Umweltrecht: „Klimaklagen“ erreichen deutsche Verwaltungsgerichte

Drei deutsche Familien haben zusammen mit der Umweltorganisation „Greenpeace“ vor dem Verwaltungsgericht Berlin Klage eingereicht, um die deutsche Bundesregierung zur Einhaltung des Klimaschutzziels für das Jahr 2020 zu zwingen.

Die Regierung habe „ihre Handlungen eingestellt“ und das „ohne gesetzliche Grundlage und ohne ausreichende Begründung oder Rechtfertigung“, heißt es in der Klageschrift.  Diese Untätigkeit beim Klimaschutz werten die Kläger als unzulässigen Eingriff in ihre Grundrechte auf „Leben und Gesundheit“, „Berufsfreiheit“ und „Eigentumsgewährleistung“.

Laut einem Bericht der Vereinten Nationen („United Nations Environment Programme“) sind bis März 2017 mehr als 900 „Klimaklagen“ in 24 Ländern der Erde dokumentiert.

Kläger sind Biolandwirte

„Die Bundesregierung hat das 2020-Ziel einfach aufgegeben“, sagte die Anwältin der Kläger. Man könne aber nicht „elf Jahre lang mit Klimaschutz argumentieren und dann so tun, als sei nichts gewesen“. 2007 beschloss die Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Laut derzeitigem Koalitionsvertrag soll das 2020-Ziel jedoch nur noch „so weit wie möglich“ erreicht werden. Der aktuelle Klimaschutzbericht der Bundesregierung rechnet nur noch mit einer „Minderung der Treibhausgasemissionen um etwa 32 Prozent“.

Die drei Kläger sind Biolandwirte, die sich schon heute von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen fühlen.

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