Die Straßenverkehrsordnung enthält für das Nebeneinander von Autos und Fahrrädern auf den Straßen Regeln, die einander widersprechen. Einen Streitfall hat das Höchstgericht nun zugunsten der Radfahrer gelöst.
19.02.2012 | BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
Wenn zwei aus verschiedenen Richtungen auf eine Kreuzung zukommen und Nachrang haben, muss einer von beiden doch Vorrang haben – auch wenn es zur endgültigen Klärung erst einer Kollision und dann einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedarf.
Eine solche ist jetzt gefallen: Wenn ein Radfahrer über das Ende eines Radwegs hinaus auf eine Kreuzung fährt und dabei sieht, dass ein von rechts kommendes Auto eine Nachrangtafel beachten muss, dann hat der Radfahrer Vorrang. Der Autofahrer muss warten, obwohl die Straßenverkehrsordnung besagt: „Radfahrer, die eine Radfahranlage verlassen, haben anderen Fahrzeugen im fließenden Verkehr den Vorrang zu geben“.