Rechtspanorama am Juridicum / Dritte Piste: „Keine Anmaßung des Gerichts“

Das Bundesverwaltungsgericht war berechtigt, in der Causa Schwechat eine inhaltliche Entscheidung zu treffen, sagen Experten. Das heiße aber noch nicht, dass das Verbot des Flughafenausbaus auch richtig war.

Die Debatte, ob sich Gerichte zu stark in die Politik einmischen, erhielt durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) neue Nahrung. Das Gericht untersagte eine dritte Piste am Flughafen Wien und ist seither scharfer politischer und medialer Kritik ausgesetzt.

Die Richter hätten Privatpolitik gemacht oder sie seien Umweltextremisten, so lauteten manche der erhobenen Vorwürfe, die Magdalena Pöschl beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum zusammenfasste. Wobei die Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien zu analysieren versuchte, ob die Vorwürfe zutreffen könnten. „Es war keine Anmaßung des Gerichts und kein Unfall, dass das Gericht eine Interessensabwägung vorgenommen hat“, sagte die Expertin.

JETZT: Den Artikel als PDF lesen (mit freundlicher Genehmigung von Die Presse)

Teilen mit: