Judikatur VwGH / Unterschiedliche verantwortliche Beauftragte nach § 9 Abs. 2 VStG

Der VwGH hatte in einem Revisionsfall die Frage zu beurteilen, ob die Bestellung eines Beauftragten nach § 9 Abs. 2 erster Satz VStG zusätzlich vom Einlangen einer Meldung bei der in der Spezialvorschrift genannten Stelle abhängt, im Konkreten der zentralen Koordinationsstelle gem. § 7j Abs. 1 AVRAG.

Zwischen der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten aus dem Kreis der vertretungsbefugten Organe nach § 9 Abs. 2 erster Satz VStG (mit der Konsequenz des Fortfalls der Verantwortlichkeit der übrigen vertretungsbefugten Organe) und der Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs. 2 zweiter Satz VStG aus dem Kreis der „anderen [nicht vertretungsbefugten] Personen“ (mit der Konsequenz des originären Entstehens der Verantwortlichkeit dieser anderen Person unter gleichzeitigem Fortfall derjenigen der vertretungsbefugten Organe) ist strikt zu unterscheiden.

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Präsidentenbesetzung am LVwG Burgenland: Dachverband der Verwaltungsrichter fordert Neuausschreibung

Aus Anlass der kritischen Berichterstattung über das laufende Bestellungsverfahren in den Tageszeitungen „Kurier“ und „Die Presse“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) mit einem offenen Brief an die Mitglieder der burgenländischen Landesregierung gewandt. 

Darin fordert der Dachverband die Landesregierung auf, die Ernennung eines neuen Präsidenten/einer neuen Präsidentin für das Verwaltungsgericht aus dem Kreis der Richterschaft vorzunehmen, wie dies nicht nur bei den ordentlichen Gerichten in Österreich, sondern praktisch in allen europäischen Ländern selbstverständlich ist.

Ebenso wird gefordert, das Auswahlverfahren jenem richterlichen Gremium zu übertragen, welches die Auswahl neuer Richterinnen und Richter vornimmt, wie das den geltenden europäischen Standards entspricht (Empfehlungen des Europarates zur richterlichen Unabhängigkeit [CM/Rec(2010)12]). Das ist im Fall des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland die Vollversammlung des Verwaltungsgerichts.

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Hans Niessls jüngstes Gericht

Hans Niessl – GEPA pictures

Der neue Gerichtspräsident des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland darf höchstens 40 sein – oder er muss bereits im Landesdienst stehen. Steht Postenschacher dahinter?

Von Philipp Aichinger – Presse

„Es wird die Ernennung eines Politgünstlings aus dem Kreis der Landesregierung befürchtet, welcher das Gericht überwacht.“ Mit diesen Worten warnt Siegfried Königshofer, Präsident der Verwaltungsrichter-Vereinigung, im Gespräch mit der „Presse“ vor dem Vorhaben des burgenländischen Landeshauptmanns, Hans Niessls (SPÖ).

Es geht um die Besetzung des Präsidentenpostens am burgenländischen Landesverwaltungsgericht. Diese Art von Gerichten, bei denen sich Bürger über Entscheidungen von Behörden beschweren können, gibt es erst seit 2014.

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Türkische Doppelstaatsbürger: VwGH zum Beweiswert des türkischen Personenstandregisters

In der dem Revisionsverfahren zugrunde liegenden Rechtssache hatte die Wiener Landesregierung festgestellt, dass die Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft durch den (Wieder)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Jahr 1987 verloren hätten. Die Behörde stützte ihre Entscheidung über den Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf den ihr vorliegenden Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister, in dem eine Doppelstaatsbürgerschaft vermerkt war.

Das Verwaltungsgericht Wien gab den dagegen erhoben Beschwerden statt und hob die angefochtenen Bescheide auf. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes hätten die Mitbeteiligten die türkische Staatsangehörigkeit nicht im Jahre 1987 wiedererworben. Dagegen erhob die Wiener Landesregierung Amtsrevision.

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Leiharbeit nach Lehre: So besetzt die Justiz trotz Sparprogramms

Weil es zu wenig Planstellen gibt, gehen Gerichte Umweg über Leasing-Firmen, 2017 schnellten Kosten auf 4,4 Millionen Euro hoch.

 

© Bild: APA/dpa/Boris Roessler

Einsparungen sorgten im Frühjahr für Proteste in der Justiz, besonders heikel waren die Sparpläne beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG):

120 Stellen, die das Gericht wegen der Flüchtlingswelle 2015 und 2016 zusätzlich bekommen hat, sollten kontinuierlich abgebaut werden.

Am Bundesverwaltungsgericht werden unter anderem alle Beschwerden gegen Asylbescheide aus erster Instanz bearbeitet.

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Landesverwaltungsgericht Burgenland: Präsidentin/Präsident gesucht

Für das LVwG Burgenland wird eine neue Präsidentin/ein neuer Präsident gesucht. Im Landesamtsblatt wurde die Stelle ausgeschrieben, berichtet der „Kurier“. Bis 6. August läuft die Bewerbungsfrist. Der bisherige Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Manfred Grauszer, der auch schon viele Jahre Vorsitzender des UVS Burgenland war, geht kommendes Jahr in Pension.

Die Stellenausschreibung erfolgt gemäß 21 Abs. 3 des Burgenländischen Landesverwaltungsgerichtsgesetzes. Bewerberinnen werden nach den Bestimmungen des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes bei gleicher Eignung bevorzugt, ein weiteres Anstellungserfordernis ist ein Lebensalter von höchstens 40 Jahren (!). Die Postenbesetzung erfolgt durch die Landesregierung auf Vorschlag einer Kommission.

Eine Mitwirkung der Richterinnen und Richter bei der Auswahl des Präsidenten/der Präsidentin ist nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes nicht vorgesehen.

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Verwaltungsgericht Wien (2): Bundesverwaltungsgericht wird als Disziplinargericht zuständig

Die Aufhebung die Regelung über den Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichts Wien als verfassungswidrig (G 29/2018 vom 14. Juni 2018) machte eine Neuregelung erforderlich. Der Wiener Landtag hat letzte Woche beschlossen, die Zuständigkeit zur Entscheidung in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten dem Bundesverwaltungsgericht zu übertragen  (§ 11 VGW-DRG).

Der Dachverband der Verwaltungsrichter hatte bereits im Jahr 2014  die Konzentration der dienstrechtlichen Verfahren für alle VerwaltungsrichterInnen beim Bundesverwaltungsgericht gefordert, um so eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Dienstrechte der einzelnen Verwaltungsgerichte zu beschleunigen. Auch im Forderungsprogramm AGENDA VG 2022 wird eine Harmonisierung der  unterschiedlichen richterlichen Dienstrechte durch eine einheitliche Vollziehung durch das Bundesverwaltungsgericht gefordert.  Die beschlossene Neuregelung entspricht daher dieser Forderung.

Richter können gezielt unter Druck gesetzt werden

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Verwaltungsgericht Wien (1): Tätigkeitsbericht führt zu kontroversen Diskussionen im Wiener Landtag

Obwohl in dem Bericht über das Jahr 2017 in ungewohnter Klarheit und Deutlichkeit eine ausreichende personelle Ausstattung des Verwaltungsgerichts Wien gefordert wurde, zeigte sich die Wiener Landesregierung unbeeindruckt.

Der Antrag einer der Oppositionsparteien, die erforderlichen Planstellen entsprechend dem Tätigkeitsbericht aufzustocken, wurde ebenso abgelehnt wie der Antrag auf Übertragung der Budget- und Personalhoheit auf das Verwaltungsgericht Wien. Seitens der Regierungsparteien wurde die Auffassung vertreten, die Personalsituation befinde sich im Rahmen dessen, was zur Erledigung der Aufgaben des Verwaltungsgerichts notwendig sei. Die subjektive Wahrnehmung der Richter könne nicht nachvollzogen werden, da die Regierung immer mit 204 Rechtssachen pro Richterstelle kalkuliert habe und diese mit derzeit 196 Rechtssachen im Rahmen der ursprünglichen Personalberechnung liegt. Die Berechnungsgrundlage dafür blieben die Regierungsparteien allerdings schuldig.

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Verwaltungsstrafverfahren: Weitreichende Änderungen passieren Verfassungsausschuss

Wer nur in geringfügigem Maß gegen gesetzliche oder behördliche Auflagen verstößt, könnte in Hinkunft mit einem blauen Auge davonkommen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat mehrheitlich dafür gestimmt, den Grundsatz „Beraten statt strafen“ im Verwaltungsstrafgesetz zu verankern (§ 33a VStG). Demnach sollen ab 2019 bei weniger gravierenden Übertretungen Abmahnungen und Belehrungen Vorrang haben.

Allerdings sind die Bestimmungen sehr eng gefasst, so dürfen durch den Rechtsverstoß weder Personen noch Sachgüter je gefährdet gewesen sein. Auch bei vorsätzlichem Verhalten oder wiederholten gleichartigen Übertretungen ist ein Strafverzicht ausgeschlossen. Zudem ist der rechtskonforme Zustand innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist herzustellen.

Der neue Beratungs-Paragraph ist Teil eines von der Regierung vorgelegten umfangreichen Gesetzespakets. Es zielt insbesondere auf effizientere und transparentere Verwaltungsstrafverfahren ab. So werden etwa die Befugnisse von Sicherheitsorganen genauer definiert und die Beschuldigtenrechte im Einklang mit neuen EU-Vorgaben ausgeweitet. Außerdem ist eine Vereinheitlichung der Strafkataloge vorgesehen.

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Standortentwicklung: Bewilligung von Infrastrukturprojekten durch Untätigkeit der Behörde

foto: getty

Die Regierung will großen Infrastrukturprojekten Vorrang einräumen. Nach dem  vorgelegten Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz soll jedes Vorhaben genehmigt sein, auch wenn es nach neun Monaten keine Entscheidung der Behörde gibt. Damit würden die Bewilligungsverfahren letztlich hin zu den Verwaltungsgerichten verlagert werden.

Mit dem Vorstoß sollen die schleppenden Verfahren bei großen Infrastrukturprojekten deutlich beschleunigt werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die bei größeren Vorhaben notwendig ist, dauerte 2016 laut Angaben des Umweltbundesamtes durchschnittlich 18,4 Monate. Gemessen wird hier der Zeitraum von der Einbringung des Antrags bis zur Entscheidung. Zieht man den Zeitpunkt heran, ab dem die Dokumente vollständig sind, dauerten die Verfahren „nur“ noch sieben Monate lang.

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