Wiener Bezirksgerichten fehlen Mitarbeiter

In den Wiener Bezirksgerichten fehlen Mitarbeiter. Einsparungen, Pensionierungen und attraktive Jobs außerhalb der Justiz tragen dazu bei, dass sich wichtige Entscheidungen in den Bezirksgerichten immer mehr verzögern. Am meisten betroffen ist der Kanzleibereich.

Eine Erbschaft, die sich verzögert, wird verschmerzbar sein. Steht aber für eine alleinerziehende Mutter die Entscheidung zum Unterhaltsgeld aus, bedeutet jeder Tag Wartezeit Ungemach. Entscheidungen der Bezirksgerichte betreffen aber nicht nur Private, sondern etwa auch den Wirtschaftsstandort. Eine Firma, die drei Monate auf einen Grundbucheintrag warten muss, wird Wien schnell wieder den Rücken kehren. Es ist also im Interesse vieler, dass es in den Bezirksgerichten so wenig Verzögerungen wie möglich gibt.

Doch die Realität sieht anders aus. „Wir sind im Justizbereich, wenn ich eine funktionierende Justiz haben will, wie sie bisher funktioniert, zwei Minuten nach zwölf. Es ist höchste Zeit, dass wir etwas tun“, sagte Gerhard Scheucher, Vorsitzender des Zentralausschusses Beamte und Vertragsbedienstete Justiz in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD). Schon heuer wird demnach in Wien das Bezirksgericht Liesing betroffen sein. Spätestens 2020 würden mehrere Dienststellen nicht mehr zu halten sein.

Viele Mitarbeiter gehen in Pension


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Moscheenschließung war rechtswidrig

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat die im vergangenen Jahr veranlasste Auflösung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) für rechtswidrig erklärt. Das bestätigte die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) am Donnerstag via Aussendung und im „Kurier“. Eine Bestätigung des Gerichts gab es vorerst nicht. Die IGGÖ sprach von einem „heftigen Rückschlag“ für die Bundesregierung.

Bereits Ende Juni 2018 hatte das Verwaltungsgericht Wien der Berufung der AKG gegen ihre Auflösung „unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung“ stattgegeben. Damit erhielt die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und konnte somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben.

Kurz zuvor hatte die Regierung die Schließung mehrerer Moscheen, die Auflösung der AKG und die Ausweisung aller 65 Imame des türkischen Moscheenvereins Atib verkündet. Diese Maßnahmen im „Kampf gegen den politischen Islam“ basierten auf Prüfungen des Kultusamtes und des Innenministeriums.

Kultusamt legt Berufung bei VwGH ein

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Studie: Freiheit ist wichtiger als mehr Sicherheit

Es ist eine Diskussion, die gerade in den vergangenen Jahren neue Nahrung gewonnen hat. Soll der Staat die Überwachungsmaßnahmen ausdehnen, um für mehr Sicherheit zu sorgen? Oder ist es wichtiger, die Freiheit der Bürger zu erhalten?

Österreichs Bevölkerung schlägt sich laut einer am Dienstag veröffentlichten Studie eher auf die Seite der Freiheit. So spricht sich eine deutliche Mehrheit gegen neue Maßnahmen zur Überwachung von Telefongesprächen oder zur Einschränkung der Meinungsfreiheit aus. Auch der politisch immer wieder diskutierten Einschränkung des Demonstrationsrechts wird eine klare Absage erteilt.

Eine deutliche Mehrheit gibt es hingegen für den Ausbau von Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen.

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Verfassungsgerichtshof soll neue Überwachungsinstrumente prüfen

Mit dem vom Nationalrat im April 2018 beschlossenen „Sicherheitspaket“ erhielt die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, wurde ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.

