Landesverwaltungsgerichtshöfe kommen

Bund und Länder sind sich einig: Landesverwaltungsgerichtshöfe sollen schon 2013 mit der Arbeit beginnen

Quelle: Salzburger Nachrichten

Die Regierungsspitze demonstrierte nach ihrem Treffen zur Verwaltungsreform am Freitagnachmittag Reformeifer. Nach teils jahrelangen Diskussionen verkündeten sie nun unter anderem eine Einigung bei der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zunächst soll die jahrelange Diskussion um die Verwaltungsgerichte ein Ende haben: Unter anderem sollen rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden aufgelöst, dafür neun „Verwaltungsgerichte der Länder“ und auf Bundesebene zwei Verwaltungsgerichte errichtet werden. Die dabei zuletzt offenen Kostenfragen wurden dadurch gelöst, dass die Länder für die drei vereinbarten Projekte bis 2014 jährlich 20 Mio. Euro vom Bund bekommen.

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Regierung trifft Landeshauptleute zu Verwaltungsreform

Am wahrscheinlichsten scheint die Verständigung auf die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten.

Ein ungewöhnliches Treffen findet heute, Freitag, in Wien statt. Die Regierungsspitze bittet die Landeshauptleute zu einem mehrstündigen Gespräch in die Bundeshauptstadt, um die Verwaltungsreform ein Stück voranzutreiben. Am wahrscheinlichsten scheint die Verständigung auf die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten.

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Mödlhammer übt Kritik in Sachen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Gemeindebund-Präsident gegen Reform der Verwaltungsgerichte. Für Mödlhammer ist das ein Eingriff in die Gemeindeautonomie.

Laut Ö1-„Morgenjournal“ gibt es dazu offenbar bereits eine Einigung zwischen Bund und Ländern. Der Entwurf, der seit Februar 2010 vorliegt, sieht vor, dass die bestehenden 120 Berufungsbehörden aufgelöst werden sollen. An die Stelle der Unabhängigen Verwaltungssenate sollen neun „Verwaltungsgerichte der Länder“ treten. Teil der Reform soll auch eine grundlegende Änderung des Instanzenzugs im Verwaltungsverfahren sein. Zwar bleibt der Verwaltungsgerichtshof oberste Instanz, allerdings trifft eine Neuerung die Gemeinden. Demnach könnte man künftig zum Beispiel gegen einen negativen Baubescheid nicht mehr bei der Gemeinde, sondern nur noch beim Landesverwaltungsgericht berufen.

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Weißer Rauch für neue Landesgerichtshöfe

Die bestehenden rund 120 Berufungsbehörden sollen durch neun Landes- und zwei Bundesverwaltungsgerichte abgelöst werden. Bei einer für 21. Oktober angesetzten Bund-Länder-Konferenz „wird weißer Rauch aufsteigen“ , prognostiziert Burgstaller. Offen seien „Kleinigkeiten“ , wie etwa die Frage von welcher Basis aus die personelle Ausstattung und damit die Finanzierung der neuen Behörden gerechnet werde, erläutert Burgstaller im …

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Jabloner: Richter statt Verwaltungsbeamte

Jabloner: Für den Verwaltungsgerichtshof macht es einen großen Unterschied, „ob vor ihm bereits ein Richter tätig war oder ein Angehöriger eines Verwaltungstribunals.“

Bewilligungen und Bescheide würden unabhängiger, qualitätsvoller und hoffentlich auch schneller geprüft. Derzeit sind für die Überprüfung von Bescheiden Verwaltungsbeamte zuständig. Künftig sollen das Richter tun.

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UVS Wien: Dienststellenversammlung wegen Arbeitsüberlastung

„Perspektive 15.000! Was tun?“ Unter diesem Thema stand die am 7.10.2011 beim UVS Wien abgehaltene Dienststellenversammlung.

Der Hintergrund: Der UVS sieht sich derzeit mit einem seit seinem Bestehen nie dagewesenem Arbeitsanfall konfrontiert, der mit den bestehenden Kapazitäten nicht annähernd bewältigt werden kann. So werden heuer über 15.000 neue Verfahren anhängig, während diese Zahl in den vergangenen Jahren zwischen 10.000 bis 12.000 lag.

„Wir stehen vor der Situation, dass täglich Berufungen und Beschwerden einlangen, von denen niemand sagen kann, wann und ob sie je einer Erledigung zugeführt werden können. Das ist ein untragbarer Zustand für die Rechtssuchenden und eine unzumutbare Belastung für die betroffenen UVS-Richter!“ so die Vorsitzende des Dienststellenausschusses Dr. Maria Rotter in einem Statement. Rotter weiter: „Der Bürger hat einen Anspruch darauf, in angemessener Frist beschieden zu bekommen, ob etwa eine Betriebsanlage genehmigt wird oder Leistungen der Mindestsicherung zustehen.“

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Verwaltungsgerichte: Regierung will noch heuer Gesetzentwurf vorlegen

Jabloner und Holzinger schlossen sich  der Forderung von FPÖ-Abgeordnetem Peter Fichtenbauer an, bei der Auswahl der RichterInnen der Verwaltungsgerichte besondere Sorgfalt walten zu lassen.

Verfassungsausschuss befasst sich mit Situation am VfGH und am VwGH

Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F) hob insbesondere die Notwendigkeit hervor, auf die Qualität des Richterpersonals zu achten, und meinte, ein bloßer Abschluss eines Studiums und eine fünfjährige juristische Praxis seien nicht genug.

Der Forderung Fichtenbauers nach einer Qualitätssicherung bei der Richterauswahl schlossen sich auch VwGH-Präsident Jabloner und VfGH-Präsident Holzinger an. Jabloner wies auf entsprechende Erfahrungen mit den Unabhängigen Verwaltungssenaten hin. Holzinger sprach sich für eine ähnliche Qualität der Ausbildung im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie bei der allgemeinen Gerichtsbarkeit aus.

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Asylgerichtshof wird Bundesverwaltungsgericht

Bestehende Strukturen nützen

Seit drei Jahren gibt es den Asylgerichtshof. Nach dem Plan der Bundesregierung soll jetzt er zum neuen Bundesverwaltungsgericht ausgebaut werden. Damit kann man auf kostenschonend auf bestehende Strukturen zurückgreifen.

Ö1 Mittagsjournal vom 6.10.2011 anhören …

Mit der Ausweitung des Asylgerichtshofes zu einem Bundesverwaltungsgericht will die Regierung den Kritikern des Projekts gleich zweifach den Wind aus den Segeln nehmen: Die Mehrkosten sollen sich in Grenzen halten, weil das Verwaltungsgericht nicht neu aus dem Boden gestampft werden muss – und vor allem: der Asylgerichtshof gilt als ein Musterbeispiel für zügige Verfahren. Und die sind das zentrale Ziel dieser großen Reform.

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Verwaltungsgerichte: Ja zur Reform

Opposition prinzipiell dafür Einsprüche gegen Behördenentscheidungen können mitunter lange dauern. Das soll sich mit der Reform der Verwaltungsgerichte ändern. Aus 120 Behörden werden nach dem vorliegenden Entwurf elf. Damit das Ganze aber auch umgesetzt werden kann, braucht die Regierung nicht nur die Zustimmung der Länder, sondern zumindest auch einer Oppositionspartei. Ö1 Morgenjournal vom 6.10.2011 anhören …

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