VwGH: Säumnisbeschwerde nennt falsche Behörde – Abgeblitzt

Wer in einem Verwaltungsverfahren über Säumigkeit bei der Erledigung eines Rechtsmittels klagt, sollte unbedingt wissen, welche Behörde überhaupt für die Erledigung zuständig ist. Andernfalls wird seine Säumnisbeschwerde vom Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen, ohne dass zugleich auch die gesuchte Entscheidung in der Sache fiele.

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