Umweltrecht (2): Fahrverbote zur Vermeidung von Grenzwertüberschreitungen

Durch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entfaltet die EU-Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG) immer mehr Wirkung.

Bereits im Jahr 2015 hatte der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass vor dem Hintergrund der Luftqualitäts­RL einem Betroffenen ein Antragsrecht bzw. ein subjektiv­öffentliches Recht auf Erlassung eines Luftqualitätsplanes zusteht (Zl. Ro 2014/07/0096 vom 28. Mai 2015).

Im Februar dieses Jahres hatte das deutsche Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Kommunen zur Vermeidung von Stickstoffdioxid-Überschreitungen grundsätzlich Fahrverbote verhängen können. Das Gericht stützte seine Entscheidung ebenfalls  unmittelbar auf die RL 2008/50/EG.

In der geplanten Novelle des Immissionsgesetz–Luft wird nunmehr vorgesehen, dass Personen, die von einer Überschreitung der Grenzwerte unmittelbar in ihrer Gesundheit betroffen sind sowie anerkannte Umweltschutzorganisationen das Recht haben, die Erstellung und Überprüfung sogenannter „Luftqualitätspläne“ zu erwirken. Zuständig dafür ist der Landeshauptmann mittels Verordnung.

Grenzwertüberschreitungen auch in Österreich

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Standard“ wurden im Jahr 2017 an zwölf Messstellen in Österreich die Grenzwerte für Stickstoffdioxid gemäß EU-Luftqualitätsrichtlinie von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m3 als Jahresmittelwert) überschritten. Das gehe aus dem noch nicht veröffentlichten Luftgütebericht des Umweltbundesamts (UBA) hervor. Die Messungen der Ämter der Landesregierungen sowie des Umweltbundesamts hätten Stickstoffdioxid-Überschreitungen vor allem in verkehrsbelasteten Straßen in dichtverbauten Stadtgebieten in Wien sowie in den Landeshauptstädten Linz, Salzburg, Graz und Innsbruck ergeben.

In Deutschland gehen die Verwaltungsgerichte immer häufiger dazu über, streckenweise Dieselfahrverbote anzuordnen, um die Grenzwerte für Stickstoffdioxid künftig einhalten zu können. (Siehe dazu: Streckenbezogene Diesel-Fahrverbote auch in Berlin).

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