Fremdenrecht: Hohe Strafen sind aufgehoben

Der Verfassungsgerichtshof hat die Strafhöhen des Paragraphen 120 des Fremdenpolizeigesetzes als verfassungswidrig aufgehoben.

Strafen in Höhe von bis zu 39.000 Euro seien unsachlich und gleichheitswidrig, so das VfGH. Der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes Vorarlberg hat die Strafhöhen angefochten und nun vom Verfassungsgerichtshof recht bekommen.

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