Neuer VwGH Präsident will Höchstgericht so transparent wie möglich machen und sieht bei Digitalisierung Luft nach oben

Der neue Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Albert Posch führt im heute veröffentlichten Interview im Rechtspanorama der Presse aus, dass er Repräsentant einer selbstbewussten, unabhängigen und allein dem Gesetz verantwortlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit sein möchte. Entscheidungen sollen auf höchstem Niveau in kurzer Verfahrensdauer erfolgen. Luft nach oben sehe er bei der Digitalisierung, etwa bei Schnittstellen zu den anderen Verwaltungsgerichten und bei internen Abläufen. Da die Verfahrenszahlen beim VwGH im Jahr 2024 von rund 6900 auf 7300 gestiegen seien, würde der Sparstift die Verfahrensdauer erhöhen.

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VwGH: Ausreichende Begründung bei Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Entnahme von Tieren während der Schonzeit erforderlich

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 26.05.2025, Ra 2024/03/0068, zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung zur Entnahme von Tieren während der Schonzeit zu privaten Zwecken ausgesprochen, dass diese privaten Zwecke ausreichend darzulegen und im Spruch zu nennen sind.

Im vorliegenden Fall ging es um den Antrag auf Bewilligung der Entnahme von einem Birkhahn, für den in Oberösterreich eine ganzjährige Schonzeit gilt. Die Entnahme sollte zu privaten Zwecken innerhalb eines dreiwöchigen Zeitraumes im Mai für das Jagdjahr 2024/25 erfolgen, eine nähere Begründung wurde nicht genannt. Genau dies wurde vom Tierschutzverein, eine nach dem UVP-Gesetz anerkannte Umweltorganisation, in der Revision gegen die Abweisung der Beschwerde gegen den Bewilligungsbescheid dargelegt.

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Am LVwG Kärnten prägten Umbauarbeiten und Gehaltsdiskriminierungen das letzte Jahr

Das Jahr 2024 war beim LVwG Kärnten einerseits von Umbautätigkeiten zur Verbindung beider Gebäudeteile des LVwG und andererseits von Diskriminierungen durch das bestehende richterliche Besoldungssystem geprägt. Zu letzteren wird im Tätigkeitsbericht des LVwG Kärnten für das Jahr 2024 hervorgestrichen, dass Gehaltsregelungen von Richter:innen dem Art. 6 EMRK gerecht zu werden haben und nicht diskriminierend sein dürfen. Das noch auf Basis der Zulagen geregelte im Jahr 2024 bestehende Gehaltssystem führt dazu, dass schon länger beim LVwG Kärnten beschäftigte Richter:innen in unsachlicher Weise wesentlich schlechter gestellt werden, als erst jüngst ernannte Richter:innen. Obwohl die politisch Verantwortlichen auf diese Situation aufmerksam gemacht worden sind, gibt es bislang keine Änderungen oder Anpassungen.

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Das LVwG Vorarlberg verzeichnet eine Zunahme an Akten vor allem bei Verwaltungsstrafen

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg für 2024 weist die richterliche Belegschaft beim LVwG Vorarlberg im Berichtszeitraum mit gemittelt 13,7 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) aus. Von den insgesamt 17 bzw 18 Richter:innen waren die Vizepräsididentin, 6 Richterinnen und 2 Richter teilzeitbeschäftigt und zwei Richter:innen in Karenz.

Im Berichtsjahr sind insgesamt 1.589 Rechtssachen (im Vorjahr 1.480) angefallen, dies betraf zu mehr als zwei Drittel Verwaltungsstrafsachen mit dem Schwerpunkt StVO und KFG. Bei den Administrativverfahren bildeten die Beschwerden nach dem Baugesetz (112) und dem Führerscheingesetz (106) die höchsten Anfälle.

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Erhöhter Aktenanfall auch beim LVwG Steiermark und Weiterentwicklung des elektronischen Aktes

Laut dem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 waren im Berichtsjahr am LVwG Steiermark neben Präsidentin und Vizepräsidentin 37 Richterinnen tätig, davon 2 in Teilzeit (Vollzeitäquivalent im Judizium 36,80). Aufgrund einer Pensionierung wurde eine neue Richterin bestellt. Dem Evidenzbüro waren neben dem Leiter weitere 6 juristische Mitarbeiter:innen zugeteilt. Der Leiter der Evidenzstelle sowie ein weiterer Mitarbeiter betreuen die Informations- und Medienstelle. Weitere 44 Personen sind im administrativen Bereich beschäftigt.

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Intervision am Bundesverwaltungsgericht: Kollegiale Reflexion zur Stärkung der Justiz

Das Bundesverwaltungsgericht setzt neue Maßstäbe in der Förderung von Qualität, Integrität und Resilienz innerhalb der Justiz, wie Karin Gastinger und Eva Wendler in einem Beitrag zum Newsletter für UNODC schildern: Mit der Einführung von Intervision – einem strukturierten Peer-to-Peer-Ansatz zur Reflexion richterlicher Tätigkeit – erhalten Richter:innen die Möglichkeit, sich über berufliche Herausforderungen und komplexe Entscheidungsprozesse in einem vertraulichen Rahmen auszutauschen.

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Gehaltsreform in Kärnten zu Lasten der Richter:innen des LVwG Kärnten beschlossen

Der Kärntner Landtag hat am 17.07.2025 die Gehaltsreform für Richter:innen des LVwG Kärnten beschlossen. Die von den Standesvertretungen geforderten Änderungen wurden fast zur Gänze ignoriert, was zur Folge hat, dass zukünftig ernannte Richter:innen schlechter gestellt werden, als derzeit ernannte Richter:innen. Zudem wurden die bestehenden Diskriminierungen im Gehaltssystem nicht aufgelöst und Systemwidrigkeiten beibehalten. Dieser Gesetzwerdungsprozess gibt Anlass zur Sorge und führt zu einer Schwächung der richterlichen Unabhängigkeit.

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VwGH: Ausschluss der Öffentlichkeit in Verfahren zur Dienstbeurteilung von Richter:innen nur gemäß § 25 VwGVG zulässig

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 03.06.2025, Ra 2024/09/0086, ausgesprochen, dass auch in Verfahren über Dienstbeurteilungen von Verwaltungsrichter:innen eine (volks-)öffentliche Verhandlung stattzufinden hat, sofern keine im Sinne des Art. 47 GRC iVm Art. 6 EMRK genannten Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit vorliegen. Begründet wird diese damit, dass Verfahren über Dienstbeurteilungen von Verwaltungsrichter:innen in den Anwendungsbereich des Art. 47 GRC fallen.

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Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 kritisiert erneut politische Einflussnahme auf Postenbesetzungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die EU-Kommission präsentiert seit 2020 einmal im Jahr einen Bericht über den Zustand von Justiz, Medien und Rechtsstaat für jedes EU-Mitgliedsland. Der Rechtstaatlichkeitsbericht 2025 kritisiert neuerlich, dass Österreich keine Fortschritte bei der notwendigen Beteiligung der Justiz bei der Ernennung von Gerichtspräsident:innen der Verwaltungsgerichte gemacht hat. Daher wiederholt die Kommission die Empfehlung, die Justiz in die Verfahren zu (deren) Ernennung unter Berücksichtigung der europäischen Standards für die Ernennung von Richter:innen und die Auswahl von Gerichtspräsident:innen einzubeziehen.

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