EGMR: Erste mündliche Verhandlung über Klimaklage

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschäftigte sich gestern erstmals mit einer Klage gegen den Klimawandel. Dabei haben sich tausende Schweizer Seniorinnen zusammengetan, die ihrer Regierung vorwerfen, zu wenig gegen die Erderwärmung zu tun. Mit ihrer Klage vor dem EGMR wollen die Klimaseniorinnen erreichen, dass die Schweiz per Gerichtsbeschluss zu mehr Klimaschutz gezwungen wird. 

Der Rechtsstreit zieht sich seit Jahren hin. Die Schweizer Regierung hat dabei zweimal vor inländischen Gerichten gewonnen. Sie will den Fall in Straßburg als unzulässig abweisen lassen. Ihr Anwalt Alain Chablais sagte, jede von dem Gericht erlassene Vorschrift würde eine Überschreitung bedeuten, die dem Gericht quasi das Gewicht eines Gesetzgebers verleihe. Der Fall entbehre jeder Grundlage. Man müsse die Frage stellen, ob die Klägerinnen überhaupt als Opfer anzusehen seien.

Erweitert der EGMR seine Rechtsprechung zur Opfereigenschaft?

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Nationalrat beschließt Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000)

Die Novelle soll mehr Verfahrenseffizienz ermöglichen, insbesondere eine bessere Strukturierung der Verfahren. Zudem wird die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu Bürgerinitiativen in Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

Ebenso erfolgen Anpassungen bei der Verfahrensführung beim Bundesverwaltungsgericht sowie bei Beschwerdevorbringen. Auch den Erfordernissen des Klimaschutzes sowie der Reduzierung des Bodenverbrauchs soll durch detaillierter formulierte Bestimmungen Rechnung getragen werden. Ziel der überarbeiteten Tatbestände ist, den Vollzug mit besseren Kriterien zu unterstützen, ob für ein Vorhaben ein UVP-Verfahren notwendig ist. So sollen neue Tatbestände etwa für große Parkplatzvorhaben, für großflächige Neuversiegelungen, für Bauvorhaben innerhalb von UNESCO-Welterbestätten oder für die Lagerung von Abfällen eingeführt werden.

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„Recht auf saubere Luft“: Geschätzte 240.000 Menschen in der EU durch Feinstaubbelastung vorzeitig gestorben

Trotz besserer Luftqualität sind im Jahr 2020 rund 240.000 Menschen in der EU durch Feinstaubbelastung vorzeitig gestorben, so die aktuelle Schätzung der EU-Umweltagentur (EEA). Menschen in Städten sind besonders gefährdet: 96 % der Stadtbevölkerung waren Feinstaubbelastungen ausgesetzt, die über dem von der Weltgesundheitsorganisation festgelegten gesundheitsbezogenen Richtwert von fünf Mikrogramm per Kubikmeter lagen.

Schadstoffe in der Luft stellen nach wie vor die größte von der Umwelt ausgehende Gesundheitsgefahr dar. Sie sind laut dem EEA-Bericht einer der Hauptgründe für frühzeitige Todesfälle und Erkrankungen. Herzkrankheiten und Schlaganfälle seien am häufigsten die darauf zurückgehende Todesursache, gefolgt von Lungenkrebs und anderen Lungenkrankheiten.

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Dieselgate“: EuGH räumt anerkannten Umweltvereinigungen Klagerecht gegen EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge mit verbotenen „Abschalteinrichtungen“ ein

Die Deutsche Umwelthilfe hatte vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht die Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamts angefochten, mit der für bestimmte Fahrzeuge der Marke Volkswagen die Verwendung einer Software zur Verringerung des Recyclings von Schadstoffen nach Maßgabe der Außentemperatur genehmigt wurde.

Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe stellte ein solches Thermofenster eine gemäß dem Unionsrecht unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Die Bundesrepublik Deutschland machte geltend, dass die Deutsche Umwelthilfe für eine Anfechtung der streitigen Entscheidung, mit der eine EG-Typgenehmigung geändert wird, nicht klagebefugt und ihre Klage daher unzulässig sei. Im Übrigen sei das in Rede stehende Thermofenster mit dem Unionsrecht vereinbar.

Auslegung des Übereinkommens von Aarhus über Zugang zu Informationen, Beteiligung an Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerichten

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Umweltrecht international: Erstes Ökosystem in Europa erhält Rechtspersönlichkeit

Die Salzwasserlagune „Mar Menor“ an der spanischen Mittelmeer-Küste ist seit Jahren durch Wirtschaft und Tourismus belastet. Umweltschützer feiern nun einen Erfolg: Die Lagune hat als erstes Ökosystem Europas eine eigene Rechtspersönlichkeit mit einklagbaren Rechten erhalten.

Schutz als Ökosystem

Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahren und der Veröffentlichung im Gesetzesblatt können Bürger und Bürgerinnen – auch wenn sie nicht selbst betroffen sind – die Justiz wegen einer vermuteten Verletzung von Rechten der größten Salzwasserlagune Europas anrufen. Dabei geht es um den Schutz der Lagune als Ökosystem. Ein Komitee aus sechs Vertretern und Vertreterinnen der Behörden und sieben der Gesellschaft soll den Schutz, den Erhalt und die Gesundung der Lagune überwachen.

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Umweltrecht: Brasiliens Oberster Gerichtshof erkennt das Pariser Klimaschutzabkommen als „Menschenrechtsvertrag“ an

Das Brasilianisches Höchstgericht hat als erstes Gericht der Welt das Pariser Abkommen als „Menschenrechtsvertrag“ anerkannt hat. Die Erklärung wurde im Rahmen des ersten Klimawandelurteils des Gerichts abgegeben, das die brasilianische Regierung anwies, ihren nationalen Klimafonds vollständig zu reaktivieren. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das nationale, aber auch das internationale Recht.

„Verträge über das Umweltrecht sind eine Art Menschenrechtsvertrag und genießen aus diesem Grund supranationalen Status. Es gibt daher keine rechtlich gültige Möglichkeit, die Bekämpfung des Klimawandels einfach zu unterlassen“, heißt es in dem Urteil. Das letzte Woche ergangene Urteil  war der Höhepunkt einer Klage, die vor zwei Jahren von vier politischen Parteien gegen die brasilianische Bundesregierung eingereicht wurde. Sie wiesen darauf hin, dass der Klimafonds (Fundo Clima), der 2009 als Teil des nationalen Klimapolitikplans Brasiliens eingerichtet wurde, 2019 nicht mehr funktionsfähig war; Jahrespläne seien nicht erstellt und kein Geld ausgezahlt worden, um Projekte zur Eindämmung des Klimawandels zu unterstützen.  Das Gericht hatte im September 2020 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der Wissenschaftler, Akademiker und Vertreter der Zivilgesellschaft und indigener Gruppen teilnahmen.

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Mit der 40. KFG-Novelle sollen illegales Tuning gestoppt und Straßenrowdys bestraft werden

Mit dieser Novelle werden bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können,  ausdrücklich für unzulässig erklärt (z.B. die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupte Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen). Die §§ 58 und 102 KFG werden daher um diese unerwünschten Verhaltensweisen ergänzt und unter Strafe gestellt. 

Im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene werden Verhaltensweisen mit den Kraftfahrzeugen an den Tag gelegt, die im normalen Straßenverkehr nichts verloren haben, wie zB die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupten Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften, oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen.

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Umweltrecht: Sollten Wälder und Flüsse selber klagen dürfen?

Bestrebungen, der Umweltzerstörung Einhalt zu gebieten, finden auf juristischer Ebene vor allem in zwei Bereichen Niederschlag:  In der Forderung nach Einführung eines Straftatbestandes „Ökozid“ – wie derzeit in Frankreich – und in der Forderung, der Natur eigene, durchsetzbare Rechte zu verleihen.

Mit letzter Forderung, die von vielen als abwegig gehalten wird, beschäftigt sich ein aktueller Beitrag der „Legal Tribune Online“. Und es zeigt sich, dass die Forderung, Rechte von Ökosystemen anzuerkennen, bereits seit den 70er Jahren besteht.

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Umweltrecht: Französisches Verwaltungsgericht setzt Regierung Ultimatum bei Klimaschutz

Frankreichs Klimaziel sieht eine Emissions-Verminderung um 40 Prozent bis 2030 vor. Doch die Regierung handelt nicht schnell genug – und erhält nun eine Frist.

Im Kampf gegen klimaschädliche Treibhausgase hat das oberste französische Verwaltungsgericht der Regierung eine Frist bis zum 31. März kommenden Jahres gesetzt. Bis dahin müsse die Regierung „zusätzliche Maßnahmen“ ergreifen, um das Klimaschutzziel einer Emissionsverminderung um 40 Prozent bis 2030 zu erreichen. Das teilte der Staatsrat letzte Woche in Paris mit.

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