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In Polen wurde das politische Element bei der Richterauswahl enorm gestärkt – auf Kosten der Individualrechte. In Österreich gibt es für die Bestellung der Richteramtsanwärter nicht einmal einen Personalsenat.
In einem Gastkommentar in der „Wiener Zeitung“ analysiert Universitätsprofessor Peter Hilpold (Universität Innsbruck) die aktuellen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof zur Situation der Justiz in Polen. Dort steht derzeit im Zentrum der Kontroverse die Situation der Richterkandidaten für das Oberste Gericht in Polen, denen auf gesetzlicher Basis die Möglichkeit entzogen wurde, gegen Auswahlentscheidungen des Landesjustizrats Beschwerde einzulegen. Das politische Element bei der Richterauswahl wurde damit enorm gestärkt, die Individualrechte wurden zurückgedrängt. Eine bedenkliche Entwicklung, gegen die die polnische Rechtsordnung nun keine Handhabe mehr bietet.
Die Sperre von Donald Trump durch Twitter, Facebook, Amazon, Snapchat und Co ist nicht nur ein faktischer Eingriff in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern auch eine eindrucksvolle Machtdemonstration der amerikanischen Big-Tech-Firmen.
In einem Beitrag im Rechtspanorama der „Presse“ wird massive Kritik an der Stellungnahme der Bioethikkommission geübt, welche auch Überlegungen zu Grundrechtseinschränkungen enthält.
Mit der Urteilsschelte im Fall „Grasser“ werden die Grenzen der Ligitation PR neu gezogen.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung E1873/2020 vom 8. Oktober 2020 mit der Anwendung der Verfahrensbestimmungen im COVID-19-Begleitgesetz (BGBl. I 16/2020) auseinandergesetzt.
Mit dem Stilmittel des „Courtroom-Drama“ wird der deutschen Klimapolitik der Prozess gemacht.