Aus Anlass der letzte Woche stattgefundenen Demonstration in Wien, an der rund 50.000 Menschen teilnahmen, analysieren ein Virologe und ein Verfassungsjurist in einem Beitrag in der „Wiener Zeitung“ die Lage bei Versammlungen.
Übertragungsrate im Freien 19-fach geringer
„Wenn die Menschen eng beisammenstehen, einander anhusten und ihre Parolen schreien, kann es leichter zu einer Übertragung des Virus kommen“, sagt dazu Heinz Burgmann, Professor für Innere Medizin an der Medizinischen Universität Wien, zur „Wiener Zeitung“. Umarmen sie einander auch noch, steige das Risiko umso mehr. Zudem sei es schwierig, „die Kontakte bei einer Infektion auf einer Demonstration rückzuverfolgen“.
Betriebe, die per Verordnungen nach dem Epidemiegesetz geschlossen wurden, wollen Geld. Der Bund arbeitet an einer einheitlichen Lösung
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-535/18 können bei großen Infrastrukturprojekten nicht nur Umweltverbände, sondern auch Privatpersonen gegen die Verletzung der wasserrechtlichen Bewirtschaftungsziele Klage/Beschwerde erheben, sofern sie unmittelbar betroffen sind.
Unter Verweis auf die Corona-Pandemie ließ die Slowakei die Bewegungen aller Handy-Benutzer überwachen. Ohne Definition von Zweck und Dauer ist das unzulässig.
Das Thema „Corona und Verfassung“ birgt eine ganze Fülle unterschiedlicher Themen, die in der Verfassungsrechtswissenschaft quer über alle Kontinente wie auch in der Politik und in sozialen Medien intensiv diskutiert werden. Einige davon beleuchtet Dr. Anna Gamper, Universitätsprofessorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, in ihrem lesenswerten Beitrag, der im Magazin der Österreichischen HochschülerInnenschaft publiziert wurde.
Donnerstag Abend wurde die Verordnung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (