Das war das Maiforum 2017

Die Digitalisierung und die sozialen Medien werden auch die richterliche Tätigkeit verändern. Welche Veränderungen das sein könnten und welche Auswirkungen sie haben werden, war Thema des 23. Maiforums in Innsbruck.

Um Diskussionen breiteren Raum zu geben, war die Veranstaltung diesmal zweitgeteilt worden. Den eher theoretischen Vorträgen über die Digitalisierung im ersten Teil folgte im zweiten Teil eine Podiumsdiskussion über die praktischen Auswirkungen. Die Reaktionen und Diskussionen zeigten, dass dieses Konzept auf große Zustimmung gestoßen ist.

Bereits der Vortrag von Yvonne Hofstetter machte den rund 100 Verwaltungsrichterinnen und Richtern klar: Die Digitalisierung ist unumkehrbar und nur wenige wissen was passiert und wie es passiert. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit, selbst in juristischen Fachberufen.  Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.

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RZ Editorial 05/2017: Schulterschluss

Die neue Verwaltungsgerichtbarkeit scheint in den Köpfen so mancher Politiker noch nicht angekommen zu sein. von Sabine Matejka Der Verlust von Einfluss – und damit auch Macht – ist wohl eine schmerzvolle Erfahrung. Umso mehr müssen wir dafür eintreten, dass die Unabhängigkeit der neuen Gerichte und der Respekt gegen über ihrer Rechtsprechung gewahrt werden. Der …

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RZ 4/17 Editorial: Rechtsstaat unter Beschuss?

In den letzten Wochen wurden drei Richter Bundesverwaltungsgerichts persönlich angegriffen, weil sie eine für manche unangenehme Entscheidung trafen. Gerhard Jarosch Ihnen wurde Befangenheit und sogar Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sie und viele andere Richter und Staatsanwälte werden Jahr für Jahr wegen solcher Delikte angezeigt und in ein Strafverfahren gezogen. Im Anschluss wird darüber manchmal genüsslich und oft …

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Landeshauptleute: Ein Brief aus der Vergangenheit

Es war im Jahr 2002, als das Europäische Parlament die EU-Grundrechte-Charta beschlossen hat. Ab diesem Zeitpunkt  waren alle zukünftigen Beitrittswerber verpflichtet, vor einem Beitritt zur EU Verwaltungsgerichte einzurichten.

Die EU-Kommission  wollte – noch vor Inkrafttreten der Verträge von Lissabon – in den Beitrittsverhandlungen sicherstellen, dass jeder Unionsbürger in jedem Mitgliedsstaat behördliche Entscheidungen, mit denen er nicht zufrieden war, von einem unabhängigen Gericht überprüfen lassen konnte (Art 47 Grundrechte-Charta).

Es waren die Bundesländer, die in Österreich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten lange Zeit verhinderten. Und  es war der Auslegungsstreit der Höchstgerichte über Art 47 der Grundrechte-Charta – bezeichnender Weise in einem Umweltverfahren –  der letztlich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten in Österreich wesentlich beschleunigte (Stichwort: Brennerbasistunnel) .

Der jetzt von den Landeshauptleuten vorgetragenen Angriffe auf den mühsam erreichten Rechtschutz  im öffentlichen Recht erscheint in diesem Licht wie ein Nachhall vergangener Zeiten.

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Mikl-Leitner will Gerichte nicht einschränken

Die neue Landeshauptfrau Niederösterreichs will doch nicht bei Verwaltungsgerichten ansetzen, sondern „klare gesetzliche Regeln“ schaffen

In der aktuellen Debatte rund um die Macht der Verwaltungsgerichte sagt Niederösterreichs neue Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), dass sie gegen eine Einschränkung der Kompetenzen der Verwaltungsgerichte sei. Wie berichtet hatten die Landeshauptleute in einem Brief an die Bundesregierung gefordert, dass wichtige Infrastrukturentscheidungen nicht von Gerichten, sondern von „demokratisch legitimierten Organen“ getroffen werden sollten.

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Ländervorstoß wird zum Bumerang: Kern für mehr Bundeskompetenzen

Der Vorschlag des Tiroler Landeshauptmanns Günther Platter (ÖVP) zur Beschneidung der Macht der Verwaltungsgerichte schlägt weiter Wellen.

Am Freitag schaltete sich auch Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) in die Diskussion ein, die sich über die Entscheidung zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat entzündet hatte. Kern will nicht an der Gerichtsbarkeit rütteln – sehr wohl aber an der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern. So fordert Kern nun im Verwaltungsrecht mehr Macht für den Bund und die Verankerung von Wirtschaftsinteressen als Staatsziel.

Brief laut Kaiser nicht akkordiert

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Wer den Mund zur Justiz aufmacht, sollte die Gewaltenteilung kennen

Der Angriff auf das Bundesverwaltungsgericht entlarvt die Verlogenheit, den Hang zur Willkür und das seltsame Demokratieverständnis der Landeshauptleute und anderer Politiker. Anneliese Rohrer (Die Presse) Vor rund acht Jahren ging ein Aufschrei durch das Land, nachdem eine Umfrage unter Islam-Lehrern ihr gering ausgeprägtes Demokratieverständnis gezeigt hat. „Islam gefährdet unsere Demokratie“, alarmierten einige Medien. Schon damals …

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Gerichte entmachten: Richter lehnen LH-Vorstoß scharf ab

Der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, weist den Vorstoß der Landeshauptleute auf Entmachtung der Verwaltungsgerichte scharf zurück.

„Eine derartige Missachtung rechtsstaatlicher Einrichtungen ist eines verantwortungsvollen Politikers unwürdig“, forderte Zinkl im Gegenteil Maßnahmen, um diese Gerichte gänzlich dem Einfluss der Landespolitik zu entziehen.

Es wäre „völliger Unsinn“, die Verwaltungsgerichtsbarkeit – deren Etablierung so lange gedauert habe – „über den Haufen zu werfen und den politischen Einfluss wiederherzustellen, weil der Politik eine Entscheidung nicht passt“, so Zinkl, der jegliche Änderung der Kompetenzen strikt ablehnte.

 

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Richter gegen Beschneidung der Kompetenzen

Selten standen Richter derart im Kreuzfeuer der Politik wie im Streit um die dritte Piste am Flughafen Wien. Jetzt steht gleich die ganze, ziemlich junge Behörde am Prüfstand. Die erst vor drei Jahren geschaffenen Verwaltungsgerichte, die Bürgern mehr Rechtsschutz bieten sollen, sollen für Umweltfragen künftig nicht mehr zuständig sein. Das wollen die Landeshauptleute an sich …

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Verwaltungsrichter wehren sich „gegen anlassfallbezogene Änderungen“

Die Bundesländer lobbyieren bei der Regierung für weniger Macht der heimischen Gerichte in Sachen Umweltrecht. Der Dachverband der Verwaltungsrichter hält dagegen.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter lehnt den Landeshauptleute-Vorstoß zur Entmachtung der Verwaltungsgerichte ab. Das sagte der Dachverbandssprecher Markus Thoma am Mittwoch. „Wegen einer einzelnen Entscheidung“ – nämlich des Neins des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat – „wird eine ganze Reform infrage gestellt“, kritisierte Thoma.

Der Dachverbrand spricht sich laut Thoma „gegen anlassfallbezogene Änderungen“ aus. Er strich auch hervor, dass „die Entscheidungsbefugnisse der Verwaltungsgerichte Ergebnis einer umfassenden Reform im Jahr 2012 war“. Diese sei von den Ländern und allen Parteien im Nationalrat auch mitgetragen worden, erinnerte Thoma.

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