Das Thema „Corona und Verfassung“ birgt eine ganze Fülle unterschiedlicher Themen, die in der Verfassungsrechtswissenschaft quer über alle Kontinente wie auch in der Politik und in sozialen Medien intensiv diskutiert werden. Einige davon beleuchtet Dr. Anna Gamper, Universitätsprofessorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre in Innsbruck, in ihrem lesenswerten Beitrag, der im Magazin der Österreichischen HochschülerInnenschaft publiziert wurde.
Ausgehend von einer historischen Betrachtung des Begriffs „Staatsnotstand“ in der Allgemeinen Staatslehre beschäftigt sich Dr. Anna Gamper mit der „neuen Normalität“ im Verfassungsrecht, den Grundrechten und dem Rechtsschutz im Corona-Stresstest und stellt schließlich die Frage, ob der Zweck die Mittel heiligen kann.
Donnerstag Abend wurde die Verordnung zum weiteren Umgang mit der Corona-Krise im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (
Österreich setzt auf die „Stopp-Corona-App“ des Roten Kreuzes, die deutsche Bundesregierung auf eine europäische Initiative (PEPP-PT). Apple und Google sollen Pläne haben, im Mai auf allen Smartphones eine Corona-App automatisch zu aktivieren und nach den NGO’s warnen nun auch 300 Forschende aus der ganzen Welt vor den Gefahren einer beispiellosen Überwachung.
Andrea Potetz-Jud ist die neue Präsidentin des LVwG Burgenland. Die Juristin, die aus dem Bezirk Jennersdorf kommt und Bezirkshauptfrau-Vize in Güssing war, übernahm bereits Anfang März ihr Amt.
Immer mehr aktuelle medizinische Studien legen einen engen Zusammenhang zwischen der Schwere des Krankheitsverlaufs einer Coronainfektion und der (Vor-)Belastung der Betroffenen mit Feinstaub nahe. Damit würde sich auch die Frage nach den geeigneten Strategien zur Bekämpfung der Pandemie neu stellen.
Gesundheitsminister Anschober reagiert auf die Zweifel an der Verfassungskonformität der Corona-Maßnahmen. Eine Gruppe renommierter Verfassungsexperten werde die Maßnahmen daraufhin prüfen, ob sie repariert werden müssen.
Österreich muss auch in der Covid-Krise ein Rechtsstaat bleiben. Dem widerspricht die neue Art von Rechtssetzung via Pressekonferenz und Twitter.