
Das neue Jahr bringt eine neue Phase der Pandemiebekämpfung: Geimpfte und getestete Personen sollen rechtlich bessergestellt werden als andere. Ob dies verfassungsrechtlich zulässig ist, ist umstritten.
Atteste gelten nur 24 Stunden
Die von der Regierung angebotene Möglichkeit des „Freitestens“ für die Woche nach dem 18. Jänner dürfte angesichts der angekündigten Blockade der Opposition nicht realisiert werden. Der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller hatte diese Vorgangsweise laut einem Bericht auf orf-online als problematisch bezeichnet: Für die Besserstellung Getesteter müsste der Antigen-Test eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Aber er bietet nur eine Momentaufnahme der Viruslast. Daher sei er ungeeignet, die Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche sachlich zu rechtfertigen. Sollte die neuen Regelungen tatsächlich ein „Freitesten“ mit der Antigen-Methode vorsehen, wäre eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof laut Müller recht aussichtsreich – würde allerdings an der Sache nichts ändern, weil der VfGH schon vom Fristenlauf her erst nach der „Freitest-Woche“ entscheiden könnte. (Siehe dazu: „Freitesten“ könnte verfassungswidrig sein)
Impfpflicht könnte verfassungskonform sein