
Wer in einem der neuen EU-Mitgliedsstaaten ein Gericht besucht, dem fallen als erstes auf den Gängen große Bildschirme auf, auf denen Ort, Zeit und Gegenstand öffentlicher mündlicher Verhandlungen ersichtlich sind.
Oft ist am Gericht auch die Abfrage von Verhandlungsterminen anderer Gericht möglich. Nach den Vorgaben der EU-Kommission bei den Beitrittsverhandlungen ist die Tätigkeit der Gerichte – und das betrifft vor allem Urteile und Verhandlungen – aus Gründen der Transparenz auch auf den von den Gerichten zu führenden Webseiten verpflichtend zu dokumentieren.
Einen Schritt weiter geht die Justiz in der Schweiz, insbesondere im Kanton St.Gallen: Dort kann auf den Webseiten der Gerichte nicht nur Ort und Zeit aktueller Verhandlung angerufen werden, es finden sich auch detailliert Angaben zum jeweiligen Sachverhalt und Verfahrensverlauf.



Von den griechischen Kolleginnen und Kollegen wurde es spürbar als Zeichen aktiver Solidarität empfunden, dass die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) letzte Woche ihre jährliche Generalversammlung in Athen abgehalten hat.
Mit einer Änderung des Staatszielgesetzes Umwelt und Nachhaltigkeit reagiert die Koalition auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes den Bau der dritten Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat untersagte.


Die Digitalisierung und die sozialen Medien werden auch die richterliche Tätigkeit verändern. Welche Veränderungen das sein könnten und welche Auswirkungen sie haben werden, war Thema des 23. Maiforums in Innsbruck.