Familie K und der Verwaltungsgerichtshof

In einem „Image-Film“ auf seiner Homepage zeigt der Verwaltungsgerichtshof anhand des Schicksals der Familie K seine Sicht auf die Verwaltungsbehörden und die Verwaltungsgerichte Erster Instanz: Anmerkung der Redaktion: Im Jahr 2017  wurden beispielsweise von den 14.800 Beschlüssen und Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtes Wien 49, also ca 0,3%, vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.

Judikatur VwGH / Rechtsprechung zum Diskriminierungsverbot wird präzisiert

Im Revisionsfall war über eine Lokalbetreiberin  mit Straferkenntnis der BH Gmunden eine Geldstrafe verhängt worden, weil diese zwei „Postings“ auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Seite des von ihr betriebenen Lokals veröffentlicht hatte, in denen ausdrücklich die Rede davon war, dass das Lokal „wieder asylantenfrei“ sei. Laut VwGH stellt dies eine mittelbare Diskriminierung dar und ist verboten.

Der gegen dieses Straferkenntnis an der LVwG Oberösterreich erhobenen Beschwerde wurde Folge gegeben und das Straferkenntnis behoben. Das Gericht führt dazu aus, den „Postings“ sei zu entnehmen, dass eine für alle Gäste geltende Eintrittsgebühr in das in Rede stehende Lokal eingeführt wurde. Da diese Eintrittsgebühr nicht nur von Asylsuchenden,  sondern von sämtlichen Gästen eingehoben und  jeder zahlenden Person der Eintritt gewährt worden sei, sei im Hinblick auf diese Vorgehensweise eine unmittelbare Diskriminierung nicht erkennen.

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Asylverfahren in Deutschland: Fehlerhafte Behörden, überlastete Verwaltungsgerichte

Interview mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, über mangelhafte Asylbescheide, irreführende Statistiken und überlastete Gerichte

Die deutschen Verwaltungsgerichte schieben derzeit einen Berg von 300.000 bis 400.000 Asylverfahren vor sich her. Mit der gegebenen Anzahl von Richtern können etwa 250.000 Fälle im Jahr abgeschlossen werden. Das heißt: Auch wenn ab sofort keine Klage mehr einginge, wären die Gerichte noch zwei Jahre voll ausgelastet. Zwar kann damit gerechnet werden, dass die Zahl neuer Klagen gegen Asylverfahren in den kommenden Jahren wieder rückläufig sein wird, weil auch die Zahl der ankommenden Flüchtlinge zurückgegangen ist.

Darüber hinaus ist aber damit zu rechnen, dass abgelehnte Asylbewerber versuchen, wenigstens eine Duldung zu bekommen oder einen Asylfolgeantrag stellen. Gelingt das ebenfalls nicht, kann das zu erneuten Klagen führen. Eine Lösung ist also noch nicht in Sicht, es wird nur nicht mehr schlimmer.

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Richter wollen mehr „Rechtsfrieden“

Die Einführung eines Vergleichs zwischen Behörde und Bürger könnte Verfahren vereinfachen.

Das könnte die verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Österreich ungemein vereinfachen und beschleunigen: Der Abgeordnete Alfred Noll von der Liste Pilz bringt einen Gesetzesentschließungsantrag im Parlament ein, mit dem auch vor den Verwaltungsgerichten eine Vergleichsmöglichkeit geschaffen werden soll.

In der Mitte treffen

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Fremdenrechts-Novelle: Bundesverwaltungsgericht droht weitere Mehrbelastung

Das vom Innenminister vorgelegte Fremdenrechtspaket verursacht den Behörden mehr Arbeit und mehr Kosten. Das ohnehin überlastete Bundesverwaltungsgericht erwartet einen starken Anstieg der Beschwerdeverfahren.

Das Innenministerium selbst rechne (laut Vorblatt) mit zwischen 5.000 und 15.000 oder noch mehr zusätzlichen Verfahren. Für das Bundesverwaltungsgericht würde das – niedrig geschätzt – zehn Prozent mehr neu anhängige Fälle bedeuten. Damit würde der „Rucksack“ vergrößert, warnt Präsident Harald Perl. Schon jetzt übersteigen die anhängigen Verfahren die Abschlüsse bei weitem: Aktuell verzeichne das BVwG (durch den Rückstandsabbau des Bundesamts für Asylwesen) 38.000 offene Verfahren, für heuer seien weitere 40.000 bis 42.000 zu erwarten – weit mehr als die 29.200 Verfahren, die das BVwG 2017 abschließen konnte.

