Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner Entscheidung E3792/2023 vom 26.06.2024 die Einstufung aller vier Teilnehmer der Klebeaktion als „Veranstalter“, die für nicht angemeldete Versammlungen bestraft wurden, als unzulässig angesehen. Das Landesverwaltungsgericht, dessen Entscheidung aufgehoben wurde, hat, indem es aus der Nichtfeststellbarkeit eines Veranstalters im Zweifel allen Teilnehmern eine gemeinsame Verantwortung für die Veranstaltereigenschaft zukommen lies, den Gleichheitssatz verletzt.
Verwaltungsgerichte
Das LVwG Steiermark wurde für den ELAK ausgezeichnet
Der Tätigkeitsbericht des LVwG Steiermark für das Jahr 2023 hebt die Weiterentwicklung des elektronischen Aktes hervor und, dass das digitale Beschwerdeverfahren bereits voll im Einsatz ist; für den Import von Plänen in den elektronischen Akt wurde sogar ein Großformatscanner angekauft. Im Rahmen des Wettbewerbes Top of Styria – „Managen statt Verwalten – ermöglichen statt verhindern“ wurde der Award 2023 der WKO Steiermark an das LVwG Steiermark für das hausinterne Fachinformationssystem (ELAK) verliehen. Zur räumlichen Aufteilung wird betont, dass es langfristig unumgänglich ist, das LVwG an einem Standort zu konzentrieren.
Zweijahresbericht des LVwG Salzburg wurde veröffentlicht
Das LVwG Salzburg berichtet über seine Tätigkeit nur alle zwei Jahre und hat dies nun für die Jahre 2022 und 2023 gemacht.
Neben der Präsidentin und dem Vizepräsidenten waren 13 Richterinnen und 13 Richter bzw. 12 Richter im Jahr 2023 beschäftigt, insgesamt waren 28,5 Vollzeitäquivalenten im Dienstpostenplan vorgesehen.
Der Stand der offenen Verfahren konnte zum Ende der Berichtsperiode auf 641 drastisch gesenkt werden. Insgesamt waren 2.440 Akten im Jahr 2022 eingegangen und konnten 2.809 Angelegenheiten erledigt werden, darunter 1074 Abweisungen. Es gab 220 Revisionen an den VwGH und 91 Beschwerden an den VfGH, dh in nur 8 % der Fälle wurde der Weg zu den Höchstgerichten eingeschlagen. In 28 Fällen hat der VwGH der Revision zumindest teilweise stattgegeben; in 7 Fällen wurde der Beschwerde am VfGH Folge gegeben.
Tätigkeitsbericht des LVwG Tirol für 2023
Bei der personellen Situation hat es beim LVwG Tirol Änderungen an der Spitze gegeben. Nach der Pensionierung des bisherigen Präsidenten Christoph Purtscher wurde Klaus Wallnöfer mit 01.05.2023 zum Präsidenten bestellt. Mit Ende des Berichtsjahres waren 38 Richter:innen (oder 32 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Zwei Richterpositionen wurden letztes Jahr ausgeschrieben. Das Evidenzbüro wurde auf zwei juristische Mitarbeiter aufgestockt, wobei noch eine weitere Mitarbeiterin zur Verfügung stand.
Das LVwG Burgenland hatte 2022/2023 mit einer erhöhten Aktenbelastung und Personalknappheit zu kämpfen
Dem Tätigkeitsbericht des LVwG Burgenland 2022 bis 2023 als kleinstes Verwaltungsgericht in Österreich ist zu entnehmen, dass dieses am Ende der Berichtsperiode aus dem Vizepräsident und acht weiteren Mitgliedern bestand und während des gesamten Berichtszeitraumes vom Vizepräsidenten geführt wurde. Die notwendig gewordene Aufstockung des richterlichen Personals mit zwei zusätzlichen Richtern erfolgte erst zu Beginn des heurigen Jahres. Es bestand ein vergleichsweise geringer Anteil an nichtrichterlichem Personal im Verhältnis zu den Richter:innen (5,75 VBÄ). Das Evidenzbüro war mit einem juristischen Leiter und einer weiteren Mitarbeiterin ausreichend besetzt, sodass auch die Gesamtzahl der im RIS veröffentlichten Rechtssätze und Texte im Vergleich zum bisherigen Stand deutlich erhöht werden konnten.
Kritik an Bestellungsprozedere der Präsidentin bzw. des Präsidenten des BVwG
Rechnungshofpräsidentin Kraker kritisierte im Rechnungshofausschuss des Parlaments vom 04.06.2024 (III-886 d.B.) die Bestellung der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG). Weiters stellt der Rechnungshof am BVwG eine hohe Fluktuation juristischer Mitarbeiter:innen fest. Planstellen blieben unbesetzt, heißt es in dem Prüfbericht, und habe das BVwG keine ausreichenden Maßnahmen gegen die Fluktuation gesetzt.
Das LVwG Burgenland hat einen neuen Präsidenten
Thomas Giefing, langjähriger Vizepräsident des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Burgenland, wurde als Erstgereihter nach einem Hearing vor einer Personalberaterin und einem Hearing vor der Objektivierungskommission mit 1. Juni 2024 zum Präsidenten des LVwG Burgenland ernannt.
Regierungsvorlage zum Steiermärkisches Objektivierungsgesetz sieht nun unbefristete Bestellung der Leitung des LVwG vor
In der nun vorliegenden Regierungsvorlage zum Steiermärkisches Objektivierungsgesetz – StObjG wurden die geäußerten Bedenken beachtet und ist nunmehr eine unbefristeten Stellenbesetzung der Leitung des Landesverwaltungsgerichts Steiermark vorgesehen.
Der Tätigkeitsbericht 2023 des LVwG Vorarlberg wurde veröffentlicht
Aus dem im Umlaufweg beschlossenen Tätigkeitsbericht sind keine gravierenden Änderungen für das Berichtsjahr zu entnehmen. Die Aktenbelastung hat sich ein wenig reduziert, der Personalstand ist nahezu gleich geblieben. Zur personellen Situation wird berichtet, dass die richterliche Belegschaft aus gemittelt 12,6 Vollzeitäquivalenten (im Jahr 2022 waren es 12,4) bestanden hat. Ein juristischer Mitarbeiter wurde für die Evidenz und als Datenschutzbeauftragter beschäftigt. Es wurde eine Ausbildungsjuristen- und eine Verwaltungspraktikantenstelle besetzt und im Sommer ein einmonatiges Ferialpraktikum in Anspruch genommen. Von den fünf Sekretärinnen waren drei teilzeitbeschäftigt.
Steirische Landesregierung lenkt bei der Besetzung von Leitungspositionen des LVwG Steiermark ein
Nach einem Bericht der Kleinen Zeitung soll aufgrund der massiven Kritik an der geplanten Befristung von Leitungspositionen des LVwG Steiermark im Begutachtungsverfahren zum Steiermärkischen Objektivierungsgesetz eingelenkt worden sein: In dem Letztentwurf der Landesregierung, der im Juni in Landtag beschlossen werden soll, sei nun das Landesverwaltungsgericht ausgenommen. Nun gelte die dreijährige Befristung nach der erstmaligen Bestellungen für alle Leitungsfunktionsfunktionen, jedoch nicht für das Landesverwaltungsgericht.