GRECO kritisiert Österreich im Kampf gegen die Korruption

Österreich hat laut einem neuen Bericht des Europarates „insgesamt unzureichende“ Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung erzielt. Die Umsetzung der Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten wurde als „allgemein unbefriedigend“ bewertet.

In einem vorläufigen Umsetzungsbericht über Österreich zur Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten kommt die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) zu dem Schluss, dass Österreich nur zwei der 19 im Jahr 2017 ausgesprochenen Empfehlungen in zufriedenstellender Art und Weise umgesetzt hat (siehe auch die französische und englische Fassung des vorläufigen Umsetzungsberichts).

Hinsichtlich der Abgeordneten hat sich der geringe Grad der Umsetzung der Empfehlungen nicht verbessert. Nach der Nationalratswahl im Jahr 2019 fordert die GRECO den österreichischen Nationalrat auf, sich „ernsthaft“ mit der Umsetzung der Empfehlungen der GRECO zu befassen, u. a. hinsichtlich der Transparenz gesetzgebender Vorgänge und der Erarbeitung eines Verhaltenskodexes (einschließlich der Handhabung verschiedener Arten von Interessenskonflikten). Insgesamt bedauert die GRECO „das anhaltende Fehlen von Fortschritten“ bei der Umsetzung der meisten Empfehlungen hinsichtlich der Abgeordneten.

Im Zusammenhang mit Richtern und Staatsanwälten stellt die GRECO fest, dass viele Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Empfehlungen im Gange waren, noch immer nicht endgültig umgesetzt sind. So muss die Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz hinsichtlich der Bestellung von Richtern und Staatsanwälten und der Verbesserung ihres Leistungsbeurteilungssystems erst angenommen werden. Jedoch wurden in manchen Gebieten Fortschritte beobachtet, darunter die jüngsten Bestimmungen, die es Richtern und Staatsanwälten untersagt, gleichzeitig auch politische Ämter in Exekutive und Legislative innezuhaben. Eine weitere wichtige Errungenschaft ist die Annahme der „Compliance-Leitlinien“ für Richter und Staatsanwälte (Ethikkodex); trotzdem sollten die Behörden eine effektive Überwachung der Einhaltung der in den Leitlinien enthaltenen Regeln sicherstellen. Außerdem bedürfen Fortbildungsschulungen über Korruptionsprävention und Integrität einer systematischeren Vorgangsweise.

Insgesamt sagte des Gremium, dass die Einhaltung der Empfehlungen durch Österreich „global unbefriedigend“ sei. Angesichts des „allgemein unbefriedigenden“ Umsetzungsgrads ersucht die GRECO Österreich, spätestens bis zum 30. September 2021 einen Fortschrittsbericht.

Die Arbeitsgruppe war im Jahr 1999 vom Europarat ins Leben gerufen worden, um die Mitgliedsstaaten beim Kampf gegen Korruption zu unterstützen. GRECO setzt dabei auf „Druckausübung durch Kollegen“, also einen von anderen Mitgliedsstaaten betriebenen Evaluierungsprozess. Den Bericht zu Österreich haben GRECO-Vertreter aus Russland und Liechtenstein verfasst.

Hier geht’s zur Pressemitteilung …

Hier geht’s zum Fourth Round Interim Compliance Report on Austria (englisch) …

Hier geht’s zum Bericht (nicht offizielle deutsche Übersetzung)…

Hier geht’s zum Artikel auf Euronews …

Hier geht’s zum Artikel in der Wiener Zeitung …

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