Datenschutz (2): Missbrauchsgefahr bei zentraler Passfotodatei in Deutschland befürchtet

Die deutsche Bundesregierung will nicht nur die die elektronische Identität (eID) vom Personalausweis aufs Handy bringen, sondern den Ländern auch die Option für zentrale Lichtbildregister geben.

Hintergrund dieses Gesetzesvorhabens ist, dass der Bundestag bereits 2017 ein Gesetz verabschiedet hat, wonach Polizei, Geheimdienste, Steuer- und Zollfahnder sowie Ordnungsbehörden biometrische Lichtbilder bei den Meldeämtern automatisiert abrufen dürfen. Schon damals war die Rede von einer Big-Brother-Maßnahme. Die Regierung begründet den Zusatz damit, dass die Ämter wegen fehlender Kommunikationsstandards weiter telefonisch bei den Ausweisbehörden das Passbild anfragen müssten und dieses „regelmäßig per Fax“ erhielten, was nicht als datenschutzkonform gilt.

Menschen können bei Missbrauch ihr Gesicht nicht wechseln

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Tipp: Eins, zwei, drei – jetzt kommt die Polizei.

Zwei Stunden lang widmet sich „ein staatstragendes Diagonal“ auf Ö1 der Polizei als Normenkontroll- und Sanktionsorganisation.

Die Sendung nähert sich dem Thema auf vielfältige Weise: aus historischer, philosophischer, soziologischer und rechtspolitischer Sicht wird die Frage nach der idealen Polizei gestellt.

Zur Frage der Fehlerkultur finden auch Fälle tödlicher Polizeigewalt in Österreich Erwähnung, darunter auch die Fälle Marcus Omofuma und Cheibani Wague, welche in den Jahren 1999 bzw 2003  als Maßnahmenbeschwerden vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien entschieden wurden.

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COVID-19: Wenn Politiker die Mathematik über Freiheitsbeschränkungen entscheiden lassen

Bereits im Frühjahr 2020, kurz nach Beginn der Corona-Krise, hatte ao. Univ.-Prof. Christian Piska (Universität Wien) gemeinsam mit RA Dr. Neulinger einen Beitrag publiziert, der sich mit den Folgen einer Politik beschäftigte, welche die Mathematik über Freiheitsbeschränkungen entscheiden lässt.

Diesen Beitrag nimmt Univ. Prof Nikolaus Forgó in der 150. Folge seines Podcast „Ars Boni“ zum Anlass, mit dem Autor dieses Beitrages über ein Jahr Grundrechtseinschränkungen durch Corona-Maßnahmen zu diskutieren.

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Epidemiegesetz: Lange Warteschlange bei Entschädigung

Tausende Verfahren wegen Entschädigungsanträgen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen, es geht um Millionenbeträge.

Die erste Corona-Welle im Frühjahr 2020 ist längst Geschichte, die Behörden aber wird sie noch lange beschäftigen. Zigtausende Verfahren wegen Entschädigungsansprüchen nach dem Epidemiegesetz sind noch offen, wobei die Lage in den Bundesländern höchst unterschiedlich ist. Das zeigt eine aktuelle Anfragebeantwortung von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Die FPÖ wollte wissen, wie es um die Ersatzansprüche nach dem Epidemiegesetz bestellt ist und wie viel Geld bisher ausbezahlt worden ist. Das Epidemiegesetz sieht vor, dass Betriebe geschlossen werden können, wenn bestimmte Krankheiten auftreten. Zugleich muss nach dem Gesetz aber den Arbeitnehmern und Arbeitgebern des geschlossenen Betriebes der entgangene Verdienst ersetzt werden.

In Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Kärnten wurden zu Beginn der Pandemie tausende Betriebe von den Bezirkshauptmannschaften nach dem Epidemiegesetz geschlossen. Ende März erfolgten die Schließungen dann nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz und wurden über den Corona-Krisenfonds abgewickelt.

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Digitalisierung: EU-Kommission gibt Rechtsrahmen für die Anwendung künstlicher Intelligenz vor

Der von der EU-Kommission vergangene Woche vorgelegte „Rechtsrahmen“ für die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) enthält eine Liste an Technologien, die in Zukunft verboten werden sollen.

Genannt werden Social-Credit-Systeme wie in China oder biometrische Überwachung im öffentlichen Raum, nicht aber „Killerdrohnen“.

Risikobasierte Klassifizierung

Ziel der neuen Vorschriften ist eine zukunftssichere Definition künstlicher Intelligenz, welche in allen Mitgliedstaaten direkt und in gleicher Weise Anwendung finden soll. Diese Definition folgt einem risikobasierten Ansatz, indem die Anwendungsmöglichkeiten nach Risikogruppen klassifiziert (unannehmbares, hohes, geringes oder minimales Risiko) werden.

