Corona-Krise: Umstrittene rechtliche Besserstellung bei Impfung und “Freitestung“  

Coronavirus

Das neue Jahr bringt eine neue Phase der Pandemiebekämpfung: Geimpfte und getestete Personen sollen rechtlich bessergestellt werden als andere. Ob dies verfassungsrechtlich zulässig ist, ist umstritten. 

Atteste gelten nur 24 Stunden

Die von der Regierung angebotene Möglichkeit des „Freitestens“ für die Woche nach dem 18. Jänner dürfte angesichts der angekündigten Blockade der Opposition nicht realisiert werden. Der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller hatte diese Vorgangsweise laut einem Bericht auf orf-online als problematisch bezeichnet:  Für die Besserstellung Getesteter müsste der Antigen-Test eine dem Lockdown vergleichbare Wirkung haben. Aber er bietet nur eine Momentaufnahme der Viruslast. Daher sei er ungeeignet, die Bewegungsfreiheit für eine ganze Woche sachlich zu rechtfertigen. Sollte die neuen Regelungen tatsächlich ein „Freitesten“ mit der Antigen-Methode vorsehen, wäre eine Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof laut Müller recht aussichtsreich – würde allerdings an der Sache nichts ändern, weil der VfGH schon vom Fristenlauf her erst nach der „Freitest-Woche“ entscheiden könnte. (Siehe dazu: Freitesten“ könnte verfassungswidrig sein)

Impfpflicht könnte verfassungskonform sein

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Dürfen Gerichte nur durch ihre Urteile sprechen (2)?

Mit der Urteilsschelte im Fall „Grasser“ werden die Grenzen der Ligitation PR neu gezogen. 

Die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen war in der Vergangenheit bereits wiederholt Thema eines „Maiforum“. Grund dafür waren Gerichtsurteile – wie etwa das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zur 3. Landepiste am Flughafen Wien-, die zu persönlichen und unsachlichen Angriffen auf die Richterinnen und Richter selbst führten.

In einem Beitrag in der Wochenzeitschrift „Falter“ zeigt der Mediensprecher des Oberlandesgerichts Wien anhand des Fall „Grasser“ auf, warum sich die Justiz in der Öffentlichkeitsarbeit so schwertut und warum Gelassenheit alleine der Gegenseite mitunter zu viel Platz lässt. Der Beitrag macht einmal mehr deutlich, zwischen welchen Klippen die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz navigiert.

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Judikatur VfGH / Verfahrensrecht: COVID-19-Begleitgesetz berechtigte nicht zum Absehen von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung

Der Verfassungsgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung E1873/2020 vom 8. Oktober 2020 mit der Anwendung der Verfahrensbestimmungen im COVID-19-Begleitgesetz (BGBl. I 16/2020) auseinandergesetzt.

Anlassfall war eine Entscheidung des Landesverwaltungsgericht Steiermark, welche ohne Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung getroffen worden war. Aus den Gerichtsakten und der Begründung der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark ergab sich, dass nach Auffassung der erkennenden Richterin grundsätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben waren, die – entsprechend den Vorgaben des Art. 6 EMRK – die Durchführung einer mündlichen Verhandlung erforderten. Die Verhandlung war demnach insbesondere zur Erörterung der strittig gebliebenen Gutachten der beigezogenen Amtssachverständigen sowie wegen des Umstandes erforderlich, dass der Beschwerdeführer im vorangegangenen Verwaltungsverfahren als übergangene Partei keine Möglichkeit gehabt hatte, mündlich zur Sache vorzubringen.

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Corona-Krise: Erste Entscheidungen deutscher Verwaltungsgerichte zu neuen Maßnahmen

Coronavirus

Auch in Deutschland hat der 2. Lockdown zu neuen Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte geführt. Wie bereits im Frühjahr so wenden sich auch diesmal viele Bürger und Unternehmen an die Verwaltungsgerichte um in sog. Eilverfahren die Rechtmäßigkeit dieser Einschränkungen überprüfen zu lassen. (Siehe dazu:  Klagewelle gegen November-Lockdown)

Hier einige ausgewählte Entscheidungen:

Schließungen von Gaststätten und Beherbergungsverbot gerechtfertigt

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Filmtipp: „Ökozid“ (Drama)  

Mit dem Stilmittel des „Courtroom-Drama“ wird der deutschen Klimapolitik der Prozess gemacht.

Der fiktive Prozess findet im Jahr 2034 vor dem – auf Grund von Klimaereignissen – nach Berlin ausgewichenen Internationalen Gerichtshof statt. Verhandelt werden die klimarelevanten Entscheidungen aus dem Zeitraum zwischen den 1990er-Jahren und der jetzigen Gegenwart.  31 Staaten des globalen Südens, von Afghanistan bis zur Zentralafrikanischen Republik, verklagen die Bundesrepublik Deutschland auf Schadenersatz in Höhe von 60 Milliarden Dollar. Pro Jahr.

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Handel im Lockdown – Einschränkungen werfen Fragen auf

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Die Covid-19-Notmaßnahmenverordnung verpflichtet Supermarktketten dazu, ihr Sortiment während des Lockdowns zurückzufahren, in der rechtlichen Begründung dazu heißt es: „So dürfen etwa in Mischbetrieben, die unter die Z 2 (Lebensmittelhandel) fallen, nur Waren im Sinne des Abs. 4 (d. h. etwa zum Erwerb von Lebensmitteln, Sanitärartikeln, Tierfutter) angeboten werden, nicht aber Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte.“

Wenn sich ein Betrieb nicht an die Auflagen hält, sind Geldstrafen von bis zu 3.600 Euro vorgesehen. Dass auch tatsächlich kontrolliert werden wird, hat das Gesundheitsministerium bereits im Vorfeld angekündigt. Die Vorgabe wird rechtlich so begründet: „Dadurch soll eine unsachliche Privilegierung der vom Betretungsverbot ausgenommenen Mischbetriebe gegenüber den vom Betretungsverbot erfassten Betriebsstätten vermieden werden.“

Bestimmungen ausreichend konkret ?

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Verfassungsrechtler über Corona-Verordnung uneins

Coronavirus

Verfassungsrechtler sind sich über die am Dienstag in Kraft tretende „COVID-19-Notmaßnahmenverordnung“, die Österreich einen neuerlichen Lockdown bringt, einigermaßen uneins. Vor allem die darin enthaltenen Kontaktbeschränkungen werden unterschiedlich bewertet. Einig ist man sich hingegen, dass verpflichtende Massentests einer gesetzlichen Grundlage bedürften.

Während die am Sonntag veröffentlichte Verordnung vom früheren Dekan der juridischen Fakultät der Universität Wien, Heinz Mayer, als im Großen und Ganzen für ausreichend bestimmt gesehen wird, äußerte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk gegenüber der APA Bedenken. „Eine Regelung dieser Tragweite und Bedeutung hätte sich mehr an juristischer Eindeutigkeit verdient“, so Funk.

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Neue Plattform Justiz Online gibt Bürgern Zugang zu ihren Verfahren

Noch im November startet mit Justiz Online eine Plattform, auf der Betroffene den Stand ihrer Rechtsverfahren verfolgen können.

Steuerberater und auch immer mehr Steuerzahler sind es schon seit Jahren gewohnt, dass sie über die Internetplattform Finanz Online mit dem Finanzamt kommunizieren und sich dort informieren. Die gleiche Möglichkeit soll in Kürze allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen, die in Justizverfahren verwickelt sind.

Auf der Legal-Tech-Konferenz hat Justizministerin Alma Zadić (Grüne) am Mittwoch das Projekt Justiz Online präsentiert, das im Lauf des Monats starten soll. Mithilfe einer Handysignatur kann jeder Beteiligte Einsicht in den Stand der Dinge seines Straf- oder Zivilverfahrens nehmen, sagt Martin Hackl, der Chief Digital Officer des Justizministeriums, der für die als „Justiz 3.0“ bekannte Digitalisierung des Justizwesens verantwortlich ist.

„Bisher war das Projekt Justiz 3.0 nach innen gerichtet, nun wollen wir die Vorteile auch nach außen bringen“, sagt er. „Die Plattform ist für den normalen Bürger und die normale Bürgerin gedacht. Wir wollen ihnen mehr Transparenz für ihre Verfahren geben.“

Akteneinsicht ermöglichen

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Deutschland: Klagewelle gegen November-Lockdown

Deutsche Medien berichten unter Berufung auf den Deutschen Richterbund, dass bereits in der ersten Woche des neuerlichen Teil-Lockdowns mehr als 500 Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten eingegangen sind.

Unter den Antragstellern sind demnach vor allem Unternehmen aus den von den Einschränkungen betroffenen Branchen, etwa gastronomische Betriebe, Fitnessstudios, Konzertveranstalter oder Hotels. Auch die Betreiber von Schwimmbädern, Spielhallen, Wettbüros, Tattoo-, Sonnen- und Kosmetikstudios gehen juristisch gegen die Corona-Maßnahmen vor.

Eilanträge bei den 51 Verwaltungsgerichten sowie den 15 Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen in Deutschland hätten zudem Bürger gestellt, die Besuchsverbote in Kliniken oder die Maskenpflicht auf Straßen und Plätzen nicht akzeptieren wollen, heißt es in dem Bericht. Allein in Berlin hätten sich im November über 90 Kläger an die Verwaltungsgerichte gewandt – mehr als in jedem anderen Bundesland.

Auch Salzburger Arbeiterkammer klagt gegen Einreise-Quarantäne-Verordnung

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Corona-Krise: Lernt der Rechtsstaat?

Online-Diskussion zur COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung

In einer Diskussionsrunde der Universität Wien und des STANDARD diskutierten gestern Nikolaus Forgó, Vorstand des Instituts für Innovation und Digitalisierung an der Universität Wien, Franz Merli und Magdalena Pöschl vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien über eine mögliche Krise des Rechtsstaats und darüber, was der Gesetzgeber aus dem ersten Lockdown gelernt hat.

Diskutiert wurden die Rolle des Verfassungsgerichtshofs, mögliche Anwendungsprobleme bei der neuen Schutzmaßnahmenverordnung und die Frage, ob die aktuelle Situation eine Krise des Rechtsstaats bedeutet oder ein Beispiel für das Funktionieren des Rechtsstaates ist.

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