Die Medienberichte über strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter des Bundesverwaltungsgerichts wegen ihrer Entscheidung zur sog. Dritten Piste des Flughafens Wien haben den Dachverband der Verwaltungsrichter veranlasst, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben.
Der Dachverband hält darin fest, dass es nach den Grundsätzen eines modernen Rechtsstaats Aufgabe der Höchstgerichte ist, die Richtigkeit der Urteile der Verwaltungsgerichte abschließend zu beurteilen. Nur diesen obliegt es festzustellen, ob das Verfahren ordnungsgemäß geführt und die Gesetze richtig angewendet wurden; dazu gehört auch die Prüfung, ob eine Befangenheit eines Richters vorlag.
Die Vorgangsweise, gegen Richter wegen der von ihnen getroffenen Entscheidungen Disziplinar- oder Strafverfahren zu initiieren, war bisher nur aus jungen (und noch schwach ausgebildeten) Rechtssystemen in Südosteuropa bekannt. Dort konnte es durchaus vorkommen, dass auf diese Weise versucht wurde, Druck auf den betreffenden Richter oder die Berufungsgerichte auszuüben. Zu Recht wurden derartige Vorgänge in den Fortschrittsberichten der Europäischen Kommission massiv kritisiert, weil sie in diametralem Widerspruch zur richterlichen Unabhängigkeit stehen und geeignet sind, das gesamte Rechtssystem zu diskreditieren.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von Sachkritik an gerichtlichen Entscheidungen auch in den Medien, lehnt aber die bloß persönliche Diskreditierung von Entscheidungsträgern und damit ganzer Institutionen ab.