Reformbedarf bei den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte – Teil 2

Klare gesetzliche Regelung des Disziplinarverfahrens von Richter:innen

Die nunmehr ergangene zweite CCJE-Stellungnahme zum Verwaltungsgericht Wien (VGW) vom 15. Oktober 2025 betrifft neuerlich die zentrale Leitungsfunktion des Präsidenten und wiederholt nochmals die Notwendigkeit zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Justiz insbesondere, dass Präsident:innen von Gerichten gegenüber der Verwaltung (die von den Verwaltungsgerichten kontrolliert werden soll) weisungsfrei zu stellen sind. Als Schwerpunkt beschäftigt sich diese Stellungnahme mit dem Disziplinarverfahren. Auch wenn die Disziplinarverfahren bei allen Verwaltungsgerichten etwas unterschiedlich geregelt sind, so sind die aufgezeigten strukturellen Mängel am VGW auch bei anderen Verwaltungsgerichten aufzufinden. Hervorzuheben sind folgende Punkte:

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Reformbedarf bei den Organisationsgesetzen der Verwaltungsgerichte – Teil 1

Stellung des Präsidenten/der Präsidentin und Sicherstellung der richterlichen Unabhängigkeit

Das CCJE, der Beirat der Europäischen Richter:innen, veröffentlicht laufend Stellungnahmen (CCJE Opinions) zum Tätigkeitsbereich von Richter:innen insbesondere um deren Unabhängigkeit zu schützen und zu wahren. Speziell für Österreich liegen bereits zwei Stellungnahmen zur Situation am Verwaltungsgericht Wien (VGW) von 2019 und 2025 vor, die auch Empfehlungen zur Einhaltung europäischer Standards im Zusammenhang mit der richterlichen Unabhängigkeit enthalten. Diese sind nicht nur für das VGW von Bedeutung, sondern hätten vielmehr alle Verwaltungsgerichte zu prüfen, ob sie den Empfehlungen gerecht werden.

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Systemische Mängel beim Disziplinarverfahren gegen Richter:innen des VGW

Das Büro des CCJE (Beirat der Europäischen Richter:innen) hat eine Stellungnahme zum Disziplinarverfahren der Richter:innen am Verwaltungsgericht Wien (VGW) veröffentlicht. Dabei wurden sowohl die Rolle des Präsidenten des VGW im Disziplinarverfahren von Richter:innen beleuchtet als auch die Rolle des/der Disziplinaranwaltes/Disziplinaranwältin und die in diesem Zusammenhang bestehende Beziehung zur Exekutive und die Bestellung der Person des Disziplinaranwaltes durch die Exekutive.

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„Die Justiz wird sich nicht beugen“ als Statement albanischer Richter:innen nach Attentat

Nur ein paar Tage nachdem die VRV im Austausch mit den albanischen Richter:innen im Rahmen ihrer Studienreise war, wurde Richter Astrit Kalaja in Ausübung seiner Tätigkeit erschossen. In einer Ansprache hat Sokol Sadushi, Präsident des Verfassungsgerichts, in der Versammlung der Richter:innen der Republik Albanien am 9. Oktober 2025 diesen gravierenden Vorfall verurteilt, der nicht nur die Justiz, sondern den gesamten Staat erschüttert habe. Besonders schockierend sei, dass der Mord im Gerichtssaal stattgefunden habe, einem Ort, an dem das Gesetz herrschen und Bürger:innen Schutz finden sollten.

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LVwG NÖ hatte 2024 eine noch nie dagewesene Arbeitsbelastung

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich (LVwG NÖ) zeigt auf, dass dieses im Jahr 2024 erneut mit zu wenig Personal im richterlichen Bereich im Wesentlichen aufgrund einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Karenzen und Teilzeitbeschäftigungen aber auch durch nicht zeitgerechte Nachbesetzungen zu kämpfen hatte. Waren zu Beginn des Jahres 2024 noch 53 Richter:innen inklusive Präsidenten und Vizepräsidenten oder 47 Vollzeitäquivalente tätig, waren es zu Jahresende nur mehr 50, wovon zeitweise nur 42,50 Vollzeitäquivalente tatsächlich im Dienst standen. Damit haben 15 % der Personalkapazität gefehlt. Ein Ausmaß, das für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichtes bei bestehendem Akteneinlauf nicht ausreichend ist.

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Neuer VwGH Präsident will Höchstgericht so transparent wie möglich machen und sieht bei Digitalisierung Luft nach oben

Der neue Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Albert Posch führt im heute veröffentlichten Interview im Rechtspanorama der Presse aus, dass er Repräsentant einer selbstbewussten, unabhängigen und allein dem Gesetz verantwortlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit sein möchte. Entscheidungen sollen auf höchstem Niveau in kurzer Verfahrensdauer erfolgen. Luft nach oben sehe er bei der Digitalisierung, etwa bei Schnittstellen zu den anderen Verwaltungsgerichten und bei internen Abläufen. Da die Verfahrenszahlen beim VwGH im Jahr 2024 von rund 6900 auf 7300 gestiegen seien, würde der Sparstift die Verfahrensdauer erhöhen.

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VwGH: Ausreichende Begründung bei Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Entnahme von Tieren während der Schonzeit erforderlich

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26.05.2025, Ra 2024/03/0068, zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Entnahme von Tieren während der Schonzeit zu privaten Zwecken ausgesprochen, dass diese privaten Zwecke ausreichend darzulegen und im Spruch zu nennen sind.

Im vorliegenden Fall ging es um den Antrag auf Bewilligung der Entnahme von einem Birkhahn, für den in Oberösterreich eine ganzjährige Schonzeit gilt. Die Entnahme sollte zu privaten Zwecken innerhalb eines dreiwöchigen Zeitraumes im Mai für das Jagdjahr 2024/25 erfolgen, eine nähere Begründung wurde nicht genannt. Genau dies wurde vom Tierschutzverein, eine nach dem UVP-Gesetz anerkannte Umweltorganisation, in der Revision gegen die Abweisung der Beschwerde gegen den Bewilligungsbescheid dargelegt.

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Am LVwG Kärnten prägten Umbauarbeiten und Gehaltsdiskriminierungen das letzte Jahr

Das Jahr 2024 war beim LVwG Kärnten einerseits von Umbautätigkeiten zur Verbindung beider Gebäudeteile des LVwG und andererseits von Diskriminierungen durch das bestehende richterliche Besoldungssystem geprägt. Zu letzteren wird im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2024 hervorgestrichen, dass Gehaltsregelungen von Richter:innen dem Art. 6 EMRK gerecht zu werden haben und nicht diskriminierend sein dürfen. Das noch auf Basis der Zulagen geregelte im Jahr 2024 bestehende Gehaltssystem führt dazu, dass schon länger beim LVwG Kärnten beschäftigte Richter:innen in unsachlicher Weise wesentlich schlechter gestellt werden, als erst jüngst ernannte Richter:innen. Obwohl die politisch Verantwortlichen auf diese Situation aufmerksam gemacht worden sind, gibt es bislang keine Änderungen oder Anpassungen.

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Das LVwG Vorarlberg verzeichnet eine Zunahme an Akten vor allem bei Verwaltungsstrafen

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg für 2024 weist die richterliche Belegschaft beim LVwG Vorarlberg im Berichtszeitraum mit gemittelt 13,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) aus. Von den insgesamt 17 bzw 18 Richter:innen waren die Vizepräsididentin, 6 Richterinnen und 2 Richter teilzeitbeschäftigt und zwei Richter:innen in Karenz.

Im Berichtsjahr sind insgesamt 1.589 Rechtssachen (im Vorjahr 1.480) angefallen, dies betraf zu mehr als zwei Drittel Verwaltungsstrafsachen mit dem Schwerpunkt StVO und KFG. Bei den Administrativverfahren bildeten die Beschwerden nach dem Baugesetz (112) und dem Führerscheingesetz (106) die höchsten Anfälle.

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