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Grüner Pass: Bioethikkommission für mehr Tempo bei Aufhebung der Freiheitsbeschränkungen

Das oberste Gremium in Ethikfragen kritisiert, dass im Gesetz Geimpfte, Genesene und Getestete unterschiedlich behandelt werden.

Eines stellt die Bioethikkommission in ihrer aktuellen Stellungname zu Impffreiheiten unmissverständlich klar: Was die Freiheitsbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betrifft, müssen diese aufgehoben werden. Zumindest, wenn „keine zwingenden praktischen Gründe dagegensprechen“.

Die Gretchenfrage allerdings ist: Wann ist dieser Zeitpunkt erreicht, an dem Freiheitsbeschränkungen nicht mehr länger zulässig sind? In den nächsten Wochen werden zwar immer mehr Menschen eine Impfung erhalten, doch das Verhältnis zwischen Nichtgeimpften und Geimpften wird noch mehrere Monate lang sehr unausgeglichen sein. Und sofern die aktuellen Pläne halten, wird es noch im Mai zu größeren Öffnungsschritten kommen – darunter auch im Bereich der Gastro.

Kein Privileg

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Deutschland: Ausgangssperre ist fundamentaler Eingriff in die Freiheit der Menschen

Die Ausgangssperre ist schwer zu begründen und kaum durchzusetzen. Die Justiz muss sich nun das Gesamtpaket an Schutzmaßnahmen anschauen – auch die bisher geradezu skandalöse Schonung der Wirtschaft.

Das Bundesverfassungsgericht wird vielleicht schon bald über die jüngsten Verschärfungen des Infektionsschutzgesetzes entscheiden müssen. Mehrere Beschwerden sind angekündigt, übrigens auch von Vertretern einer strengeren Linie der Pandemiebekämpfung. Sie werden vor allem auf die Ausgangssperre zielen, die inzwischen zum Symbol geworden ist für eine Pandemiebekämpfung, die ihre Hilflosigkeit mit martialischen Einschränkungen kaschiert.

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Corona-Krise: Kein vorläufiger Rechtsschutz, um die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen nicht zu beschränken?

Viele der vom Verfassungsgerichtshof gekippten Corona-Maßnahmen waren zum Zeitpunkt ihrer Aufhebung schon nicht mehr in Kraft. Die Entscheidung, ob freiheitsbeschränkende Maßnahmen verhältnismäßig sind oder nicht, erfolgte oft erst nach einem monatelangen Verfahren.

So wurde z.B. im Frühjahr 2020 mit durch die damals geltenden COVID-19-Maßnahmen­verordnung das Betreten von Sport- und Freizeitbetrieben untersagt ist. Das Landesverwaltungsgericht Steiermark (LVwG) hatte Bedenken, ob das angefochtene Betretungsverbot vom Gesetz gedeckt ist und stellte den beim Verfassungsgerichtshof den Antrag auf Feststellung, dass dieses Betretungsverbot gesetzwidrig war. Knapp ein Jahr später folgte der Verfassungsgerichtshof der Auffassung des LVwG und hob das Verbot als gesetzwidrig auf, zu einem Zeitpunkt, als das angefochtene Betretungsverbot bereits außer Kraft war (V 530/2020).

Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz

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Korruptionsbekämpfung: Österreich zählt zu den Schlusslichtern in Europa

Im aktuellen Jahresbericht der Korruptionsbekämpfer des Europarates liegt Österreich nur an vorletzter Stelle der 46 Staaten der Staatengruppe gegen Korruption („GRECO“).

Mit einer Nicht-Umsetzungsquote von 70 Prozent lag Österreich hinter der Türkei (74,2 Prozent) an vorletzter Stelle der 46 Mitgliedsstaaten. Die Türkei setzte 6,5 Prozent der GRECO-Empfehlungen vollständig um, Österreich nur fünf Prozent. Beim Rest (Österreich: 25 Prozent, Türkei: 19,4 Prozent) gab es eine teilweise Umsetzung.

Der Jahresbericht zeigt, dass sich der von Albanien bis zu den USA reichende Kreis der Mitgliedsstaaten mit den Empfehlungen der Korruptionsbekämpfer ziemlich schwer tut. Im Durchschnitt wurden lediglich 38,7 Prozent der vorgeschlagenen Schritte zur Gänze umgesetzt, weitere 37,8 Prozent teilweise. 23,5 Prozent der Empfehlungen harren in der Gesamtbilanz noch einer Umsetzung.

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Judikatur EGMR: Impfpflicht keine Verletzung der Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig.

„Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die Impfpflicht sei deshalb keine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschrechtskonvention (EMRK).

In Tschechien müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten – darunter Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hepatitis B, Masern, Röteln und Mumps – geimpft werden. Kindergärten und Krippen können eine Aufnahme ohne nachgewiesenen Impfschutz ablehnen. Den Eltern droht zudem eine Geldbuße.

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