Neue Behörde für Umweltverfahren?

Infrastrukturministerin will große Straßen- und Bahnprojekte von einer neuen Behörde in ihrem Haus prüfen lassen und nicht mehr im Umweltministerium. Eine Entscheidung, die der Bundesregierung nicht gefällt.

GEORG RENNER (Die Presse)

Notwendig ist ein solcher Schritt, weil sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der im UVP-Gesetz eigentlich als zweite und letzte Überprüfungsbehörde für solche Verfahren vorgesehen ist, im vergangenen Oktober für unzuständig erklärt hat: Es verstoße gegen EU-Recht, dass die Parteien nur den VwGH anrufen können – er könne nämlich nur das Verfahren überprüfen und nicht das Projekt selbst, wie es das Unionsrecht aber von einer Überprüfungsinstanz verlange.

Wie genau der „Infrastruktursenat“ aussehen soll, wird derzeit noch verhandelt – unter anderem mit Vertretern der Bundesländer. Sie dürfen derzeit (neben Beamten des Umweltministeriums) Beamte in den Umweltsenat entsenden, die dort „nebenberuflich“ als Richter tätig werden – im Senat können sie zwar unabhängig und weisungsfrei über Berufungen entscheiden, gleichzeitig unterstehen sie aber in ihrer Hauptfunktion politischen Funktionären.

Eine schlechte Optik bestreitet man im Ministerium aber: Der geplante Senat werde jedenfalls den Anforderungen an ein faires Verfahren genügen.

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