Corona-Krise: Verfassungsgericht der Slowakei stoppt Mobilfunk-Überwachung

Unter Verweis auf die Corona-Pandemie ließ die Slowakei die Bewegungen aller Handy-Benutzer überwachen. Ohne Definition von Zweck und Dauer ist das unzulässig.

Die slowakischen Gesundheitsbehörden dürfen vorerst nicht mehr die Handydaten ihrer Bürger gegen deren Willen überwachen. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Die höchste juristische Instanz der Slowakei gibt damit einer Beschwerde der oppositionellen Sozialdemokraten gegen eine Ende März beschlossene Novelle des Telekommunikationsgesetzes teilweise Recht.

Oppositionspolitiker begrüßten die Entscheidung der Höchstrichter. Die Gesetzesnovelle sei mit dem Ausmaß ihres Eingriffs in Datenschutz und Bürgerrechte „beispiellos in Europa“ gewesen, erklärte der sozialdemokratische Vizeparteichef und ehemalige Gesundheitsminister Richard Raši im TV-Sender TA3.

Die von der konservativ-populistischen Parlamentsmehrheit beschlossene Gesetzesnovelle hatte der obersten staatlichen Gesundheitsbehörde den Zugriff auf die Handy-Standortdaten der Mobilfunkbetreiber erlaubt, um damit zu verfolgen, wo sich mit dem neuartigen Coronavirus Infizierte bewegen und mit wem sie sich treffen.

Aufgeschoben, nicht aufgehoben

Allerdings ist die Gesetzesnovelle nicht aufgehoben sondern nur vorerst außer Kraft gesetzt worden. Grund für diese Entscheidung war keine grundsätzliche Verfassungswidrigkeit von Handyüberwachung, sondern dass Zweck, Dauer und Kontrolle der außerordentlichen Maßnahme nicht ausreichend definiert sind.

Gar nicht betroffen ist eine von der Regierung zusätzlich geplante App, mit der die Einhaltung verpflichtender Quarantäne bei Corona-Verdacht überwacht werden soll. Die slowakischen Sozialdemokraten wollen auch diese Form der Überwachung bekämpfen.

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