Die Oppositionsparteien (SPÖ und Neos) wollen dazu im Nationalrat zwei sogenannte Drittelbeschwerden einbringen. (Wenn ein Drittel der Abgeordneten diese Anträge unterstützen, landen sie vor dem Verfassungsgerichtshof.) Der Verfassungsgerichtshof wird somit prüfen, ob die Überwachungsinstrumente gegen die Grundrechte verstoßen. Heikel ist etwa die Frage der automatischen Kennzeichenerfassung, die zuletzt von deutschen Gerichten für grundrechtswidrig erklärt wurde.

„Bundestrojaner“ umstritten

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Abschiebung straffälliger Asylwerber – Lücke im Fremdenrecht ?

Schwerpunkt Migration

Hannes Tretter, Leiter des Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte in Wien, nimmt in einem Beitrag in der „Presse“ Stellung zur aktuellen Diskussion über die Abschiebung straffällig gewordener Asylwerber.

„Staat muss öffentliche Sicherheit schützen“

Wenn konkrete Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gefährdet sind, Asylanträge nicht rasch genug bewältigt werden können oder Flüchtlinge während des Verfahrens abtauchen, seien das Probleme, die ernst zu nehmen sind, so Tretter. Die aber den Staat nicht zum Zuschauen zwingen: „Die EMRK erlaubt es, auf Entwicklungen und Ereignisse zu reagieren, die öffentliche Interessen gefährden sowie Rechte und  Freiheiten von Menschen beeinträchtigen“, sagt Tretter. „Denn der Staat hat eine grundrechtliche Gewährleistungspflicht der gesamten Bevölkerung gegenüber; so muss er dafür sorgen, dass sie sich möglichst sicher im öffentlichen Raum bewegen kann, und darf dabei auch die Rechte und Freiheiten anderer beschränken.“

Tretter erläutert das anhand von Fällen, in denen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Beschränkungen der Freizügigkeit von Strafverdächtigen geprüft hat. Dabei ging es durchwegs um Inländer der jeweils geprüften Staaten – Asylwerber, dürfen laut Genfer Flüchtlingskonvention aber nicht schlechter behandelt werden als Inländer.

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Chinas „smarte“ Justiz oder wie Persönlichkeitsrechte außer Kraft gesetzt werden

Bis 2020 testet die chinesische Regierung in 43 Kommunen ein ausgefeiltes Sozialkreditsystem. Mit Punktabzug, öffentlichen Demütigungen oder Pluspunkten wird damit über die berufliche Zukunft, den Zugang zu Bildung und Krediten oder die individuelle Reisefreiheit entschieden. (Siehe dazu: Der dressierte Mensch, „Le monde  diplomatique“ Jänner 2019)

Laut einem Bericht im „Standard“ ist China auch dabei, seinen Plan, „alle Personen zu vernetzen“, auf die nächste Stufe zu heben: Das Ziel sei, „alle Personen mit allem“ zu vernetzen, steht im neuen „Entwicklungsbericht 2018 zur Digitalisierung des chinesischen Justizwesen“. Dabei setzt es auf die Kombination und Anwendung von Internet Plus, „Big Data“, „Cloud“ und künstlicher Intelligenz. Das Land habe anfangs keine führende Rolle dabei gespielt. „Nun überholt es die frühen Vögel.“ Bis 2020 werde Chinas Justizwesen auf „smarten Gerichten“ aufbauen.

Schon beim Datenschutz ist es vom Rechtsstaat weit entfernt. Der ist auch kein Thema bei der Präsentation. Der Bericht verlangt nach mehr „Big Data als Kernressource der Digitalisierung“. Es sei eine „praktische Notwendigkeit, dass sich unterschiedliche Plattformen, Netzwerke, Abteilungen und Gerichte Daten teilen und effizient zusammenarbeiten“.

Schwarze Listen für Sünder

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Österreich auf dem Weg zum digitalen Amt

Österreich solle „eine führende Nation“ im Bereich der digitalen Verwaltung werden, sagt Bundeskanzler Kurz. Denn diese sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. Die Digitalisierung der Verwaltung sei ein Motor für die Entwicklung des Landes. „Die Verwaltung ist nicht alles, aber ein wesentlicher Bestandteil.“ Ziel sei es, dass „das digitale Amt auf allen Ebenen zum Einsatz kommt“.

