Vizepräsident:in für das LVwG Steiermark gesucht

Aufgrund der anstehenden Pensionierung der Vizepräsidentin am Landesverwaltungsgericht Steiermark erfolgte eine Ausschreibung für die Nachbesetzung dieser Stelle. Neben einer fundierten fachlichen Expertise im Verwaltungsverfahrensrecht wird hohe Führungskompetenz, ausgeprägte Kommunikations- und Entscheidungsfähigkeit, Qualitätsbewusstsein, Innovationsfreude und Gestaltungswille bei der/dem Nachfolger:in vorausgesetzt.

Den Rest des Beitrags lesen »

30. Maiforum (Teil 3) – Unabhängige Rechtsprechung versus disziplinarrechtliche Verantwortung

In der Podiumsdiskussion wurde das Thema „Unabhängige Rechtsprechung versus disziplinarrechtliche Verantwortung“ näher beleuchtet. Dabei wurden einerseits strukturelle Schwächen dargelegt, als auch einzelne Beispiele die den Anschein einer Einflussnahme darstellen könnten, offengelegt.

Vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek, wurde betont, dass man das Mittel des Disziplinarrechts „extrem behutsam“ und zurückhaltend einsetzen müsse. Ein besonderes Fingerspitzengefühl und große Umsicht sei bei der Anwendung des Disziplinarrechtes erforderlich. Dabei sei es jedenfalls nicht Aufgabe des Präsidenten/der Präsidentin, einem Richter/einer Richterin die eigene Meinung aufzuerlegen. In der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit gebe es bei 1.700 Richter:innen ca. im Schnitt pro Jahr 4 Disziplinarverfahren. Bei diesen Verfahren sei es nie um eine Einflussnahme auf die Rechtsprechung gegangen, sondern um das standesgemäße oder außerdienstliche Verhalten des Richters/der Richterin oder Rückstände.

Den Rest des Beitrags lesen »

30. Maiforum (Teil 2): Rechtsprechung des Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichts

Der Vorsitzende des Disziplinarsenates am Bundesverwaltungsgericht, Gregor Ernstbrunner, legte zunächst dar, dass Bestimmungen für die Dienstaufsicht bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Unterschied zur Zivil- und Strafgerichtsbarkeit fehlen. Er umriss einen weiten Bogen an Problemstellungen und Beispielen für strukturelle Schwächen im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren und der Unabhängigkeit der Richterinnen. Viele offene Fragestellungen und ein Mangel an gesetzlichen Regelungen führen zu Unsicherheiten, wie z.B. ab wann eine verspätete Krank- bzw. Gesundmeldungen disziplinär sein kann. Die Notwendigkeit ausreichender Ressourcen und der gleichmäßigen Verteilung und Zurverfügungstellung ist auch immer wieder Thema und sei es unzulässig, hier erhebliche Unterschiede zu machen. Er betont in diesem Zusammenhang die (Mit-)Verantwortlichkeiten für die rückstandsfreie Führung einer Gerichtsabteilung bzw. des ganzen Gerichtsbetriebs, die neben der Gerichtsabteilung und der Geschäftsverteilung auch den (jeweiligen) Gesetzgeber im Sinne einer Zurverfügungstellung ausreichender Ressourcen für die Erfüllung der justiziellen Staatsaufgaben innerhalb angemessener Zeit einschließt.

Den Rest des Beitrags lesen »

Das war das 30. Maiforum (Teil 1) – Eröffnung und Rechtsprechung des VwGH

Das 30. Maiforum zum Thema „der/die Verwaltungsrichter:in im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“ brachte spannende Einblicke in strukturelle Schwachstellen und praktische Fragestellungen in diesem Zusammenhang. Die Edmundsburg in Salzburg hat dieser Veranstaltung einen besonderen Rahmen geboten, die in diesem Jahr von der Vereinigung der Finanzrichter und Finanzrichterinnen organisiert wurde.

In den Grußworten betonte die Präsidentin des Salzburger Landtages Brigitta Pallauf die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit und mahnte davor, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit durch unsachliche Anfeindungen, wie sie derzeit häufig in sozialen Medien passiere, nicht zu zerstören.

Den Rest des Beitrags lesen »

VwGH: Verwaltungsgericht ist keine „mitwirkende Behörde“ im Sinn des § 2 Abs. 1 Z 1 UVP-G

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) behob mit seinem Erkenntnis vom 29.04.2024, Ro 2024/05/0010, eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), wonach die Wiener Landesregierung zuständig wäre, auf Antrag des Verwaltungsgerichtes Wien festzustellen, ob ein Bauvorhaben UVP-pflichtig ist. Das BVwG ging davon aus, dass bei dem vorliegend gegebenen funktionellen Verständnis des Behördenbegriffs dem Verwaltungsgericht die Befugnis zukomme, als „mitwirkende Behörde“ im Sinn des § 2 Abs. 1 Z 1 iVm § 3 Abs. 7 erster Satz UVP-G einen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht bei der zu dieser Feststellung zuständigen Behörde zu stellen. Der VwGH hat dies im Revisionsverfahren anders gesehen.

