Der Verfassungsgerichtshof hat bekanntgegeben, dass die Klage gegen das von ÖVP und FPÖ im Landtag beschlossene Bettelverbot abgewiesen wird. SPÖ und Grüne in Oberösterreich hatten die Klage eingebracht.
Vertreter beider Parteien waren der Ansicht, dass Teile der Verordnung verfassungswidrig seien. Es wurde kritisiert, dass das Bettelverbot zu unpräzise, in der Praxis untauglich und widersprüchlich sei. Zudem werden auch friedliche Formen des Bettelns bestraft.
Frage der Kontrolle
Ein weiterer Knackpunkt war die Frage der Kontrolle. In Linz kontrolliert mit der Stadtwache ein privates Organ das Bettelverbot. Unterstützung holten sich Rot und Grün vom Linzer Uniprofessor Bruno Binder, und schließlich ging man mit einer Klage vor den Verfassungsgerichtshof. Und dort bekam man jetzt nicht Recht – die Klage wurde abgewiesen.
EuGH misst vor allem dem organisatorischen Aspekt der Unabhängigkeit große Bedeutung zu
Der UVS Wien hat das Aufbrechen der Türe bei einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt, weil weder die Sicherheit der Beamten noch andere wichtige Gründe den Einsatz der Ramme erfordert hätten. Als idR von der gerichtlichen Anordnung nicht gedeckter Exzess bedürfe ein solcher Entschluss der ausführenden Polizeiorgane einer besonderen Begründung, welche etwa im notwendigen Schutz der Kriminalbeamten vor bekannt aggressiven oder mutmaßlich bewaffneten Tatverdächtigen liegen könne (was hier nicht der Fall war).