Unter dem Titel „Agenda Verwaltungsgerichtsbarkeit 2022“ haben die im Dachverband vertretenen richterlichen Standesvertretungen (DVVR) ein Forderungsprogramm ausgearbeitet, welches in den nächsten Jahren als Leitlinie für die Arbeit der Standesvertretungen dienen soll.
Das Programm baut auf die seit 2014 gewonnen Praxiserfahrungen auf, berücksichtigt die Entwicklung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung und stützt sich auf moderne europäische Standards für die Verwaltungsgerichtsbarkeit („best practise“).
Empfehlungen des Nationalrates umsetzen

Entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Verfassungsgerichtshof nun entschieden, dass auch Verwaltungsgerichte verpflichtet sind, gesetzwidrig kundgemachte Verordnungen anzuwenden. Hat ein Verwaltungsgericht Bedenken gegen die rechtmäßige Kundmachung einer Verordnung, hat deren Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof zu erfolgen. Bis zur Aufhebung der Verordnung durch den VfGH ist diese für jedermann verbindlich (VfGH 28.06.2017, V 4/2017).
Die richterlichen Interessensvertretungen hatten sich im April dieses Jahres aufgrund einer Reihe von Artikeln in der Tageszeitung „Kurier“ mit einer Beschwerde an den
Es begann als „VW-Skandal“ im September 2015
Die Tageszeitung „Kurier“ widmete sich in den vergangenen Tagen in zwei ganzseitigen Beiträgen der österreichischen Verwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Auch im dritten Jahr nach Einrichtung der elf Verwaltungsgerichte (ersten Instanz) durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits – Novelle 2012 konnte der Gerichtshof sowohl die Verfahrensdauer als auch die Zahl offener Verfahren weiter reduzieren, trotz eines Anstiegs des Neuanfalls.
Seit 28. April 2009 ist unsere Homepage online, damals noch als Informationsplattforum der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS). Bis jetzt haben eine halben Million Besucher unsere Webseite besucht. Ein guter Anlass für ein kurzes Resümee.