Corona-Krise: Verwaltungsgericht Bozen erklärt Schulschließung für rechtswidrig

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Vom 16. bis 22. November waren in Südtirol alle Kindergärten und Schulen geschlossen, mit Ausnahme für Kinder mit Eltern in systemrelevanten Bereichen. Eine Gruppe von Eltern und Verbandsvertreter legten Rekurs ein. Nun muss das Land die Prozesskosten übernehmen.

Maßnahme fehlte angemessene Begründung

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 69/2020 vom 12. November wurden alle Schulen und Kindergärten in Südtirol geschlossen. Das Bozner Verwaltungsgericht hat nach einem Rekurs nun festgestellt, dass es dafür Ermittlungs- und Begründungsmangel gegeben hat. Es erklärte deshalb die Maßnahme als rechtswidrig, laut Bericht in der Tageszeitung „Dolomiten“.

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Judikatur VwGH / Verfahrensrecht: Zur Überprüfung mündlich verkündeter Erkenntnisse

Nach Einrichtung der Verwaltungsgerichte war die Frage offen, ob – so wie bei Entscheidungen der UVS – bereits gegen ein mündlich verkündetes Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes ein Rechtsmittel erhoben werden kann oder erst gegen dessen schriftliche Ausfertigung.

Mit Erkenntnis vom 15.12.2014, Ro 2014/04/0068, hat der Verwaltungsgerichtshof klargestellt, dass auch gegen eine zunächst nur mündlich verkündete Entscheidung eines Verwaltungsgerichts eine ordentliche Revision zulässig ist. Die Bestimmung des § 29 VwGVG war nach Auffassung des VwGH analog zum früheren § 67g AVG zu verstehen. (Siehe dazu: Revision gegen mündlich verkündete Erkenntnisse ist zulässig, VfGH Beschwerde nicht)

In seinem Erkenntnis vom 23. 9. 2020, Ra 2019/14/0558, hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt ausführlich die Frage behandelt, ob die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte allein an den bei der mündlichen Verkündung mitgeteilten Gründen (Verhandlungsniederschrift), oder (auch) an der schriftlichen Ausfertigung der Entscheidung zu messen ist.

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Judikatur VfGH / Verfahrensrecht: COVID-19-Begleitgesetz berechtigte nicht zum Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung

Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung E1873/2020 vom 8. Oktober 2020 mit der Anwendung der Verfahrensbestimmungen im COVID-19-Begleitgesetz (BGBl. I 16/2020) auseinandergesetzt.

Anlassfall war eine Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Steiermark, welche ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung getroffen worden war. Aus den Gerichtsakten und der Begründung der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark ergab sich, dass nach Auffassung der erkennenden Richterin grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben waren, die – entsprechend den Vorgaben des Art. 6 EMRK – die Durchführung einer mündlichen Verhandlung erforderten. Die Verhandlung war demnach insbesondere zur Erörterung der strittig gebliebenen Gutachten der beigezogenen Amtssachverständigen sowie wegen des Umstandes erforderlich, dass der Beschwerdeführer im vorangegangenen Verwaltungsverfahren als übergangene Partei keine Möglichkeit gehabt hatte, mündlich zur Sache vorzubringen.

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Corona-Krise: Erste Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte zu neuen Maßnahmen

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Auch in Deutschland hat der 2. Lockdown zu neuen Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte geführt. Wie bereits im Frühjahr so wenden sich auch diesmal viele Bürger und Unternehmen an die Verwaltungsgerichte um in sog. Eilverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkungen überprüfen zu lassen. (Siehe dazu:  Klagewelle gegen November-Lockdown)

Hier einige ausgewählte Entscheidungen:

Schließungen von Gaststätten und Beherbergungsverbot gerechtfertigt

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Deutschland: Klagewelle gegen November-Lockdown

Deutsche Medien berichten unter Berufung auf den Deutschen Richterbund, dass bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sind.

Unter den Antragstellern sind demnach vor allem Unternehmen aus den von den Einschränkungen betroffenen Branchen, etwa gastronomische Betriebe, Fitnessstudios, Konzertveranstalter oder Hotels. Auch die Betreiber von Schwimmbädern, Spielhallen, Wettbüros, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios gehen juristisch gegen die Corona-Maßnahmen vor.

Eilanträge bei den 51 Verwaltungsgerichten sowie den 15 Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Deutschland hätten zudem Bürger gestellt, die Besuchsverbote in Kliniken oder die Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen nicht akzeptieren wollen, heißt es in dem Bericht. Allein in Berlin hätten sich im November über 90 Kläger an die Verwaltungsgerichte gewandt – mehr als in jedem anderen Bundesland.