Den Rest des Beitrags lesen »

VwGH fordert erstmals eine nachvollziehbare Begründung bei Postenbesetzung am Landesverwaltungsgericht

In der Entscheidung vom 14.05.2025 zur GZ Ra 2024/12/0082 betreffend Ersatzansprüche nach dem Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz behob der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mangels nachvollziehbar Begründung, aufgrund welchen Erwägungen der bestellte Präsident des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Tirol im Vergleich zum Beschwerdeführer der Vorzug gegeben worden ist, die Entscheidung des LVwG Tirol.

Den Rest des Beitrags lesen »

Bedrohungen von Verwaltungsrichter:innen des Verwaltungsgerichts Berlin nach ihrer Entscheidung über die Zurückweisung von Asylsuchenden in Deutschland

„Persönlich diffamierende Angriffe auf die Richterinnen und Richter sind ein Angriff auf den Rechtsstaat“ mahnten die Standesvertretungen in ihrer Pressmitteilung vom 04.06.2025, nachdem nicht sachliche Kritik, sondern vielmehr die Richter:innen persönlich diffamiert und bedroht werden. Durch die bloße und unsubstantiierte Berufung auf die Notfallklausel Art. 72 AEUV, die eng auszulegen sei, könne nicht von europarechtlichen Vorgaben und Verträgen abgewichen werden, hatten die Richter:innen den Beschluss begründet, wegen dem sie nun über das Maß der sachlichen Kritik hinaus angegriffen und diffamiert werden.

Den Rest des Beitrags lesen »

Strafgerichtliche Verantwortlichkeit bei Missachtung von Gerichtsentscheiden und Weisungen, diese zu missachten

In Deutschland will der Bundesinnenminister trotz der entgegenstehenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin mit der Zurückweisung von Asylwerbern an der Grenze weitermachen; dies könnte für die Ausführenden aber auch Verantwortlichen rechtlich heikel werden, wie Patrick Heinemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, im Legal Tribune Online (LTO) darlegt. Dabei betont er, dass es der Verfassungsrealität ganz allgemein guttun würde, wenn die Bundesregierung die Funktion und Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte respektieren würde. Das Handeln der Verwaltung und damit auch der Bundesregierung auf Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren und das Recht verbindlich auszulegen, sei die vornehmste Aufgabe der Verwaltungsgerichte.

Den Rest des Beitrags lesen »

Spitze des VwGH wird unter Missachtung europäischer Standards besetzt

Im heutigen Ministerrat wurde laut orf.at die Nachbesetzung der Spitze des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) beschlossen. Die Bundesregierung schlägt dem Bundespräsidenten zur Ernennung als Präsident des VwGH Albert Posch und als Vizepräsidentin des VwGH Bettina Maurer-Kober vor. Ein Auswahlverfahren durch ein richterliches Gremium hat es nicht gegeben, vielmehr wurde nach dem Regierungsprogramm der Präsident vom Bundeskanzler und die Vizepräsidentin vom Vizekanzler nominiert. Albert Posch ist derzeit Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und Bettina Maurer-Kober Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes.

Den Rest des Beitrags lesen »

Die Unabhängigkeit des BVwG muss durch die Einbeziehung bei der Gefährder-Überwachung gewahrt bleiben

Das Regierungsprogramm 2025 bis 2019 (Seite 81) sieht die Schaffung einer verfassungskonformen Gefährderüberwachung zum Zweck gezielter Terrorbekämpfung vor. Das Innenministerium hat dazu einen Ministerialentwurf vorgelegt; die Begutachtungsfrist läuft noch bis morgen. Zahlreiche kritische Stellungnahmen sind bereits eingelangt, darüber hinaus hält auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak eine verfassungskonforme Gefährderüberwachung mit dem von Innenminister Gerhard Karner in Begutachtung geschickten Gesetzentwurf „für schlichtweg nicht möglich“.

Auch der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) hat eine Stellungnahme abgegeben, in der dieser zur „Aufschiebung“ von sicherheitspolizeilichem Einschreiten oder kriminalpolizeilichen Ermittlungen kritisiert, dass ein Staat, der das Gewaltmonopol zum Schutz seiner Bürger beansprucht, unabweisbare Gründe dafür ins Treffen führen können muss, vom Schutz seiner Bürger Abstand zu nehmen. Eine rechtspolitische Begründung für eine solche Abwägung fehle im Entwurf.

Den Rest des Beitrags lesen »