In einem öffentlichen Experten-Hearing hat sich Verfassungsausschuss am 15. Februar 2012 mit der Regierungsvorlage zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beschäftigt.
Alle Experten waren sich einig, dass nur mit der Einrichtung von erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten die durch EMRK und EU-Grundrechts-Charta geforderten Rechtsschutzstandards erreicht werden können. Nach wie offen ist jedoch, ob die Bundesregierung für den vorgelegten Entwurf die Zustimmung zumindest einer der Oppositionsparteien zur erforderlichen 2/3-Mehrheit erreichen kann oder ob dafür noch Änderungen erforderlich sein werden.
Auf die neuen Verwaltungsgerichte kommen nach den Berechnungen des Bundeskanzleramtes rund 14.000 neue Verfahren zu, davon entfallen ca 1.800 Verfahren auf jene Sonderbehörden, die aufgelöst werden sollen.