten der Länder ist dieser Prozentsatz noch höher.

Großes Lob für neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Ausschussvorsitzender Peter Wittmann (S) erinnerte daran, dass mit der Einführung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit 120 Behörden aufgelöst wurden. Seiner Meinung nach hätte sich „die größte Verwaltungsreform seit 1929“ ein breiteres Echo in der Öffentlichkeit verdient. Abgeordneter Johann Singer (V) hob aus der Sicht eines Bürgermeisters insbesondere die rasche und praxistaugliche Abwicklung von Verfahren hervor. Für ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ist die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein gutes Beispiel dafür, dass Reformen bei entsprechendem Wollen möglich sind. Großes Lob kam auch von Seiten der Opposition, durch das neue System habe man europäische Rechtsschutzstandards in der Verwaltung sichergestellt, sagte etwa Harald Stefan (F).

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (2): Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter

DVVR Logo KopieDie Sitzung des Verfassungsausschusses hat der Dachverband zum Anlass genommen, selbst einen Bericht über die praktischen Erfahrungen der vergangenen 3 Jahre zu verfassen und dem Verfassungsausschusses zu übermitteln.

Festgestellt wird, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit zwar als Erfolgsgeschichte zu betrachten ist, aber weitere Maßnahmen dringend erforderlich sind, um ein Funktionieren des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht weiterhin zu gewährleisten.

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (1): Verfassungsausschuss tagt

Die Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte wurde mit der B-VG- Novelle 2012 beschlossen, die Arbeit aufgenommen haben die Gerichte mit 1.1.2014. Aus diesem Anlass hält der Verfassungsausschuss heute eine Sitzung zum Thema „3 Jahr Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ ab. Eingeladen sind als Auskunftspersonen die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes, der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes, der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts und der Präsident …

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23. Maiforum: Save the Date

Das Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 12. Mai 2017 (von 9.00 bis 14.00 Uhr) im Landhaus in Innsbruck statt. Die Veranstaltung wird  von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Tirol organisiert. Das genaue Programm folgt in Kürze. Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos. …

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Richterernennungen am BVwG: Stellungnahme zur Berichterstattung im „Kurier“

Bereits zum dritten Mal wird durch eine tendenziöse und auf Gerüchten basierende Berichterstattung in der Zeitung „Kurier“ versucht, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu erschüttern. Die die Standesvertretung der Richterinnen und Richter sieht sich daher veranlasst,  dazu folgende Stellungnahme abzugeben.   Hier die Stellungnahme lesen…  

„Behördliche Untätigkeit“ – Rechtsschutzlücke im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

fachgruppe verfahrensrechtBei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes durch die neuen Verwaltungsgerichte haben sich sowohl Verfassungs- als auch Verwaltungsgerichtshof vom Grundsatz der Effektivität des Rechtsschutzes leiten lassen, dem alles andere untergeordnet wird.

Seit seinem Erkenntnis vom 26. Juni 2014, Ro 2014/03/0063, vertritt der Verwaltungsgerichtshof die Auffassung, dass ein prinzipieller Vorrang der meritorischen Entscheidungspflicht der Verwaltungsgerichte normiert ist, weswegen die Möglichkeit einer Zurückverweisung nur bei krassen bzw. besonders gravierenden Ermittlungslücken besteht. Selbst Bescheide, deren Begründung „dürftig“ ist, rechtfertigen keine Zurückverweisung, wenn brauchbare Ermittlungsergebnisse vorliegen, die im Zusammenhalt mit einer allenfalls von Gericht durchzuführenden mündlichen Verhandlung  zu vervollständigen sind.

Die damit entstandene Dynamik der  Verlagerung des Verwaltungsverfahrens weg von den Behörden hin zu den Verwaltungsgerichten wird besonders in der Rechtsprechung zur Säumnisbeschwerde deutlich:

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Europaweite Online-Umfrage über die Rahmenbedingungen richterlicher Arbeit

encjDas  “European Networks of the Councils for the Judiciary- ENCJ“, an der Österreich mangels eines „Rats der Gerichtbarkeit“ nur als Beobachter teilnimmt, hat eine europaweite Online-Umfrage zu den Rahmenbedingungen der richterlichen Arbeit (versuchte Einflussnahmen, Arbeitsbelastung, Ressourcen etc.) gestartet.

Eine erste, in kleinerem Rahmen durchgeführte Befragung erbrachte dazu sehr erstaunliche Ergebnisse. In der nunmehr zweiten Runde sollen mehr Länder einbezogen und in den einzelnen Ländern zur Sicherung der Repräsentativität eine möglichst große Zahl von Richterinnen und Richtern um ihre Mitwirkung gebeten werden.

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Stellungnahme zu Berichten über „politnahe Bestellungen“ von Richterinnen und Richtern am Bundesverwaltungsgericht

  Der in den Printausgaben der Tageszeitung „Kurier“ in Beiträgen vom 18. und 19. Oktober 2016 kolportierte Vorwurf, die Auswahl der neuen RichterInnen am Bundesverwaltungsgericht sei eine „politnahe Bestellung“  gewesen, ist schwerwiegend. Er ist geeignet, die Wahrnehmung dieses Gerichtes als unabhängige Rechtsschutzinstanz sowie die Akzeptanz der Entscheidungen dieses Gerichtes in der Öffentlichkeit entscheidend zu beeinträchtigen. …

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Glückspielgesetz: Weder unionsrechtswidrig noch verfassungswidrig

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof  hat mit Urteil vom  15. Oktober, E 945/2016 ua. mehrere Beschwerden abgewiesen, die gegen die gesetzliche Beschränkung des Glücksspiels gerichtet waren. Den Beschwerden lagen Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich zugrunde, in denen die Beschlagnahme und Einziehung von Spielautomaten verfügt und bzw. Verwaltungsstrafen wegen unerlaubten Glücksspiels mit solchen Automaten verhängt worden waren.

Die Beschwerdeführer sahen in der gesetzlichen Beschränkung der Anzahl der Konzessionen für Glücksspielautomaten einen Verstoß gegen Unionsrecht, der wiederum zu einer gleichheits- und damit verfassungswidrigen Inländerdiskriminierung führe. Dem widerspricht der VfGH: Das österreichische System der Glücksspielkonzessionen verstößt nicht gegen Unionsrecht, daher gibt es auch keine verfassungswidrige Inländerdiskriminierung.

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Wiener Richter fordern Neuorganisation statt Sparkurs

presse-logoDass das Verwaltungsgericht Wien weitere fünf Prozent an Budget einsparen soll, sorgt für Unmut.

(Die Presse)

Denn schon als der Unabhängige Verwaltungssenat 2014 in das Verwaltungsgericht Wien umgewandelt wurde, sei das Verwaltungspersonal halbiert worden, betont Sigrid Lammer von der Verwaltungsrichter-Vereinigung gegenüber der „Presse“.

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