Die Tromsö-Konvention ist ein weitgehend unbekannter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 2009, der im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Österreich hat den Vertrag – so wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten – bis heute nicht unterzeichnet.
Die Konvention regelt den Zugang von Bürger und Bürgerinnen zu amtlichen Dokumenten und ist damit eine Art Meta-Informationsfreiheitsgesetz. Die Staaten, die die Konvention unterzeichnen und ratifizieren, verpflichten sich, die Grundsätze der Konvention einzuhalten. Tun sie dies nicht, können sie vor Gericht dazu gezwungen werden – notfalls auf höchster Ebene beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Was die Tromsö-Konvention in der Praxis kann, wird sich unter anderem in Ungarn zeigen. Ungarn ratifizierte im Jahr 2010 die Tromsö-Konvention, kurz bevor die Regierung Orbán an die Macht kam. Es bleibt abzuwarten, ob nach Inkrafttreten des Vertrages zivilgesellschaftliche Organisationen jetzt mehr Transparenz vom ungarischen Staat einklagen können.