In einem Interview in der „Kleinen Zeitung“ spricht sich Elisabeth Steiner, von 2001 bis 2015 Österreichs Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, gegen Reformwünsche an der Menschenrechtskonvention aus.
Die Menschenrechtskonvention sei ein unglaublich bahnbrechender Text, sie sei in den 1950er-Jahren entstanden und nach wie vor einer der größten Meilensteine der Menschheitsgeschichte, so Steiner. Eine Reform der EMRK, die sie nicht für erforderlich halte, wäre schon deshalb ein langwieriger Prozess, weil die EMRK als völkerrechtlicher Vertrag nur durch die 46 Vertragsstaaten geändert werden könne, die alle an einen Tisch kommen und sich mit all ihren unterschiedlichen Rechts- und Wertevorstellungen auf eine Änderung einigen müssten.
Dass die EMRK so stark von Richtersprüchen geprägt ist, liege im Wesen der Konvention. Die unterschiedlichste Meinungen, Kulturen und Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten müssten auf einen Nenner gebracht werden. Das sei Aufgabe der Richter.
„Living Instrument“ zur Weiterentwicklung der Konvention