Der Verfassungsgerichtshof hat die Untersagung einer Demonstration gegen den WKR-Ball 2011 in Wien für verfassungswidrig erklärt.
Die Sicherheitsbehörde habe nicht einfach vorsorglich eine Demonstration untersagen dürfen, weil es möglicherweise zu Zusammenstößen kommen könnte. Dies liefe auf ein – mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht zu vereinbarendes – vorbeugendes Versammlungsverbot hinaus.
Die Österreichische Hochschülerschaft hatte den Untersagungsbescheid vor dem Verfassungsgerichthof bekämpft.