Es ist allerdings nicht so, dass die öffentliche Verwaltung das Internet gerade erst entdeckt. Rund 6.000 elektronische Formulare können bereits über die staatliche Serviceseite Help.gv.at abgerufen werden. Ab März wird diese in Oesterreich.gv.at umbenannt und das Angebot noch ausgeweitet. Neu kommt etwa die Möglichkeit dazu, sich Behördengänge nach der Geburt eines Kindes zu ersparen.

Recht auf elektronische Kommunikation ab 2020

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OGH-Präsidentin Lovrek: „Gesetze sind nicht kreativ auslegbar“

Elisabeth Lovrek, neue Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, sieht das Höchstgericht als Leuchtturm der Rechtsprechung, wundert sich über politische Vorgänge und sieht keine Sorgfaltspflicht amerikanischen Stils.

Die Wiener Zivilrichterin Elisabeth Lovrek (60) war seit 2015 Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs (OGH) und steht diesem seit Juli 2018 vor. Im Zuge ihres ersten Tirol-Besuchs sprach sie mit der TT.

Die Justiz scheint in Österreich immer unruhigere Zeiten zu erleben. Nach immer neuen Einsparungen, den Turbulenzen in der BVT-Affäre postuliert nun Innenminister Herbert Kickl, dass „das Recht der Politik und nicht die Politik dem Recht zu folgen“ habe. Eine gezielte Provokation?

Elisabeth Lovrek: Sagen wir es so. Jedes Schulkind und auch der Innenminister weiß, dass man Gesetze mit Mehrheiten im Nationalrat ändern kann. Da dies so eine Binsenweisheit ist, wollte er das wohl nicht mitteilen. Versteht man die Aussage als Aufforderung an Vollziehung und Rechtsprechung, Gesetze auf Zuruf der Politik auszulegen, ist sie rechtsstaatlich äußerst problematisch. Geltende Gesetze sind zu befolgen, sie sind nicht nach den Wünschen der Politik kreativ auslegbar.

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Datenschutz-Grundverordnung (2): Zivilgerichte für Datenschutz unzuständig?

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (LGfZRS) hat sich laut „Standard“ für die Klage des Datenschutzaktivisten Max Schrems gegen Facebook für unzuständig erklärt.

Nach Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Datenschutzgesetzes in Österreich sei nur noch die Datenschutzbehörde (DSB), nicht aber normale Gerichte für Datenschutzsachen zuständig, begründete das Gericht.

EuGH: Landesgericht Wien ist zuständig

Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das Oberlandesgericht (OLG) Wien, den Obersten Gerichtshof (OGH) und sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine „Sammelklage“ einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze.

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Datenschutz-Grundverordnung (1): Google geht gegen französische Millionenstrafe in Berufung

Wegen mangelnder Transparenz hat die französische Datenschutzbehörde Google zu einer Strafe von 50 Millionen Euro verdonnert. Die will der Konzern nicht hinnehmen. Jetzt muss Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht, der Staatsrat in Paris, über die Rechtmäßigkeit der Millionenstrafe entscheiden.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte eine Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) festgestellt. Es war die erste größere Strafe im Zusammenhang mit der seit Ende Mai 2018 greifenden DSGVO.

Unter anderem bemängelte die CNIL, dass Google seine Nutzer nicht „klar und verständlich“ über die Nutzung ihrer persönlichen Daten informiere. Die Informationen darüber seien über mehrere Dokumente verteilt und Nutzer müssten sich über Links und Buttons durchklicken. Zudem sei einiges unklar formuliert. Die DSGVO sieht unter anderem vor, dass Unternehmen Nutzer transparent über die Verwendung ihrer Daten informieren müssen.

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