
Im erst kürzlich an den Nationalrat übermittelten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 warnt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), dass die Sach- und Personalausstattung 2024 gerade noch ausgereicht hat, um die Aufgaben des VwGH zu bewältigen. Der im Bundesfinanzrahmengesetz für die Jahre 2027 und 2029 vorgeschlagene Budgetpfad sieht jedoch eine Reduktion der finanziellen Ausstattung des Verwaltungsgerichthofes vor, die den ordnungsgemäßen Betrieb des VwGH erstlich in Frage stellt.







