Verwaltungsgericht Wien fürchtet drohende Überlastung; Organisationsänderungen gefordert

Mit einem eindringlichen Appell fordert die Personalvertretung des Gerichtes von der Wiener Landesregierung dringende Maßnahmen, da das Verwaltungsgericht Wien nicht nur an seinen Kapazitätsgrenzen angelangt ist, sondern diese bereits überschritten sind.

Zahl offener Verfahren steigt trotz hoher Erledigungszahlen 

Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2020 hatte das Verwaltungsgericht bereits darauf hingewiesen, dass sich der Personalmangel weiter verschärft hat und selbst die hohe Motivation aller Bediensteten nicht mehr verhindern könne, dass Verhandlungen nicht in gebotenem Ausmaß durchgeführt werden können oder die Bediensteten durch die fortdauernde Überlastung „ausbrennen“. Es wurde daher – auch zur Vermeidung negativer Rückkopplungen auf den Wirtschaftsstandort Wien – die Zuteilung der bereits beantragten Dienstposten für nichtrichterliches Personal, die rasche Nachbesetzung offener Richterplanposten sowie deren Aufstockung als unerlässlich erachtet.

Diese Forderung erhält nun nach der „Überlastungsanzeige des Verwaltungsgerichtes Wien an die Ressourcenverantwortlichen“ weitere Brisanz, da aktuell selbst eine Rekordzahl erledigter Verfahren pro Richter/Richterin nicht verhindern kann, dass durch den unverändert hohen Anfall neuer Verfahren die Zahl offener Verfahren weiter steigt. Ohne Aufstockung der personellen Ressourcen ist zwangsläufig eine erhebliche Verlängerung der durchschnittlichen Verfahrensdauer bzw. die Nichteinhaltung gesetzlicher Entscheidungsfristen zu erwarten.

Organisationsverantwortung und Fürsorgepflicht des Landes

In diesem Zusammenhang verweist die Personalvertretung auch auf die nach der höchstgerichtlichen Judikatur bestehende gesteigerte Verantwortung des Landesgesetzgebers bei der Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen für das jeweilige Landesverwaltungsgericht. Denn nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Gerichtsbetriebs eben auch das Vorhandensein ausreichender Ressourcen voraus, für die das Land im Rahmen seiner Organisationsverantwortung und der Fürsorgepflicht als Dienstgeber Sorge zu tragen hat.

Änderung des Organisationsrechts gefordert

In dem erwähnten, der Wiener Landesregierung bereits vorgelegten Tätigkeitsbericht hatte die Vollversammlung des Verwaltungsgerichtes auch auf die von Europarat, GRECO und der EU-Kommission erhobene, sehr detaillierte Kritik am Status quo der österreichischen Verwaltungsgerichte hingewiesen. Zur Erreichung der für die richterliche Unabhängigkeit bestehenden europarechtlichen Standards ist es nach Auffassung der Vollversammlung erforderlich, das Organisationsgesetz des Verwaltungsgerichtes Wien zur Beseitigung der bestehenden strukturellen Probleme grundlegend zu novellieren.

Neben der Verbindlichkeit der Besetzungsvorschläge im Auswahlverfahren für Richter/Richterinnen und die Einbeziehung richterlicher Gremien in das Auswahlverfahren für Präsident/Präsidentin, betreffen die notwendigen Änderungen vor allem die Übertragung von Kompetenzen zur Gerichtsorganisation an richterliche Gremien, insbesondere der Vollversammlung, soweit dies zur Sicherung der Unabhängigkeit des Gerichtes erforderlich ist.  Dies betrifft alle Angelegenheiten der inneren Organisation des Gerichtes und die gerichtsinternen Arbeitsabläufe. Weiters werden Mitwirkungsrechte der richterlichen Gremien an der Justizverwaltung bei der Überprüfung der Effektivität und Effizienz der Organisationsabläufe nach dem Vorbild der Bundesverwaltungsgerichte, Mitwirkungsrechte bei Entscheidungen über die notwendige Sach- und Personalausstattung des Gerichtes und Informationsrechte zu den budgetären Angelegenheiten des Verwaltungsgerichts gefordert. Dies vor dem Hintergrund der engen organisatorischen Verzahnung des Gerichts mit der Wiener Landesverwaltung.

Siehe dazu: Rechtsstaatlichkeit – EU-Kommission bestätigt Reformbedarf der österreichischen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Und: „GRECO“ sieht nur sehr geringe Fortschritte im österreichischen Justizsystem

Und: Verfassungsausschuss-Entschließungsantrag für mehr Qualität und Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte

Und: Dachverband der Verwaltungsrichter sieht dringenden Handlungsbedarf für Verfassungs- und Organisationsgesetzgeber

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