Auch Transporte nach Italien laut der Asylverordnung Dublin II wurden zuletzt gestoppt
Die rechtlichen Hürden gegen die EU-weiten Rückschiebungen von Asylwerbern laut Dublin-II-Verordnung in jenes Land, in dem die Flüchtlinge erstmals Unionsboden betreten haben, werden höher. Donnerstagfrüh erhielt der Anwalt Edward W. Daigneault dringende Post vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg: Sadiq Ahmad (Name geändert) aus dem Sudan sei „bis auf Weiteres nicht nach Ungarn abzuschieben.“
Damit stoppte das höchste europäische Menschenrechtsgericht per Vorläufiger Maßnahme, also in letzter Minute, erstmals einen Rücktransport in den österreichischen Nachbarstaat. Ein weiterführendes Verfahren wurde angekündigt. Am Donnerstag wurde der Sudanese unter Meldeauflagen aus der Schubhaft entlassen.
Ungarn steht wegen der Behandlung von Flüchtlingen zunehmend in der Kritik. Seit einer Gesetzesnovelle Ende 2010 kommen Flüchtlinge nach ihrem Asylantrag sowie nach einer Dublin-Rückschiebung in Haft. Dort bleiben sie bis zu ein Jahr lang.