
Rund um die Prüfverfahren gegen angebliche österreichisch-türkische Doppelstaatsbürger wird immer mehr Kritik am Vorgehen der Behörden und Gerichte laut. „Da stellt es einem die Haare auf“, wird Verfassungsrechtler Funk zu den Prüfverfahren im „Standard“ zitiert.
Auch im Rechtspanorama der „Presse“ wird diese Woche in einem Gastbeitrag der Frage nachgegangen, ob die behördliche Kontrolle türkischstämmiger Staatsbürger aufgrund einer undatierten Liste unbekannten Ursprungs mit rechtsstaatlichen Standards vereinbar ist.
Kernpunkt der Kritik ist die Frage, welchen „Beweiswert“ der von der FPÖ vorgelegte Datensatz hat. Das Bundeskriminalamt, das mit einer forensischen Prüfung beauftragt worden war, kam im Juni 2017 zum Schluss, dass „nicht festgestellt werden“ könne, „wie alt die Daten sind, in welcher Abfolge und wo diese entstanden sind“, da der Originaldatenträger für eine forensisch korrekte Untersuchung nicht zur Verfügung gestanden war.