Der neue Gerichtspräsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland darf höchstens 40 sein – oder er muss bereits im Landesdienst stehen. Steht Postenschacher dahinter?
Von Philipp Aichinger – Presse
„Es wird die Ernennung eines Politgünstlings aus dem Kreis der Landesregierung befürchtet, welcher das Gericht überwacht.“ Mit diesen Worten warnt Siegfried Königshofer, Präsident der Verwaltungsrichter-Vereinigung, im Gespräch mit der „Presse“ vor dem Vorhaben des burgenländischen Landeshauptmanns, Hans Niessls (SPÖ).
Es geht um die Besetzung des Präsidentenpostens am burgenländischen Landesverwaltungsgericht. Diese Art von Gerichten, bei denen sich Bürger über Entscheidungen von Behörden beschweren können, gibt es erst seit 2014.
Der bisherige Präsident des burgenländischen Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer, tritt Ende 2019 ab. Doch bereits heuer am 20. Juli, mitten in der Urlaubszeit, schrieb das Land den Posten (überraschend früh) neu aus. Die Bewerbungsfrist endet am kommenden Montag.
Bernd-Christian Funk: „schildbürgerlich“
Königshofer hält die Altersgrenze für rechtswidrig. Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk wäre sich da nicht so sicher, hält die burgenländische Ausschreibung aber für „schildbürgerlich“. Denn die Altersgrenze schließe viele gute Juristen (Rechtsanwälte, Richter) von der Bewerbung aus.
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