Wien: Wesentliche Teile des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien beim Verfassungsgerichtshof angefochten

Die Oppositionsparteien im Wiener Landtag haben ihre Ankündigung wahrgemacht und eine umfangreiche Anfechtung des Organisationsgesetzes des Verwaltungsgerichtes Wien beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Es wurde nicht nur – wie bereits medial angekündigt – die Verfassungskonformität der Bestimmung über die Geschäftsverteilung in Zweifel gezogen, sondern darüber hinaus auch die Verfassungskonformität weiterer wesentlicher Organisationsbestimmungen, deren Überprüfung durch den VfGH auch für die Organisationsgesetze anderer Verwaltungsgerichte von Bedeutung sein könnte .

Das sind:

  • Die Besorgung von Justizverwaltungsaufgaben durch die Landesregierung,
  • die Konstruktion des Disziplinarsenates,
  • die eigenständige Erledigung judizieller Geschäftsfälle durch Rechtspfleger, welche Bedienstete der kontrollierten Behörde sind sowie
  • die nicht richterlich besetzte Revisionsstelle
  • die Ausweitung der Übergangsfrist für die erstmalige Ernennung der Verwaltungsrichter über den 28. Februar hinaus auf den 30. Juni 2013.

 

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