Umweltrecht: Brasiliens Oberster Gerichtshof erkennt das Pariser Klimaschutzabkommen als „Menschenrechtsvertrag“ an

Das Brasilianisches Höchstgericht hat als erstes Gericht der Welt das Pariser Abkommen als „Menschenrechtsvertrag“ anerkannt hat. Die Erklärung wurde im Rahmen des ersten Klimawandelurteils des Gerichts abgegeben, das die brasilianische Regierung anwies, ihren nationalen Klimafonds vollständig zu reaktivieren. Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das nationale, aber auch das internationale Recht.

„Verträge über das Umweltrecht sind eine Art Menschenrechtsvertrag und genießen aus diesem Grund supranationalen Status. Es gibt daher keine rechtlich gültige Möglichkeit, die Bekämpfung des Klimawandels einfach zu unterlassen“, heißt es in dem Urteil. Das letzte Woche ergangene Urteil  war der Höhepunkt einer Klage, die vor zwei Jahren von vier politischen Parteien gegen die brasilianische Bundesregierung eingereicht wurde. Sie wiesen darauf hin, dass der Klimafonds (Fundo Clima), der 2009 als Teil des nationalen Klimapolitikplans Brasiliens eingerichtet wurde, 2019 nicht mehr funktionsfähig war; Jahrespläne seien nicht erstellt und kein Geld ausgezahlt worden, um Projekte zur Eindämmung des Klimawandels zu unterstützen.  Das Gericht hatte im September 2020 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der Wissenschaftler, Akademiker und Vertreter der Zivilgesellschaft und indigener Gruppen teilnahmen.

In dem Urteil, das von zehn von 11 vorsitzenden Richtern unterstützt wurde, wies Richter Luís Roberto Barroso auf die enorme Zunahme der Entwaldung im brasilianischen Amazonasgebiet im Jahr 2021 hin – ein Problem, das keine Anzeichen einer Verlangsamung gezeigt hat. Brasilien ist der fünftgrößte Kohlenstoffemittent der Welt und die Entwaldung ist seine größte Emissionsquelle.

Der Oberste Gerichtshof erkannte den Klimafonds als das wichtigste verfügbare Instrument zur Senkung der brasilianischen Emissionen an. Es nicht zu verwenden, war daher ein Verstoß „durch Unterlassung“ der nationalen Verfassung, die den Staat verpflichtet, die Umwelt für heutige und zukünftige Generationen zu schützen.

Brasilien ist einer der globalen Hotspots für Klimastreitigkeiten außerhalb der USA, Australiens und Europas, aber dies war der erste Fall, der es bis zum Obersten Gerichtshof des Landes geschafft hatte.  Das Gericht muss noch über mindestens zwei weitere Klimaklagen entscheiden. Man fordert die ordnungsgemäße Umsetzung des Aktionsplans zur Prävention und Kontrolle der Entwaldung im Amazonasgebiet, einem Maßnahmenpaket und Finanzrichtlinien, das 2004 von der Bundesregierung zur Bekämpfung der Entwaldung und Degradation im Amazonasgebiet vereinbart wurde. Eine weitere stellt das Versäumnis der Regierung in Frage, den Amazonasfonds, eine 2008 ins Leben gerufene Waldschutzinitiative, ordnungsgemäß zu verwalten. Die Fälle wurden alle von politischen Parteien eingereicht, weil dies die einzige Möglichkeit ist, Vorwürfe von Grundrechtsverletzungen direkt vor dem Obersten Gerichtshof zu verhandeln.

Dazu den Beitrag auf „Climate Home News“ lesen …

Siehe dazu auch: Oberstes US-Gericht entzieht Umweltbehörde Kompetenzen …

Und: Deutsches Bundesverfassungsgericht fällt richtungsweisendes Klima-Urteil mit Signalwirkung …

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