Umweltrecht international: Erstes Ökosystem in Europa erhält Rechtspersönlichkeit

Die Salzwasserlagune „Mar Menor“ an der spanischen Mittelmeer-Küste ist seit Jahren durch Wirtschaft und Tourismus belastet. Umweltschützer feiern nun einen Erfolg: Die Lagune hat als erstes Ökosystem Europas eine eigene Rechtspersönlichkeit mit einklagbaren Rechten erhalten.

Schutz als Ökosystem

Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahren und der Veröffentlichung im Gesetzesblatt können Bürger und Bürgerinnen – auch wenn sie nicht selbst betroffen sind – die Justiz wegen einer vermuteten Verletzung von Rechten der größten Salzwasserlagune Europas anrufen. Dabei geht es um den Schutz der Lagune als Ökosystem. Ein Komitee aus sechs Vertretern und Vertreterinnen der Behörden und sieben der Gesellschaft soll den Schutz, den Erhalt und die Gesundung der Lagune überwachen.

Der Beschluss geht auf ein in der spanischen Verfassung verankertes Bürgerrecht auf Auslösung eines Gesetzgebungsverfahrens zurück. Dazu müssen mindestens 500.000 Unterschriften gesammelt werden. Für die Initiative hatten mehr als 640.000 Menschen unterschrieben. (Hier den Beitrag auf orf.at lesen)

Vorreiter Ecuador

In einigen südamerikanischen Staaten sowie in Neuseeland genießt die Natur bereits Personenstatus und kann ihre Rechte vor Gericht selbst einklagen. Laut einem Bericht in der „Wiener Zeitung“ war hier Ecuador schon im Jahr 2011 Vorreiter, da nach der Verfassung Ecuadors alle Menschen im Namen der Natur vor Gericht ziehen und deren Recht geltend machen.

Siehe dazu auch: Umweltschutz: „Die Nordsee soll mitentscheiden können“

Und: Sollten Wälder und Flüsse selber klagen dürfen?

Teilen mit: