CCJE gibt neue Opinion zum Wohlergehen der Justiz heraus

Der Konsultativrat Europäischer Richter:innen (Consultative Council of European Judges – CCJE), ein beratendes Gremium des Europarats, das sich aus Richter:innen aus allen Mitgliedsstaaten des Europarates zusammensetzt, hat in seiner diesjährigen Generalversammlung eine Stellungnahme (Opinion No. 28 (2025)) verabschiedet, in deren Mittelpunkt die/der Richter:in steht und in der die notwendigen Rahmenbedingungen für das Wohlergehen definiert werden, die die Gerichtsbarkeiten des einzelnen Mitgliedstaates gewährleisten müssen.

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Junge Leute für den Rechtsstaat begeistern – ein Projekt zeigt wie das geht

Auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist gut beraten, ihre wertvollen Dienste für den Rechtsstaat einem jungen Publikum näher zu bringen und einen Austausch für ein besseres Miteinander zu pflegen. Der Wettbewerb „Deshalb Rechtsstaat“, ausgerufen von der Richtervereinigung, hat dazu Gelegenheit geboten. Es sollten social media Beiträge zu den Themen Demokratie & Rechtsstaatlichkeit von jungen Leuten gestaltet werden. Ein Richter des Landesverwaltungsgerichtes Kärnten hat Schüler:innen der Zweisprachigen Bundeshandelsakademie bei diesem Projekt begleitet und auch das Landesverwaltungsgericht Kärnten selbst zum Drehort gemacht.

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Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen zur Opinion des CCJE zum Disziplinarverfahren

Der Dachverbandes der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) betont in einer Stellungnahme zum Gutachten des CCJE über systemische Mängel an Disziplinarverfahren beim Verwaltungsgericht Wien, dass die dort aufgezeigten Probleme sich auch in Disziplinarverfahren bei anderen Verwaltungsgerichten zeigen. Zudem bestehen darüber hinausgehende Problemfelder: Bei kleinen Einheiten von Landesverwaltungsgerichten wird das Disziplinarverfahren häufig (in 7 von 9 Fällen) im eigenem Haus abgehandelt, was fast zwangsläufig zu Befangenheiten der entscheidenden Richter:innen führt; die Einleitung von Disziplinarverfahren obliegt meist weisungsgebundenen Präsident:innen und Disziplinaranwälte sind durchwegs gegenüber der Verwaltung weisungsgebunden.

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VwGH Judikatur zur Unterscheidung materiell-rechtlicher und verfahrensrechtlicher Fristen

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich in seinem Erkenntnis vom 24.09.2025, Ra 2024/04/0322, mit der Unterscheidung von materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Fristen befasst. Hintergrund war die einjährige Frist zur Einbringung einer Datenschutzbeschwerde gemäß § 12a Abs. 3 erster Satz TLVwGG. Es war zu klären, ob die Regelung des § 33 Abs. 3 AVG für verfahrensrechtliche Fristen zu Anwendung kommt und damit der Postlauf nicht in die Frist eingerechnet wird.

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Reformbedarf bei den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte – Teil 2

Klare gesetzliche Regelung des Disziplinarverfahrens von Richter:innen

Die nunmehr ergangene zweite CCJE-Stellungnahme zum Verwaltungsgericht Wien (VGW) vom 15. Oktober 2025 betrifft neuerlich die zentrale Leitungsfunktion des Präsidenten und wiederholt nochmals die Notwendigkeit zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz insbesondere, dass Präsident:innen von Gerichten gegenüber der Verwaltung (die von den Verwaltungsgerichten kontrolliert werden soll) weisungsfrei zu stellen sind. Als Schwerpunkt beschäftigt sich diese Stellungnahme mit dem Disziplinarverfahren. Auch wenn die Disziplinarverfahren bei allen Verwaltungsgerichten etwas unterschiedlich geregelt sind, so sind die aufgezeigten strukturellen Mängel am VGW auch bei anderen Verwaltungsgerichten aufzufinden. Hervorzuheben sind folgende Punkte:

