Verfassungsausschuss: Verwaltungsgerichte bringen umfangreichste Reform des Rechtsschutzsystems seit Bestehen des B-VG

In einem öffentlichen Experten-Hearing hat sich Verfassungsausschuss am 15. Februar 2012 mit der Regierungsvorlage zur Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 beschäftigt.

Alle Experten waren sich einig, dass nur mit der Einrichtung von erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten die durch EMRK und EU-Grundrechts-Charta geforderten Rechtsschutzstandards erreicht werden können. Nach wie offen ist jedoch, ob die Bundesregierung für den vorgelegten Entwurf die Zustimmung zumindest einer der Oppositionsparteien zur erforderlichen 2/3-Mehrheit erreichen kann oder ob dafür noch Änderungen erforderlich sein werden.

Auf die neuen Verwaltungsgerichte kommen nach den Berechnungen des Bundeskanzleramtes rund 14.000 neue Verfahren zu, davon entfallen ca 1.800 Verfahren auf jene Sonderbehörden, die aufgelöst werden sollen.

Überleitungin einem Bescheidverfahren

Zur Überleitung der Mitglieder der UVS zu Richtern der Landesverwaltungsgerichte stellte der Direktor des Oberösterreichischen Landtages, Wolfgang Steiner, klar, dass diese aus Sicht der Ländern – so wie die Überleitung der Mitglieder des UFS zum Bundesfinanzgericht – in einem Bescheidverfahren erfolgen soll.

Beschlussfassung  spätestens bis Juni

Laut Staatsekretär Ostermayer soll die Beschlussfassung so bald wie möglich, spätestens jedoch bis Juni dieses Jahres erfolgen, da nur in diesem Fall der in der Regierungsvorlage vorgesehene Zeitplan eingehalten werden kann. Sobald die Novelle im Verfassungsausschuss beschlossen ist, werde mit der Ausarbeitung des Verfahrensrechts begonnen. Eine Arbeitsgruppe sei dafür bereits eingerichtet.

Die nächste Sitzung des Verfassungsausschusses ist für 16. März 2012 geplant.

SK

 

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