RV für eine Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundes

Schritt eins ist genommen. Seit 14. 12. 2011 ist die bereits angesprochene RV im Parlament zur Behandlung und soll noch im ersten Quartal 2012 beschlossen worden. Sie zielt darauf ab, nach jahrelanger Diskussion 11 Verwaltungsgerichte (9+2 Modell) einzuführen (9 Landesverwaltungsgerichte, 2 Bundesverwaltungsgerichte).

von Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Das nunmehr vorliegende Modell kommt dem Entwurf des Jahres 2007 sehr ähnlich.

Vereinfacht gesagt soll nach einer verwaltungsbehördlichen Instanz – soweit materiengesetzlich zugelassen – der Rechtszug an ein Verwaltungsgericht führen. Danach steht die Revision (Beschwerde) an die Gerichtshöfe des Öffentlichen Rechts offen, denen ein breites Ablehnungsrecht eingeräumt wird. Nur im Bereich der Gemeindeverwaltung (eigener Wirkungsbereich) wird es weiterhin zwei Instanzen geben.

Ein Schritt, ein richtiger. Man darf hoffen, dass sich die Parlamentsparteien zu einer Verfassungsmehrheit einigen können.

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