Auch Salzburger Arbeiterkammer klagt gegen Einreise-Quarantäne-Verordnung

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Judikatur VfGH/Verfahrensrecht: Teilweise Aufhebung der Zuständigkeitsbestimmung für Anträge auf Wiedereinsetzung

Die Auslegung von Zuständigkeitsbestimmungen stellt die Verwaltungsgerichte und die Verfahrensbeteiligten immer wieder vor schwierige Herausforderungen. Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt eine der Zuständigkeitsbestimmungen im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wegen Verstoßes gegen das Rechtsstaatsprinzip als verfassungswidrig aufgehoben.

Zuständigkeitsänderung durch Beschwerdevorlage

Im Beschwerdefall war der Beschwerdeführer mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien 2018 wegen einer Übertretung des AVRAG bestraft worden. Die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde wurde einen Tag nach Ablauf der Beschwerdefrist (und sohin verspätet) bei der Behörde eingebracht und von dieser dem Verwaltungsgericht Wien vorgelegt. Die rechtsfreundliche Vertretung des Beschwerdeführers stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und brachte diesen bei der Behörde ein.

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Verfassungsausschuss: Entschließungsantrag für mehr Qualität und Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte

Verbesserungspotential, was die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte sowie die Qualität der Entscheidungen betrifft, orten die NEOS. Sie wenden sich daher mit einem Entschließungsantrag an die Bundesregierung (945/A(E)).

Die 2012 beschlossene Einrichtung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit sei eine bedeutende Entwicklung für das Rechtsschutzsystem gewesen, so in der Begründung des Antrags. Bestehende Mängel – etwa im Bereich der Besetzungspolitik und der richterlichen Ausbildung – gehörten aber beseitigt.

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Corona Krise: Deutsche Verwaltungsgerichte kippen umstrittenes Beherbergungsverbot

Mit den behördlichen Maßnahmen, die gegen die wieder steigenden Infektionszahlen ergriffen wurden, rücken in Deutschland wieder die Gerichte, insbesondere die Verwaltungsgerichte,  in den Blickpunkt des Geschehens. Aktuell haben Verwaltungsgerichte in mehreren Bundesländern das umstrittene Beherbergungsverbot aufgehoben.

Zuerst wurde das Verbot in Baden-Württemberg aufgehoben. Dort hat der Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Gegen diese Entscheidung können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

Auch Niedersachsen hat das Beherbergungsverbot gekippt. Das Oberverwaltungsgericht des Landes hat die Regelung in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Infektionsrisiko nicht dargelegt

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LVwG Oberösterreich: Klimademo-Verbot war rechtswidrig

Die Untersagung einer Klimademo von „Fridays for Future“ Ende September in Linz durch Bürgermeister Klaus Luger war rechtswidrig. Das Landesverwaltungsgericht hat der Beschwerde der Veranstalter Folge geleistet und den Bescheid ersatzlos behoben.

Wegen eines zu hohen Infektionsrisikos mit dem Coronavirus beim Gehen war der Marsch vom Hauptplatz über die Nibelungenbrücke und zurück nicht genehmigt worden. Luger hatte unter Verweis auf das Epidemiegesetz per Bescheid Auflagen für die Versammlung erteilt, wonach maximal 1.000 Teilnehmer an einer stehenden Kundgebung zugelassen wurden. Die Aktivisten sahen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingeschränkt und wandten sich an das Gericht.

„Vorschreibung rechtswidrig“

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COVID-19-Maßnahmengesetz: Würden neue Strafen gelten? Die rechtlichen Fragen im Corona-Herbst

Die Koalition will die Regeln besser absichern. Die Verwaltungsrichter fordern Eilverfahren am VfGH, damit dieser nicht erst Monate später entscheiden kann.

Ein Beitrag in der „Presse“ greift die Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter (DVVR) zur aktuellen Novelle des COVID-19–Maßnahmengesetzes auf und verweist darauf, dass es die Verwaltungsgerichte waren, die im Frühjahr als Erste die Coronamaßnahmen der Regierung überprüften und mehrere Strafen kippten und es die Verwaltungsrichter sind, die im Zusammenhang mit der von der Regierung geplanten Verschärfung der Coronaregeln nun einen besseren Rechtsschutz für die Bürger vor dem Verfassungsgerichtshof fordern.

Der Beitrag weist auch darauf hin, dass für ein vom DVVR gefordertes Eilverfahren vor dem Höchstgericht eine Gesetzesänderung notwendig wäre. Diese wurde von der Verfassungsministerin Edtstadler allerdings bereits mit dem Hinweis abgelehnt, in einem Eilverfahren würden die Streitparteien zu wenig gehört.

Gerichte zeigen Exekutive die Schranken ihrer Gestaltungsmacht

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