Finanzierung nicht vorgesehen

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Bundesverwaltungsgericht: Ausschreibung vom Richterposten

Im Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangen voraussichtlich 7 (allenfalls mehr) Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung. Die gehörig belegten Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufs, der Nachweise der in der Ausschreibung genannten Erfordernisse und der Gründe, die die Bewerberin bzw. den Bewerber für die ausgeschriebene Funktion geeignet erscheinen lassen, bis zum 31. Mai 2018 (einlangend) …

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Judikatur VfGH / Unterschiedliche Anrechnung von Vordienstzeiten rechtswidrig

Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte in den Ländern, die vor ihrer Ernennung keine Landesbedienstete waren, sind in dienstrechtlicher Hinsicht häufig schlechter gestellt als ihre Kolleginnen und Kollegen aus der jeweiligen Landesverwaltung. Dies betrifft insbesondere die Anrechnung von Vordienstzeiten.

In einem Verfahren, welches den Anspruch eines Richters des Verwaltungsgerichtes Wien auf Gewährung eines Dienstjubiläums betraf, hat der Verfassungsgerichtshof nun ausgesprochen, dass es  unzulässig ist, bei der Anrechnung von Vordienstzeiten danach zu differenzieren, ob diese beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde oder bei einem Gemeindeverband zurückgelegt worden sind (VfGH 01.03.2018, V 109/2017).

Beschluss des Wiener Stadtsenates ist gesetzwidrig

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Bundesverwaltungsgericht: Leihkräfte für Asyl-Verfahren angeheuert

© APA/dpa/Uli Deck

Skurrile Blüten treibt das Vorhaben der Bundesregierung, einerseits die Beschleunigung von Asylverfahren zu fordern, gleichzeitig aber beim zuständigen Bundeverwaltungsgericht (BVwG)  Personal einzusparen.

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Kurier“ werden beim BVwG  40 Planstellen für nichtrichterliches Personal gestrichen. Diese sollen durch Leiharbeitskräfte ersetzt werden. Der Vorteil für das Justizressort: Sie belasten nicht das Personalbudget, sondern gelten als Sachaufwand. Dass damit dem Gericht erfahrene Mitarbeiten mit viel Sachkenntnis verloren gehen, spielt bei diesem Vorhaben offenkundig keine Rolle.

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Neues richterliches Amtskleid: „Fair trial meets fair clothing“

Da die derzeitige richterliche Amtskleidung bei hohen Temperaturen eine gesundheitsgefährdende Hitzebelastung des Körpers sowie eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit erzeugen kann, hatte bereits die Vorgängerregierung beschlossen, luftigere Talare anzukaufen.

Die neue Bundesregierung will die Neuanschaffung nun gleich für eine neue Initiative nützen: Unter dem Motto „Fair trial meets fair clothing“ soll das neue Amtskleid nicht nur höheren Tragekomfort aufweisen,  sondern auch unter fairen Arbeitsbedingungen und ökologisch nachhaltig erzeugt werden. „Fairness und Nachhaltigkeit sind Werte, die sehr gut zu dem Bild passen, welches die Öffentlichkeit von der Justiz hat. Und wir zeigen, dass ‚Corporate Social Responsibility‘ für uns kein leeres Schlagwort ist“, so ein Sprecher des Justizministeriums.

Gleichzeitig bietet diese Initiative auch der aufstrebenden Fair-Fashion-Szene in Österreich die Möglichkeit zu zeigen, dass Ökotextilien heute mehr sind als kartoffelsackähnliche Erzeugnisse.

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Einsparungen (3): Auch Bundesverwaltungsgericht betroffen

Letzte Woche hatte Justizminister Josef Moser noch mitgeteilt, dass es trotz des angekündigten Personalabbaus im Öffentlichen Dienst zu keinen Einsparungen bei Richtern und Staatsanwälten kommen werde.  

Nun stellt sich heraus, dass nicht nur bei den ordentlichen Gerichten, sondern auch am Bundesverwaltungsgericht Stellen gestrichen werden sollen. Insgesamt sollen 120 Stellen nicht nachbesetzt werden. Mit einer Protestaktion wollen sich Mitarbeiter gegen diese Sparpläne wehren.

Unterschriftenaktion geplant

Aufgrund geplanter Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht mehr garantieren, sagte Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung. Sie berichtet von „äußerst regem Zulauf“ zu einer Unterschriftenaktion.

Die Standesvertreter hoffen, mit dieser – ersten – Protestmaßnahme die Regierung zum Einlenken zu bewegen. Gibt es trotz der zu erwartenden breiten Ablehnung keine Gesprächsbereitschaft über das Justizbudget, „werden wir uns weitere Maßnahmen überlegen“, so Matejka. Denn mit den geplanten Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht im vorgesehenen Umfang aufrechterhalten: Längere Verfahren wären die Folge – und an eine zügige Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes sei nicht zu denken.

Matejka: Aufstockung dringend nötig

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