EuGH: Arbeitgeber dürfen das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbieten

Eine interne Regel eines Unternehmens, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird.

Seit 2018 stehen sich L.F., eine Muslimin, die das islamische Kopftuch trägt, und S.C.R.L., eine Gesellschaft, die Sozialwohnungen verwaltet, in einem Rechtsstreit gegenüber. In diesem Rechtsstreit geht es darum, dass eine Initiativbewerbung von L.F. um ein Praktikum nicht berücksichtigt wurde, weil sie während eines Gesprächs angegeben hatte, dass sie sich weigere, ihr Kopftuch abzunehmen, um der bei S.C.R.L. geltenden und in ihrer Arbeitsordnung niedergelegten Neutralitätspolitik nachzukommen.

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VfGH Judikatur / Anspruch auf Entscheidung in angemessener Frist: Entscheidung innerhalb angemessener Frist darf nicht mangels Vorlage eines Gutachtens verzögert werden

Die vom Verfassungsgerichtshof in einem Bedarfsprüfungsverfahren nach dem Apothekengesetz festgelegten Ermittlungs- und Entscheidungspflichten dürften auch in anderen Rechtsgebieten von Relevanz sein. 

In seiner Entscheidung vom 14.12.2022, E3150/2021, hat der Verfassungsgerichtshof abermals die Verpflichtung der Behörden betont, innerhalb angemessener Frist zu entscheiden. Der Gerichtshof hat zugleich ausgesprochen, dass selbst das Fehlen eines – im Gesetz ausdrücklich vorgesehenen – Bedarfsprüfungs-Gutachtens die Behörde nicht von der Verpflichtung entbindet, ein Verfahren zügig abzuschließen. Um eine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf ein faires Verfahren gemäß Art 6 Abs 1 EMRK durch überlange Verfahrensdauer zu vermeiden, hat die Behörde die Entscheidungsgrundlagen erforderlichenfalls auf andere geeignete Weise zu ermitteln.

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Neue Klimaklage: Zwölf Kinder und Jugendliche klagen beim VfGH gegen das unzureichende Klimaschutzgesetz

Weil Kinderrechte im aktuellen Klimaschutzgesetz in Österreich nicht berücksichtigt werden, sei dieses verfassungswidrig, heißt es zum Hintergrund der Klage vor dem Verfassungsgerichtshof.

Die Kinderrechte sind in Österreich seit 2011 in der Verfassung verankert – und mit ihnen auch die Generationengerechtigkeit. „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit“, heißt es dort.

Diese Gerechtigkeit sehen zwölf Kinder und Jugendliche verletzt – und bringen vor dem Verfassungsgerichtshof den Antrag ein, Bestimmungen des aktuellen Klimaschutzgesetzes als unzureichend aufzuheben. Vertreten werden sie dabei von der Anwältin Michaela Krömer, die auch schon andere Klimaklagen eingereicht hat. „Wir haben ein Klimaschutzgesetz, das seinen Namen nicht verdient und verfassungswidrig ist, weil es die Rechte der Kinder verletzt“, sagte Krömer bei einem Gespräch mit Journalistinnen und Journalisten am Dienstag. Unterstützt wird die Klimaklage von Fridays for Future und vom neu gegründeten Verein Claw – Initiative für Klimarecht.

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Richter ließ sich für Urteil von ChatGPT beraten

Ein Richter in Kolumbien zog den populären Chatbot zu Rate, um medizinische Rechte eines Kindes abzuwägen

Mit steigender Nutzung von ChatGPT mehren sich auch Berichte über problematische Anwendungsbereiche. In dem Irrglauben, dass die verblüffend überzeugenden Antworten des Chatbots auf jede Frage auch richtig seien, glauben manche Anwender eine Arbeitsentlastung darin gefunden zu haben. In diesem Zusammenhang sorgt nun ein weiterer Fall für Aufsehen: Ein kolumbianischer Richter hat zugegeben, dass er die künstliche Intelligenz von ChatGPT für eine Urteilsfindung zu Rate gezogen hat.

Juan Manuel Padilla vom Arbeitsgericht in Cartagena hat entschieden, dass die Behandlungskosten eines autistischen Minderjährigen von der Krankenkasse übernommen werden sollten, da dessen Familie nur über ein begrenztes Einkommen verfüge. Dieses Urteil mag an sich nicht brisant sein, sehr wohl aber die Art und Weise, wie der Richter zu seinem Entschluss gekommen ist. Er habe eigenen Angaben zufolge zwar Präzedenzfälle zur Urteilsfindung herangezogen, aber auch Fragen zum Fall an ChatGPT gestellt.

Unterstützung für Richter, kein Ersatz

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Österreich stürzt im Korruptions-Index weiter ab

Bereits Mitte Jänner 2023 hatte die Staatengruppe gegen Korruption (Greco) festgestellt, dass Österreich ein radikal neu gedachtes Verständnis von Korruption und deren Bekämpfung benötigt.

Die Liste an Mängeln ist lang, die Anzahl der – nicht umgesetzten – Empfehlungen auch.

