Angriff auf den Rechtsstaat – die Politik schweigt

Nationalbankpräsident Claus Raidl: Nominierung von Richtersenaten anschauen

Die Diskussionen rund um die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur dritten Landepiste des Flughafens Wien reißen nicht ab. Der Tenor der öffentlichen Berichterstattung verdichtet sich immer mehr zu einem Angriff auf den Rechtsstaat selbst.

Hatte Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview bereits Bewilligungsverfahren „a la Erdogan“ zum Vorbild erklärt, nimmt sich jetzt auch der Präsident der Nationalbank, Claus Raidl,  kein Blatt mehr vor dem Mund. Raidl stellt die Frage „ob sich die Politik womöglich die Art und Weise der Zusammensetzung beziehungsweise Nominierung von Richtersenaten am Bundesverwaltungsgericht anschauen sollte.“

Angriff auf die innere Organisation des Bundesverwaltungsgerichts und dessen Unabhängigkeit von der Politik

Auch wenn Raidl das nicht als  Angriff auf den Dreiersenat, der gegen die dritte Piste entschieden hat, verstanden haben will. Die Äußerung des Präsidenten der Nationalbank ist nichts anderes als ein Angriff auf die innere Organisation des Bundesverwaltungsgerichts und dessen struktureller Unabhängigkeit von der Politik.

„Zur Sicherung des Rechts auf den gesetzlichen Richters muss die gerichtsinterne Geschäftsverteilung nach objektiven, in vorhinein feststehenden Kriterien erfolgen. Die Verteilung der Geschäfte muss ohne Einfluss durch Verfahrensparteien oder Rücksichtnahme auf andere Personen erfolgen, die Interesse am Ausgang des Verfahrens haben.“

Die Empfehlungen des Europarates zur Unabhängigkeit der Richter (Recommendation CM/Rec(2010)12, III. 24) sprechen hier eine deutliche Sprache.

Und weiter:

„Die für die Organisation und den einwandfreien Betrieb des Justizsystems verantwortlichen Behörden sind nicht nur verpflichtet, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Richtern ihre Aufgaben effizient erfüllen können, sie sind auch verpflichtet, die richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu respektieren und zu schützen (Rec. V. 32).“

Schweigen dar Politik als Zustimmung?

Seit mehr als einem Monat (!) befindet sich das Bundesverwaltungsgericht in einem medialen Sperrfeuer.

Verantwortlich zum Schutz des Gerichtes im Sinne der Empfehlungen des Europarates ist das Bundeskanzleramt. Dort herrscht Schweigen. In der Krisenkommunikation wird Schweigen als Zustimmung interpretiert.

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