Umweltrecht: Lässt sich Klimaschutz gerichtlich erzwingen?

© Marcel Kusch/dpa

Erst vor wenigen Tagen wurde beim Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen. (Siehe dazu: „Klimaklagen“ erreichen deutsche Verwaltungsgerichte)

Jetzt verklagen Umweltschützer die deutschen Bundesregierung auch beim Bundesverfassungsgericht wegen „völlig unzureichender Klimapolitik“. Sie sehen ihren Besitz und ihr Leben in Gefahr.

Klimaschutz wird zum Menschenrechtsproblem

Ermutigt von einem Gerichtsentscheid in den Niederlanden,  durch den der Staat zu mehr Klimaschutz verpflichtet wurde, hat letzte Woche ein Bündnis aus Umweltschutzorganisation und mehreren privaten Einzelklägerinnen die Klage eingereicht. Sie sehen die Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum durch die Klimapolitik der Bundesregierung gefährdet.

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Judikatur VwGH / Zur Strafbarkeit bei Nichtübermittlung von Lohnunterlagen

Der VwGH hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision die Rechtsfrage zu entscheiden, ob im Falle einer (bereits erfolgten) rechtskräftigen Bestrafung wegen der Nichtbereithaltung der Lohnunterlagen gemäß § 7d Abs. 1 AVRAG überdies – bei Nichtübermittlung der Lohnunterlagen trotz Aufforderung gemäß § 7f Abs. 1 Z 3 AVRAG – eine Bestrafung wegen Übertretung der letztgenannten Bestimmung in Betracht kommt, und zwar auch dann, wenn die von der Behörde angeforderten Lohnunterlagen gar nicht existieren.

Der VwGH verwies auf sein Erkenntnis vom 20.9.2018, Ra 2017/11/0233. In diesem sprach er aus, dass die in § 7f Abs. 1 AVRAG zum Ausdruck kommende Kontrollverpflichtung der Abgabenbehörde auch nach der Verwirklichung des Tatbildes des § 7d Abs. 1 AVRAG bestehen bleibt. Nach dem zitierten Erkenntnis setzt daher ein Arbeitgeber unbeschadet der Begehung einer Verwaltungsübertretung wegen Nichtbereithaltung der Unterlagen ein weiteres strafbares Verhalten, wenn er durch Nichtübermittlung der abverlangten Unterlagen die Kontrolle vereitelt.

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Doppelstaatsbürger: Überprüfung fragwürdig?

© APA (Symbolbild)

Rund um die Prüfverfahren gegen angebliche österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger wird immer mehr Kritik am Vorgehen der Behörden und Gerichte laut. „Da stellt es einem die Haare auf“, wird Verfassungsrechtler Funk zu den Prüfverfahren im „Standard“ zitiert.

Auch im Rechtspanorama der „Presse“ wird diese Woche in einem Gastbeitrag der Frage nachgegangen, ob die behördliche Kontrolle türkischstämmiger Staatsbürger aufgrund einer undatierten Liste unbekannten Ursprungs mit rechtsstaatlichen Standards vereinbar ist.

Kernpunkt der Kritik ist die Frage, welchen „Beweiswert“ der von der FPÖ vorgelegte Datensatz hat. Das Bundeskriminalamt, das mit einer forensischen Prüfung beauftragt worden war, kam im Juni 2017 zum Schluss, dass „nicht festgestellt werden“ könne, „wie alt die Daten sind, in welcher Abfolge und wo diese entstanden sind“, da der Originaldatenträger für eine forensisch korrekte Untersuchung nicht zur Verfügung gestanden war.

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Mindestsicherung: EuGH kippt Kürzungen für Asylberechtigte in Oberösterreich

Im Sommer 2016 hatte der oberösterreichische Landtag die Kürzung der Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte und befristet Asylberechtigte beschlossen.

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt hatte diese Regelung für zulässig erachtet und argumentiert, das Unionsrecht stehe einer nationalen Regelung nicht entgegen, die „hinsichtlich der Modalitäten der Leistungsgewährung“ zwischen dauerhaft und vorerst vorübergehend aufenthaltsberechtigten Asylberechtigten sowie subsidiär Schutzberechtigten differenziert.

Vorabentscheidungsverfahren des LVwG Oberösterreich

Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hatte Bedenken, ob die Kürzung der Mindestsicherung unionsrechtskonform ist und den Europäischen Gerichtshof zur Auslegung der sog. Statusrichtline angerufen. (siehe dazu: Mindestsicherung für Asylberechtigte: LVwG Oberösterreich legt Verfahren EuGH vor)

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Zugang zu Informationen: Wieviel dürfen Bürger über Großprojekte erfahren?

Im Rahmen des Neubaus des Bahnhofes Hamburg-Altona hatte die Stadt Hamburg ein Grundstück an einen Investor verkauft. Den Kaufvertrag hatte die Stadt zwar auf ihrem Transparenzportal veröffentlicht, jedoch nur in einer stark geschwärzten Version.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hatte dieses Vorgehen scharf kritisiert. Für die Geheimhaltung gebe es „keinerlei gesetzliche Grundlage“. Im Zusammenhang mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit verwies er auch auf die negativen Erfahrungen mit der Elbphilharmonie, die deutlich teurer und deutlich später fertig wurde als geplant.

Kaufpreis bleibt geheim

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Guter Ruf der Verwaltungsgerichte in Gefahr

Clemens Jabloner

In einen Gastbeitrag in der „Presse“ nimmt der frühere Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, zu den aktuellen Vorgängen rund um die Ernennung von Verwaltungsrichtern bzw. zu Auswahlverfahren für neue Gerichtspräsidenten Stellung.

Nach Auffassung Jabloners erfüllen die neuen Verwaltungsgerichte die in sie gesetzten rechtsstaatlichen Erwartungen.

Allerdings hänge der Erfolg der Verwaltungsgerichte, ihre Akzeptanz bei der rechtssuchenden Bevölkerung und auch ihr Ansehen von ihrem „guten Ruf“ ab. Dieser werde durch Besetzungsvorschläge wie beim Bundesverwaltungsgericht oder durch die Vorgänge bei der Bestellung eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin für das Landesverwaltungsgericht Burgenland in Frage gestellt.

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Umweltrecht: „Klimaklagen“ erreichen deutsche Verwaltungsgerichte

Drei deutsche Familien haben zusammen mit der Umweltorganisation „Greenpeace“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen.

Die Regierung habe „ihre Handlungen eingestellt“ und das „ohne gesetzliche Grundlage und ohne ausreichende Begründung oder Rechtfertigung“, heißt es in der Klageschrift.  Diese Untätigkeit beim Klimaschutz werten die Kläger als unzulässigen Eingriff in ihre Grundrechte auf „Leben und Gesundheit“, „Berufsfreiheit“ und „Eigentumsgewährleistung“.

Laut einem Bericht der Vereinten Nationen („United Nations Environment Programme“) sind bis März 2017 mehr als 900 „Klimaklagen“ in 24 Ländern der Erde dokumentiert.

Kläger sind Biolandwirte

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3. Piste Flughafen Wien: VfGH lehnt Behandlung der Beschwerde von Bürgerinitiativen ab

Keine Bedenken gegen eine Bestimmung des Luftfahrtgesetzes und gegen die Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung.

Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung einer Beschwerde von Bürgerinitiativen gegen die Bewilligung für den Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat abgelehnt und die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Die Richterinnen und Richter halten in ihrem Beschluss vom 4. Oktober 2018 fest, dass keine spezifisch verfassungsrechtlichen Fragen zu klären waren sowie das Vorbringen einer Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes und einer gesetzwidrigen Verordnung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte.

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Judikatur VwGH / Türkisch-österreichische Doppelstaatsbürger

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte eine Entscheidung des LVwG Salzburg vom 19.06.2018 und damit den Verlust der österreischen Staatbürgerschaft für einen türkisch-österreichischen Doppelbürger.

Dieser am Montag veröffentlichte Entscheid ist deswegen brisant, weil er erstmals letztinstanzlich bestätigt, dass die vorgelegten Namenslisten unbekannter Herkunft vor Gericht glaubwürdig als türkische Wählerevidenz interpretiert werden können.

Basis für die Entscheidung des Landes war eine vom Innenministerium übermittelte türkische Wählerevidenzliste für den Amtsbereich des türkischen Generalkonsulates in Salzburg. Im Rahmen der Beweiswürdigung legte das Landesverwaltungsgericht dar, dass nur eine türkische Behörde eine solche Liste von 29.602 Datensätzen anlegen könne, sodass es sich bei dieser Liste um eine türkische Wählerevidenz handle. Für eine versehentliche „antraglose“ Wiederverleihung gebe es auch keine Anhaltspunkte.

Fehlende Mitwirkung des Betroffenen ausschlaggebend

Umweltrecht (2): Fahrverbote zur Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen

Durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entfaltet die EU-Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG) immer mehr Wirkung.

Bereits im Jahr 2015 hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass vor dem Hintergrund der Luftqualitäts­RL einem Betroffenen ein Antragsrecht bzw. ein subjektiv­öffentliches Recht auf Erlassung eines Luftqualitätsplanes zusteht (Zl. Ro 2014/07/0096 vom 28. Mai 2015).

Im Februar dieses Jahres hatte das deutsche Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kommunen zur Vermeidung von Stickstoffdioxid-Überschreitungen grundsätzlich Fahrverbote verhängen können. Das Gericht stützte seine Entscheidung ebenfalls  unmittelbar auf die RL 2008/50/EG.

In der geplanten Novelle des Immissionsgesetz–Luft wird nunmehr vorgesehen, dass Personen, die von einer Überschreitung der Grenzwerte unmittelbar in ihrer Gesundheit betroffen sind sowie anerkannte Umweltschutzorganisationen das Recht haben, die Erstellung und Überprüfung sogenannter „Luftqualitätspläne“ zu erwirken. Zuständig dafür ist der Landeshauptmann mittels Verordnung.

Grenzwertüberschreitungen auch in Österreich

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