In den Wiener Bezirksgerichten fehlen Mitarbeiter. Einsparungen, Pensionierungen und attraktive Jobs außerhalb der Justiz tragen dazu bei, dass sich wichtige Entscheidungen in den Bezirksgerichten immer mehr verzögern. Am meisten betroffen ist der Kanzleibereich.
Eine Erbschaft, die sich verzögert, wird verschmerzbar sein. Steht aber für eine alleinerziehende Mutter die Entscheidung zum Unterhaltsgeld aus, bedeutet jeder Tag Wartezeit Ungemach. Entscheidungen der Bezirksgerichte betreffen aber nicht nur Private, sondern etwa auch den Wirtschaftsstandort. Eine Firma, die drei Monate auf einen Grundbucheintrag warten muss, wird Wien schnell wieder den Rücken kehren. Es ist also im Interesse vieler, dass es in den Bezirksgerichten so wenig Verzögerungen wie möglich gibt.
Doch die Realität sieht anders aus. „Wir sind im Justizbereich, wenn ich eine funktionierende Justiz haben will, wie sie bisher funktioniert, zwei Minuten nach zwölf. Es ist höchste Zeit, dass wir etwas tun“, sagte Gerhard Scheucher, Vorsitzender des Zentralausschusses Beamte und Vertragsbedienstete Justiz in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD). Schon heuer wird demnach in Wien das Bezirksgericht Liesing betroffen sein. Spätestens 2020 würden mehrere Dienststellen nicht mehr zu halten sein.
Viele Mitarbeiter gehen in Pension

Es ist eine Diskussion, die gerade in den vergangenen Jahren neue Nahrung gewonnen hat. Soll der Staat die Überwachungsmaßnahmen ausdehnen, um für mehr Sicherheit zu sorgen? Oder ist es wichtiger, die Freiheit der Bürger zu erhalten?
Mit dem vom Nationalrat im April 2018 beschlossenen 
Bis 2020 testet die chinesische Regierung in 43 Kommunen ein ausgefeiltes Sozialkreditsystem. Mit Punktabzug, öffentlichen Demütigungen oder Pluspunkten wird damit über die berufliche Zukunft, den Zugang zu Bildung und Krediten oder die individuelle Reisefreiheit entschieden. (Siehe dazu:
Elisabeth Lovrek, neue Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, sieht das Höchstgericht als Leuchtturm der Rechtsprechung, wundert sich über politische Vorgänge und sieht keine Sorgfaltspflicht amerikanischen Stils.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGfZRS) hat sich laut „Standard“ für die Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook für unzuständig erklärt.
Wegen mangelnder Transparenz hat die französische Datenschutzbehörde Google zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verdonnert. Die will der Konzern nicht hinnehmen. Jetzt muss Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat in Paris, über die Rechtmäßigkeit der Millionenstrafe entscheiden.