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Reformbedarf bei den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte – Teil 1

Stellung des Präsidenten/der Präsidentin und Sicherstellung der richterlichen Unabhängigkeit

Das CCJE, der Beirat der Europäischen Richter:innen, veröffentlicht laufend Stellungnahmen (CCJE Opinions) zum Tätigkeitsbereich von Richter:innen insbesondere um deren Unabhängigkeit zu schützen und zu wahren. Speziell für Österreich liegen bereits zwei Stellungnahmen zur Situation am Verwaltungsgericht Wien (VGW) von 2019 und 2025 vor, die auch Empfehlungen zur Einhaltung europäischer Standards im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit enthalten. Diese sind nicht nur für das VGW von Bedeutung, sondern hätten vielmehr alle Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob sie den Empfehlungen gerecht werden.

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Systemische Mängel beim Disziplinarverfahren gegen Richter:innen des VGW

Das Büro des CCJE (Beirat der Europäischen Richter:innen) hat eine Stellungnahme zum Disziplinarverfahren der Richter:innen am Verwaltungsgericht Wien (VGW) veröffentlicht. Dabei wurden sowohl die Rolle des Präsidenten des VGW im Disziplinarverfahren von Richter:innen beleuchtet als auch die Rolle des/der Disziplinaranwaltes/Disziplinaranwältin und die in diesem Zusammenhang bestehende Beziehung zur Exekutive und die Bestellung der Person des Disziplinaranwaltes durch die Exekutive.

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„Die Justiz wird sich nicht beugen“ als Statement albanischer Richter:innen nach Attentat

Nur ein paar Tage nachdem die VRV im Austausch mit den albanischen Richter:innen im Rahmen ihrer Studienreise war, wurde Richter Astrit Kalaja in Ausübung seiner Tätigkeit erschossen. In einer Ansprache hat Sokol Sadushi, Präsident des Verfassungsgerichts, in der Versammlung der Richter:innen der Republik Albanien am 9. Oktober 2025 diesen gravierenden Vorfall verurteilt, der nicht nur die Justiz, sondern den gesamten Staat erschüttert habe. Besonders schockierend sei, dass der Mord im Gerichtssaal stattgefunden habe, einem Ort, an dem das Gesetz herrschen und Bürger:innen Schutz finden sollten.

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LVwG NÖ hatte 2024 eine noch nie dagewesene Arbeitsbelastung

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (LVwG NÖ) zeigt auf, dass dieses im Jahr 2024 erneut mit zu wenig Personal im richterlichen Bereich im Wesentlichen aufgrund einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Karenzen und Teilzeitbeschäftigungen aber auch durch nicht zeitgerechte Nachbesetzungen zu kämpfen hatte. Waren zu Beginn des Jahres 2024 noch 53 Richter:innen inklusive Präsidenten und Vizepräsidenten oder 47 Vollzeitäquivalente tätig, waren es zu Jahresende nur mehr 50, wovon zeitweise nur 42,50 Vollzeitäquivalente tatsächlich im Dienst standen. Damit haben 15 % der Personalkapazität gefehlt. Ein Ausmaß, das für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichtes bei bestehendem Akteneinlauf nicht ausreichend ist.

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Neuer VwGH Präsident will Höchstgericht so transparent wie möglich machen und sieht bei Digitalisierung Luft nach oben

Der neue Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Albert Posch führt im heute veröffentlichten Interview im Rechtspanorama der Presse aus, dass er Repräsentant einer selbstbewussten, unabhängigen und allein dem Gesetz verantwortlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit sein möchte. Entscheidungen sollen auf höchstem Niveau in kurzer Verfahrensdauer erfolgen. Luft nach oben sehe er bei der Digitalisierung, etwa bei Schnittstellen zu den anderen Verwaltungsgerichten und bei internen Abläufen. Da die Verfahrenszahlen beim VwGH im Jahr 2024 von rund 6900 auf 7300 gestiegen seien, würde der Sparstift die Verfahrensdauer erhöhen.

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