Die Gleichheit am Himmel

Land vergab Flugrettung in Osttirol ohne Ausschreibung an den ÖAMTC. Unabhängiger Verwaltungssenat erklärte diese Entscheidung  für nichtig.

Für sein eigenmächtiges Handeln musste das Land am Donnerstag einen Dämpfer einstecken. Beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) „flog“ die Vergabe der Flugrettung in Osttirol an den Christophorus Flugrettungsverein (CFV) des ÖAMTC ein. Den Vergabeschritt setzte das Land, nachdem der Bund im Juli 2011 die gegenseitige Vereinbarung (Artikel 15a-Vereinbarung) zum Betrieb einer Flugrettungsleitstelle in Osttirol aufgekündigt hatte.

Roy Knaus von Heli-Tirol, der in Matrei einen Flugrettungsstützpunkt betreibt, empfand das als glatte Benachteiligung und als Affront. Er beantragte eine Nachprüfung der Vergabe, und – sie wurde am Donnerstag vom UVS für nichtig erklärt. Knaus: „Mit diesem Beschluss wurde Gleichheit am Himmel über Osttirol hergestellt.“ Folge des Spruchs: Der Ball liegt wieder beim Land. Eine Ausschreibung dürfte unumgänglich sein.

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