Konferenz für Verwaltungsrichter in Tunis

Zeller, Richterkollegin aus Tunis

Die Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung, Edith Zeller, sprach auf  einer Konferenz für Tunesische Verwaltungsrichter.

Die Tunesische Verwaltungsgerichtsbarkeit ist im Umbau begriffen.

Es besteht eine dreiinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit, diese ist getrennt von Zivil-Strafgerichtsbarkeit. Derzeit gibt es für rund 12 Mio. Einwohner nur ein Verwaltungsgericht in Tunis.

Um auf Ebene der erstinstanzlichen Verwaltungsgerichte föderaler zu werden, sollen nun Verwaltungsgerichte erster Instanz im ganzen Land geschaffen werden.

 

Zeller erläuterte vor dem Hintergrund der Europäischen Standards die Stellung und den Status der Verwaltungsrichter in Österreichund betonte insbesondere die Notwendigkeit einer ausreichend gesicherten Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Diese Notwendigkeit bestehe nicht nur in Europa sondern international. Ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen fehle es an Rechtsstaatlichkeit und damit an einer grundlegenden Säule der Demokratie.

In nächster Zeit besteht Bedarf an Fortbildung im Asylrecht, da es bis dato kein Asylgesetz in Tunesien gibt,  sondern ein solches erst vom Parlament verabschiedet wird. Auch die Schaffung eines Verfassungsgerichtshofes und eines Justizrates sind in Planung.

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