VfGH: Staat muss Ausübung des Versammlungsrechtes garantieren

wkr ball Der Verfassungsgerichtshof hat die Untersagung einer Demonstration gegen den WKR-Ball 2011 in Wien für verfassungswidrig erklärt.

Die Sicherheitsbehörde habe nicht einfach vorsorglich eine Demonstration untersagen dürfen, weil es möglicherweise zu Zusammenstößen kommen könnte. Dies liefe auf ein – mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarendes – vorbeugendes Versammlungsverbot hinaus.

Die Österreichische Hochschülerschaft hatte den Untersagungsbescheid vor dem Verfassungsgerichthof bekämpft.

VfGH vom 14. März 2013, B 1037/11-8

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