Zugang zu Informationen (1): Tromsö-Konvention ist in Kraft getreten

Die Tromsö-Konvention ist ein weitgehend unbekannter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 2009, der im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Österreich hat den Vertrag – so wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten – bis heute nicht unterzeichnet.  

Die Konvention regelt den Zugang von Bürger und Bürgerinnen zu amtlichen Dokumenten und ist damit eine Art Meta-Informationsfreiheitsgesetz. Die Staaten, die die Konvention unterzeichnen und ratifizieren, verpflichten sich, die Grundsätze der Konvention einzuhalten. Tun sie dies nicht, können sie vor Gericht dazu gezwungen werden – notfalls auf höchster Ebene beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Was die Tromsö-Konvention in der Praxis kann, wird sich unter anderem in Ungarn zeigen. Ungarn ratifizierte im Jahr 2010 die Tromsö-Konvention, kurz bevor die Regierung Orbán an die Macht kam. Es bleibt abzuwarten, ob nach Inkrafttreten des Vertrages zivilgesellschaftliche Organisationen jetzt mehr Transparenz vom ungarischen Staat einklagen können.

Dazu den Beitrag auf heise.de lesen …

Zur Tromsö-Konvention und den Ratifizierung etc. …

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