Die deutsche Bundesregierung will nicht nur die die elektronische Identität (eID) vom Personalausweis aufs Handy bringen, sondern den Ländern auch die Option für zentrale Lichtbildregister geben.
Hintergrund dieses Gesetzesvorhabens ist, dass der Bundestag bereits 2017 ein Gesetz verabschiedet hat, wonach Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder sowie Ordnungsbehörden biometrische Lichtbilder bei den Meldeämtern automatisiert abrufen dürfen. Schon damals war die Rede von einer Big-Brother-Maßnahme. Die Regierung begründet den Zusatz damit, dass die Ämter wegen fehlender Kommunikationsstandards weiter telefonisch bei den Ausweisbehörden das Passbild anfragen müssten und dieses „regelmäßig per Fax“ erhielten, was nicht als datenschutzkonform gilt.
Menschen können bei Missbrauch ihr Gesicht nicht wechseln
Zwei Stunden lang widmet sich „ein staatstragendes Diagonal“ auf Ö1 der Polizei als Normenkontroll- und Sanktionsorganisation.
Bereits im Frühjahr 2020, kurz nach Beginn der Corona-Krise, hatte ao. Univ.-Prof. Christian Piska (Universität Wien) gemeinsam mit RA Dr. Neulinger einen Beitrag publiziert, der sich mit den Folgen einer Politik beschäftigte, welche die Mathematik über Freiheitsbeschränkungen entscheiden lässt.
Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.
Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.