So hat Österreich seit Veröffentlichung des Greco–Berichts zur sogenannten „4. Evaluierungsrunde“ im Jahr 2017 keine der Empfehlung betreffend die Verwaltungsgerichte umgesetzt. Dazu zählen u.a.:

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Niederlassungsrecht: Aufenthaltsrecht für Vertriebene aus der Ukraine um ein Jahr verlängert, weniger quotenpflichtige Aufenthaltstitel

Die sogenannte Vertriebenen-Verordnung (166/HA) gewährte Personen, die ab dem 24. Februar 2022 aufgrund des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, ein Aufenthaltsrecht in Österreich, befristet bis 3. März 2023.

Nachdem die Europäische Kommission im Oktober 2022 bekanntgegeben hatte, dass sie keine Beendigung der Anwendung der Massenzustrom-Richtlinie vorschlagen wird, wird nun die österreichische Verordnung angepasst. Der Aufenthaltstitel wird damit ohne Notwendigkeit einer Verlängerung bis 4. März 2024 gewährt (210/HA). Damit will die Regierung Rechtssicherheit für Betroffene schaffen und den Verwaltungs- und Kostenaufwand verringern. Die Änderung wird eine Woche nach ihrer Kundmachung in Kraft treten.

Weniger quotenpflichtige Aufenthaltstitel für 2023

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LVwG Steiermark: Verena Ennemoser wird neue Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts

Einstimmiger Vorschlag der Hearingkommission; Verena Ennemoser ist ab 1. März 2023 Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts.

Am 18. Jänner fand das Hearing für das Amt des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts statt, aus dem Verena Ennemoser unter insgesamt fünf Kandidatinnen und Kandidaten als Erstgereihte hervorging. Die Findungskommission, bestehend aus den sieben hochkarätigen Expertinnen und Experten Albert Posch (Leiter Verfassungsdienst, Bundeskanzleramt), Caroline List (Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz), Gerhard Gödl (vormals LVWG-Präsident), Günther Lippitsch (Leiter der Personalabteilung, Land Steiermark), Brigitte Scherz-Schaar (Landesamtsdirektorin), Wolfgang Wlattnig (Landesamtsdirektor-Stellvertreter) und Sabine Schulze-Bauer (Gleichbehandlungsbeauftragte, Land Steiermark) hat sich einstimmig auf diesen Vorschlag geeinigt. Die Landesregierung wird dieser Empfehlung folgen und Ennemoser in der Regierungssitzung am Donnerstag der nächsten Woche zur neuen Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts ernennen. Die 56-jährige Grazerin wird ihren Dienst am 1. März 2023 antreten und folgt damit Gerhard Gödl nach, der Ende des Jahres 2022 in Pension gegangen ist.

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28. MAIFORUM 2023 : „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im zehnten Jahr – eine Bestandsaufnahme von innen und außen“

28. MAIFORUM:

„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit im zehnten Jahr – eine Bestandsaufnahme von innen und außen“

Der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz aus dem Blickwinkel der Verfahrensgarantien der Europäischen Menschenrechtskonvention und der justiziellen Garantien des Art 47 Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Freitag, den 5. Mai 2023, Wien

Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos.

Zum Inhalt:

Mit der am 1. Jänner 2014 in Kraft getretenen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden vor allem den grundrechtlichen Erfordernissen, wie diese insbesondere in Art 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Art 47 GRC zum Ausdruck kommen, Rechnung getragen.

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Auch Landesverwaltungsgericht Tirol sucht neuen Präsidenten/Präsidentin

Unmittelbar vor den Weihnachtsfeiertagen wurde die Funktion des Präsidenten/der Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Tirol zur Nachbesetzung ausgeschrieben. Damit  laufen  – mit  LVwG Steiermark, BFG und BVwG – derzeit vier Besetzungsverfahren für Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten. Allen gemeinsam ist, dass eine Mitwirkung richterlicher Gremien in diesen Verfahren nicht vorgesehen ist. Damit ignorieren die jeweiligen Rechtsträger der Verwaltungsgerichte …

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Aus für die letzte 3G-Regel

Kein Impf- oder Testnachweis in Pflegeheim und Spitälern mehr nötig.

Seit dem Vorjahr begleiten die sogenannten G-Regeln die Menschen durch die Pandemie. Es gab Zeiten und Bereiche, da galt 2G, anderswo reichten 3G, also genesen, geimpft oder getestet, und es gab sogar 2,5G – dort wurde ein spezieller Test verlangt. Nun wird auch die letzte noch bestehende 3G-Regel abgeschafft, nämlich jene in heiklen Settings wie Spitälern und Pflegeheimen. Sie galt dort für Besucher wie für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Das Gesundheitsministerium kündigte eine entsprechende Novelle der Covid-19-Basismaßnahmenverordnung an, die noch am Donnerstag kundgemacht werden sollte. Weiter aufrecht bleibt aber die Maskenpflicht in diesen Einrichtungen, zudem können einzelne Bundesländer oder Gesundheitseinrichtungen strengere Maßnahmen vorsehen.

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