“Logo und Anscheinsvollmacht reichen”, sagt der UVS OÖ

Zivilrechtliche Anforderungen an ein rechtsgültiges Angebot Der präsumtive Zuschlagsempfänger verwendet bei der Angebotslegung statt seines Namens bzw Firmennamens lediglich sein Logo. Das Angebot fertigt der im Betrieb beschäftigte Bruder des präsumtiven Zuschlagsempfängers. Die Zuschlagsentscheidung bezeichnet den präsumtive Zuschlagsempfänger statt mit seinem Namen mit dem Logo. “Logo und Anscheinsvollmacht reichen”, sagt der UVS OÖ.   Den …

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VG Koblenz zur Identitätsfeststellung eines Zugreisenden

Bundespolizei darf nach äußerem Erscheinungsbild kontrollieren

Beamte der Bundespolizei dürfen Reisende jedenfalls auf Bahnstrecken, die Ausländern zur unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren. Es ist ihnen bei Stichprobenkontrollen nicht verwehrt, die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vorzunehmen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des VG Koblenz.

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Unfall: Oberster Gerichtshof gibt Radfahrer Vorrang

Die Straßenverkehrsordnung enthält für das Nebeneinander von Autos und Fahrrädern auf den Straßen Regeln, die einander widersprechen. Einen Streitfall hat das Höchstgericht nun zugunsten der Radfahrer gelöst.

19.02.2012 |  BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Wenn zwei aus verschiedenen Richtungen auf eine Kreuzung zukommen und Nachrang haben, muss einer von beiden doch Vorrang haben – auch wenn es zur endgültigen Klärung erst einer Kollision und dann einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedarf.

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Richter brieflich bedroht: Haftstrafe

Weil sein Schreiben an einen Wiener Richter eine „gravierende Drohung“ enthielt, ist am Mittwoch ein 40-jähriger Mann wegen versuchter schwerer Nötigung zu eineinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Angeklagte sprach im Prozess von einem „Missverständnis“.

Der Mann hatte im März 2010 einem Richter des Bezirksgerichts Wien-Döbling einen fünfseitigen Brief geschickt. Er bat darin um die Verlegung eines anstehenden Verhandlungstermins, indem er auf gesundheitliche Probleme verwies. Dem Mann machten zu dieser Zeit nach seinen Angaben Wirbelsäulen- und Hüftbeschwerden zu schaffen.

Doch das Schreiben enthielt auch eine „gravierende Drohung“, wie es Richterin Martina Krainz jetzt beim Prozess formulierte. „Es kann ein Gericht doch nur eine korrekte Verhandlungsfähigkeit wollen und kein zweites Hollabrunn, wo jemand, der eben so Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert, weil er sich ungerecht behandelt fühlt“, hieß es in dem Brief.

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Freispruch: Staatsanwalt mit Aktenberg überfordert

Jener Wiener Staatsanwalt, der versucht haben soll, seinen Rückstand bei der Bearbeitung von Strafakten durch Fehleinträge zu kaschieren, ist in Wr. Neustadt freigesprochen worden. Ein Gerichtspsychiater hat dem Angeklagten ein massives Burn-Out-Syndrom attestiert.

Angeklagter arbeitete oft bis in die Nacht hinein

Der Staatsanwalt war mit dem Anfall von Akten nicht zurecht gekommen. „Ich hatte in einem Jahr 725 Anzeigen auf meinem Tisch, also drei neue jeden Tag“, rechnete der Wiener zu Verfahrensbeginn vor. Dass er oft bis 3.00 Uhr in seinem Büro den Rückstand aufzuarbeiten versuchte, half nichts. Ebenso wenig die Tatsache, dass der Staatsanwalt sogar auf Urlaub verzichtete, um die Aktenberge abzubauen.

Gerichtspsychiater diagnostizierte Burn-Out

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Straßburg stoppt erstmals Asyl-Rückschiebung nach Ungarn

Auch Transporte nach Italien laut der Asylverordnung Dublin II wurden zuletzt gestoppt

Die rechtlichen Hürden gegen die EU-weiten Rückschiebungen von Asylwerbern laut Dublin-II-Verordnung in jenes Land, in dem die Flüchtlinge erstmals Unionsboden betreten haben, werden höher. Donnerstagfrüh erhielt der Anwalt Edward W. Daigneault dringende Post vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg: Sadiq Ahmad (Name geändert) aus dem Sudan sei „bis auf Weiteres nicht nach Ungarn abzuschieben.“

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ZUV 2011/4 Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die schier endlose Diskussion über eine Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat durch eine Ende Oktober geschlossene Vereinbarung zwischen Bund und Ländern eine neue Dynamik erfahren. Nach dem Willen der Verantwortlichen von Bund und Ländern soll es nun tatsächlich zur Einrichtung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz auf Länder- und Bundesebene kommen. Lesen Sie im aktuellen Beitrag von Siegfried Königshofer, dass nicht nur plötzlicher Reformeifer zu diesem Sinneswandel führte und welche Hintergründe und rechtliche Rahmenbedingungen diese Dynamik tatsächlich befördert haben.

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EuGH: Italienisches Gesetz über Richter-Haftung bei Verstößen gegen EU-Recht ist rechtswidrig

Das italienische Gesetz über die zivilrechtliche Haftung der Richter für Schäden, die Einzelnen durch Verstöße gegen das Unionsrecht entstehen, ist mit dem Unionsrecht unvereinbar.

Dies stellt der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 24.11.2011 klar (Az.: C-379/10). Der Ausschluss der Haftung des Staates oder die Beschränkung dieser Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verstoße gegen den allgemeinen Grundsatz, wonach die Mitgliedstaaten für Verstöße eines letztinstanzlichen Gerichts gegen das Unionsrecht haften.

Das Unionsrecht verpflichtet die Mitgliedstaaten zum Ersatz der Schäden, die Einzelnen durch ihnen zuzurechnende Unionsrechtsverstöße entstehen, unabhängig davon, welches ihrer Organe den Schaden verursacht hat. Dieser Grundsatz gilt auch für Verstöße, die von der Judikative begangen werden. Aus dem Erfordernis, den Bürgern einen effektiven gerichtlichen Schutz der ihnen aufgrund des Unionsrechts zustehenden Rechte zu gewährleisten, folgt, dass der Staat wegen eines Verstoßes gegen das Unionsrecht, der auf der Auslegung von Rechtsvorschriften durch ein letztinstanzliches nationales Gericht beruht, haftbar gemacht werden kann.

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StVO: Einfachere Regeln für mehr Sicherheit

Eine neue und einfachere Straßenverkehrsordnung (StVO) mit klaren Regeln könnte viele Unsicherheiten und Streitpunkte im täglichen Verkehr lösen und damit das Unfallrisiko senken, ist das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) überzeugt. Politisch ist das laut Experten nicht durchsetzbar, ein gemeinsamer „Code of Conduct“ schon viel eher.

„Es wurden bei den Schutzwegen schon viele Maßnahmen gesetzt und viel probiert, es hat nur kaum etwas gebracht. Ich bin der Meinung, man muss die rechtliche Situation neu überlegen“, so Klaus Robatsch, Leiter Bereich Prävention beim KfV gegenüber ORF.at. In der StVO stehe zu viel Schwammiges, es brauche „klare Verhältnisse, wer wann gehen darf“, nicht nur auf Schutzwegen.

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