Die seit mehr als einem Jahr vakante Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Bundesfinanzgerichts ist seit 20. März in der „Wiener Zeitung“ ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren wurde trotz Verletzung europarechtlicher Standards und deutlicher Kritik aus Europa nicht geändert.
Auswahl und Ernennung der Präsidenten/Präsidentinnen der Verwaltungsgerichte ist alleinige Entscheidung der Regierungen
Bereits vor vier Jahren hatte „GRECO“ im sog. „Situation-Report“ empfohlen, für die Verwaltungsgerichte in Österreich eine strengere Formalisierung des Aufnahmeverfahrens und eine stärkere Einbindung der Personalsenate vorzusehen, auch bei der Auswahl von Präsidenten und Vizepräsidenten. Die Besetzungsvorschläge sollten bindend sein. (Siehe dazu: „GRECO“ fordert für Verwaltungsrichter einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschläge)