Der Unabhängigen Verwaltungssenat Wien hat sich in einer Berufungsentscheidung betreffend Übertretung des Tabakgesetzes mit dem Begriff „Hauptraum“ auseinandergesetzt. Diese Entscheidung wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt.
Ein Gastwirt wurde bestraft, weil im Hauptraum seines aus 2 Räumen bestehenden Betriebes kein Rauchverbot bestand und tatsächlich geraucht wurde.
Die von Dr. Zanger in der ZUV 2010/4 zwar zunächst als „ausgezeichnet begründet“ bezeichnete, im Folgenden jedoch drastisch und bisweilen auch polemisch kritisierte Entscheidung des UVS Wien zu GZ 01/8/7292/2010 hat sich vor den maßgeblichen höchstgerichtlichen Prüfinstanzen nicht nur als ausgezeichnet begründet, sondern zudem in vollem Umfang als rechtsrichtig herausgestellt.Die vom Autor des Beitrages angerufenen Götter haben nicht zu entscheiden, sie sind nicht am Wort.